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Ratgeber

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inkl. Erhöhung Mindestlohn 2026

Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 € steigt auch dein Netto – erfahre, wie du es selbst berechnest.

Brutto vs. Netto: So berechnest du dein Nettogehalt

Du bekommst deinen Gehaltszettel und fragst dich: Warum ist das Netto so viel niedriger als das Brutto? Keine Sorge, das geht den meisten so. In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Nettogehalt berechnest – inklusive der Erhöhung Mindestlohn auf 13,90 Euro ab 2026. So behältst du den Überblick über deine Abzüge.

Schritt 1: Dein Bruttogehalt

Alles beginnt mit deinem Bruttogehalt. Das ist der Betrag, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst – vor allen Abzügen. Der Durchschnittsverdienst in Deutschland liegt bei Vollzeitbeschäftigten bei etwa 4.784 Euro brutto im Monat (Stand April 2025). Wenn du Mindestlohn verdienst, sind es ab 2026 rund 2.410 Euro brutto (13,90 €/h bei 40 Stunden).

Schritt 2: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Von deinem Brutto zieht der Staat zuerst die Lohnsteuer ab. Wie viel das ist, hängt von deiner Steuerklasse ab (z. B. I für Ledige, III für Verheiratete mit großem Einkommensunterschied) und vom Grundfreibetrag. 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 Euro im Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr erhoben; nur bei sehr hohen Einkommen fällt er an. Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer Kirche bist.

Schritt 3: Sozialversicherungsbeiträge

Neben der Lohnsteuer gehen noch die Sozialabgaben ab. Diese teilst du dir mit deinem Arbeitgeber – dein Anteil beträgt 2026:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Durchschnitt etwa 1,6 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern etwas weniger)

Zusammen sind das rund 21,75 % deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet – bei höheren Gehältern steigen die Abzüge nicht weiter.

Schritt 4: Netto = Brutto minus Abzüge

Dein Nettogehalt ist das, was am Ende auf deinem Konto landet. Die Formel lautet:

Netto = Brutto – Lohnsteuer – Solidaritätszuschlag – Kirchensteuer – Sozialversicherungsbeiträge

Da Lohnsteuer und Sozialabgaben von vielen Faktoren abhängen, lohnt sich eine genaue Berechnung. Nutze dazu unseren Brutto-Netto-Rechner – dort gibst du deine persönlichen Daten ein und erhältst sofort dein Netto.

Beispielrechnung: Mindestlohn 2026

Nehmen wir an, du verdienst den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde bei 40 Stunden pro Woche. Das sind 2.410 Euro brutto im Monat. Du bist ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

  • Brutto: 2.410 €
  • Lohnsteuer: ca. 150 € (geschätzt, da unterhalb des Grundfreibetrags von ca. 1.029 €/Monat liegt die Lohnsteuer niedrig)
  • Solidaritätszuschlag: 0 €
  • KV (8,75 % + 1,6 % Zusatzbeitrag): ca. 250 €
  • RV (9,3 %): ca. 224 €
  • AV (1,3 %): ca. 31 €
  • PV (2,4 %): ca. 58 €
  • Netto: ca. 1.697 €

Das ist eine grobe Schätzung – dein tatsächliches Netto kann abweichen. Die Erhöhung Mindestlohn bringt dir also rund 1.700 Euro netto im Monat (vorher bei 12,82 €/h etwa 1.600 €).

Beispielrechnung: Durchschnittsgehalt

Verdienst du durchschnittliche 4.784 Euro brutto (ledig, Steuerklasse I, keine Kinder):

  • Brutto: 4.784 €
  • Lohnsteuer: ca. 900 €
  • Soli: 0 €
  • KV: ca. 500 €
  • RV: ca. 445 €
  • AV: ca. 62 €
  • PV: ca. 115 €
  • Netto: ca. 2.762 €

Auch hier gilt: Das ist ein Richtwert. Mit Steuerklasse III oder Kindern sieht es anders aus.

Fazit

Die Berechnung von Brutto zu Netto ist nicht kompliziert, wenn du die einzelnen Schritte kennst. Denk daran: Dein Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland ab. Für eine genaue Berechnung empfehle ich dir unseren Ratgeber mit vielen Tipps rund um Gehalt und Abzüge. Und wenn du wissen willst, wie sich die Erhöhung Mindestlohn auf dein Netto auswirkt, probiere einfach den Rechner aus.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Zahlen sind Schätzungen auf Basis der On-site-Referenz-DB und etablierter Regeln. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater oder nutze den amtlichen Lohnsteuerrechner.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Die Erhöhung von 12,82 Euro (2025) auf 13,90 Euro ist die nächste Stufe der Mindestlohnanpassung.

Welche Abzüge habe ich vom Bruttogehalt?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil) betragen 2026: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse und deinem Einkommen ab.

Wie kann ich mein Nettogehalt berechnen?

Du kannst dein Nettogehalt selbst schätzen, indem du vom Brutto die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag) und die Sozialabgaben abziehst. Eine genaue Berechnung bietet unser Brutto-Netto-Rechner auf bruttonettocheck.de. Dort gibst du Brutto, Steuerklasse, Krankenkasse und weitere Angaben ein und erhältst dein Netto.

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