Ratgeber
Gehalt ausrechnen mit Stundenlohn: So funktioniert’s – Lohnsteuer & Sozialabgaben im Überblick
Ab 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde – bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 2.409 € brutto im Monat.
Gehalt ausrechnen mit Stundenlohn – so geht’s
Wenn du deinen Stundenlohn kennst, kannst du daraus schnell dein Bruttomonatsgehalt berechnen. Das ist besonders nützlich, um Angebote zu vergleichen oder zu prüfen, ob du über dem Mindestlohn liegst. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du gehalt ausrechnen mit stundenlohn kannst und welche Abzüge später auf deinem Konto landen.
Die einfache Formel für das Bruttomonatsgehalt
Die grundlegende Berechnung ist simpel:
Bruttomonatsgehalt = Stundenlohn × Wochenarbeitsstunden × 52 ÷ 12
Beispiel: Du verdienst 20 € brutto pro Stunde und arbeitest 40 Stunden pro Woche.
20 € × 40 × 52 ÷ 12 = 3.466,67 € brutto pro Monat.
Der BMAS Mindestlohn-Rechner verwendet genau diese Formel und gibt dir das sogenannte „verstetigte Monatsgehalt“ aus – also den Betrag, der jeden Monat gleich ist, auch wenn die Anzahl der Werktage schwankt.
Aktuelle Werte: Mindestlohn und Durchschnittsgehälter
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Daraus ergibt sich bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 €. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 € (das entspricht rund 28,19 €/h).
Die Spanne ist riesig: Während Verkäufer im Schnitt etwa 2.800 € brutto verdienen, liegen Softwareentwickler bei rund 5.500 €. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du für jeden Stundenlohn sofort dein Netto ermitteln.
Vom Brutto zum Netto – welche Abzüge fallen an?
Sobald du dein Bruttogehalt kennst, willst du wissen, was am Ende auf deinem Konto ankommt. Dafür musst du Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben abziehen.
Lohnsteuer und Steuerklasse
Die Lohnsteuer ist progressiv: Je höher dein Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Deine Steuerklasse (I bis VI) bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Die genauen Freibeträge und Tabellen findest du in der LStH 2026 (Lohnsteuer-Hinweise).
Beispiel: Ein Lediger in Steuerklasse I ohne Kinder hat bei 3.467 € brutto (20 €/h, 40h) mit rund 400–500 € Lohnsteuer zu rechnen. Der Solidaritätszuschlag fällt nur an, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Schwellenwert überschreitet – bei den meisten Normalverdienern entfällt er.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für dich als Arbeitnehmer gelten folgende Sätze (Stand 2026):
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern sinkt der Satz)
Zusammen ergeben diese Abzüge rund 20–22 % deines Bruttogehalts. Bei 3.467 € brutto sind das etwa 700–760 €.
Beispielrechnung für 20 €/h (40h/Woche)
- Bruttomonatsgehalt: 3.467 €
- Lohnsteuer (StKl I, ledig): ca. 450 €
- Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Freigrenze)
- Sozialabgaben: ca. 730 €
- Netto: rund 2.287 €
Diese Werte sind Richtwerte – dein tatsächliches Netto hängt von deiner Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und deiner Krankenkasse ab. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Tipps für die Gehaltsverhandlung
Wenn du deinen Marktwert kennst, kannst du besser verhandeln. Schaue dir dazu unsere Gehaltsdaten an – dort findest du Durchschnittsgehälter für viele Berufe. Bedenke: Ein höherer Stundenlohn bedeutet nicht nur mehr Brutto, sondern auch höhere Abzüge. Trotzdem bleibt unterm Strich mehr übrig.
Fazit
Gehalt ausrechnen mit stundenlohn ist einfach: Multipliziere deinen Stundenlohn mit den Wochenstunden und dem Faktor 52/12. Ziehe dann Lohnsteuer und Sozialabgaben ab, um dein Netto zu schätzen. Mit den aktuellen Werten von BMAS und LStH 2026 hast du eine verlässliche Grundlage. Für eine individuelle Berechnung nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner.
FAQ
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um? Die Formel lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Beispiel: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 = ca. 2.409 € brutto pro Monat. Der BMAS Mindestlohn-Rechner liefert dir das verstetigte Monatsgehalt ohne Überstunden.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (progressiv, abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), ggf. Solidaritätszuschlag (nur bei hohem Einkommen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die genauen Sätze findest du in der LStH 2026.
Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn? Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 €. Der vorherige Mindestlohn lag 2025 bei 12,82 €/h. Weitere Informationen gibt es beim BMAS.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?
Die Formel lautet: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Beispiel: 13,90 € × 40 × 52 ÷ 12 = ca. 2.409 € brutto pro Monat. Der BMAS Mindestlohn-Rechner liefert dir das verstetigte Monatsgehalt ohne Überstunden.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (progressiv, abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), ggf. Solidaritätszuschlag (nur bei hohem Einkommen) sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die genauen Sätze findest du in der LStH 2026.
Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 €. Der vorherige Mindestlohn lag 2025 bei 12,82 €/h. Weitere Informationen gibt es beim BMAS.