Ratgeber
lexoffice lohn: Brutto zu Netto berechnen – So funktioniert's
Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.800 € (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, NRW) bleiben 2026 netto rund 2.497 € – der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kindern und Zusatzbeitrag ab.
Von Brutto zu Netto: So funktioniert die Gehaltsabrechnung 2026
Ob du gerade einen neuen Job anfängst oder deine Gehaltsabrechnung besser verstehen willst – die Frage „Was bleibt netto vom Brutto?“ ist zentral. Mit lexoffice lohn können Arbeitgeber die Abrechnung professionell erledigen, aber auch als Arbeitnehmer lohnt es sich, die Mechanik dahinter zu kennen. In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Netto berechnest, welche Abzüge 2026 gelten und wo der Mindestlohn liegt.
Die Bausteine deines Bruttogehalts
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Davon werden direkt abgezogen:
- Lohnsteuer – richtet sich nach deiner Steuerklasse (I bis VI) und deinem Einkommen.
- Solidaritätszuschlag – wird nur noch bei hohen Einkommen fällig.
- Kirchensteuer – falls du Kirchenmitglied bist.
- Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Der Rest ist dein Nettogehalt, das auf deinem Konto landet.
Aktuelle Werte für 2026
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € pro Stunde (BMAS). Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 2.409 € brutto im Monat. Netto bleiben dir davon je nach Steuerklasse etwa 1.700 bis 1.800 €.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland (Vollzeit, April 2025) beträgt rund 4.784 € (Destatis). Daraus ergibt sich ein Netto von etwa 3.000 bis 3.200 € für einen Ledigen in Steuerklasse I.
Ein konkretes Beispiel aus dem Brutto-Netto-Rechner: Bei 3.800 € brutto (Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, NRW) erhältst du ca. 2.497 € netto. Die Abzüge setzen sich zusammen aus:
- Lohnsteuer: 476 €
- Rentenversicherung: 353 €
- Krankenversicherung: 333 €
- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung: weitere ca. 140 €
Wie lexoffice lohn dir hilft, den Überblick zu behalten
lexoffice lohn ist eine beliebte Software für die Lohnabrechnung in kleinen Unternehmen. Sie berechnet automatisch die korrekten Abzüge, berücksichtigt Steuerklassen, Freibeträge und Sozialversicherungssätze. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Deine Abrechnung ist fehlerfrei und transparent. Du kannst jederzeit nachvollziehen, wie viel Lohnsteuer und Sozialabgaben von deinem Brutto abgehen.
Wenn du dein eigenes Netto schnell ermitteln möchtest, nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort gibst du dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse ein – und erhältst sofort eine realistische Schätzung.
Die Sozialversicherungssätze 2026 im Detail
Als Arbeitnehmer zahlst du die Hälfte der Sozialbeiträge, der Arbeitgeber die andere Hälfte. Die Sätze für 2026 (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos; mit Kindern 2,0 %)
Diese Prozentsätze werden auf dein Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze angewendet. Liegt dein Gehalt über der Grenze, zahlst du nur bis zu diesem Betrag Beiträge.
Steuerklassen und ihre Auswirkung auf das Netto
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer abgezogen wird. Die wichtigsten Klassen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (günstiger)
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (ungünstiger)
Ein Wechsel der Steuerklasse kann dein Netto deutlich verändern. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber.
Mindestlohn und Teilzeit – was gilt?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei 20 Wochenstunden und 13,90 €/h ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 1.204 €. Mit lexoffice lohn können Arbeitgeber auch hier die Abrechnung korrekt durchführen.
Wichtig: Der Mindestlohn gilt nicht für alle Praktika und Ausbildungsverhältnisse – Ausnahmen sind im Mindestlohngesetz geregelt.
Fazit: Mit dem richtigen Werkzeug behältst du den Durchblick
Die Berechnung von Brutto zu Netto ist kein Hexenwerk, aber sie erfordert genaue Kenntnis der aktuellen Sätze und Regeln. Ob du dein eigenes Gehalt prüfst oder als Arbeitgeber die Lohnabrechnung machst – lexoffice lohn und unser Brutto-Netto-Rechner helfen dir, Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
Denk daran: Die genauen Abzüge hängen von deiner persönlichen Situation ab. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick in die offiziellen Quellen (BMAS, Destatis) oder ein Gespräch mit der Lohnbuchhaltung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist lexoffice lohn und wofür wird es genutzt?
lexoffice lohn ist eine cloudbasierte Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie hilft dabei, Bruttogehälter korrekt zu berechnen, Sozialabgaben und Lohnsteuer zu ermitteln und die monatlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger sowie die Finanzverwaltung zu erstellen. Für Arbeitnehmer ist es nützlich zu wissen, dass solche Tools die Abrechnung transparent machen – du siehst genau, wie sich dein Netto aus Brutto zusammensetzt.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was bedeutet das für mein Gehalt?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde (BMAS). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich ein verstetigtes Monatsgehalt von rund 2.409 € brutto. Netto bleiben je nach Steuerklasse und Krankenkasse etwa 1.700 bis 1.800 €. Mit lexoffice lohn können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie den Mindestlohn einhalten und die Abrechnung korrekt erfolgt.
Wie berechne ich selbst mein Netto aus dem Bruttogehalt?
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird die Lohnsteuer anhand der Steuerklasse und des zu versteuernden Einkommens ermittelt (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Dann werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (kinderlos 2,4 %). Ein Beispiel: Bei 3.800 € brutto (SK I, NRW, GKV) ergibt sich ein Netto von ca. 2.497 €. Für eine individuelle Berechnung nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner).