Ratgeber
MFA Stundenlohn: So berechnest du dein Brutto- und Nettogehalt
Der tarifliche Stundenlohn für Medizinische Fachangestellte liegt je nach Berufsjahrstufe und Tätigkeitsgruppe zwischen etwa 15 und 22 Euro brutto.
MFA Stundenlohn: So berechnest du dein Brutto- und Nettogehalt
Als Medizinische Fachangestellte (MFA) bist du das Herz jeder Praxis. Dein Gehalt richtet sich oft nach dem Gehaltstarifvertrag (GTV), der zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA) und dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) abgeschlossen wurde. Doch wie hoch ist dein MFA Stundenlohn eigentlich genau? Und was bleibt nach Steuern und Sozialabgaben netto übrig? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dein Bruttogehalt aus den Tariftabellen berechnest und welche Abzüge auf dich zukommen.
Grundlagen: Tarifvertrag und Arbeitszeit
Der GTV gilt nicht automatisch für alle Praxen – er ist nicht allgemeinverbindlich. Häufig wird seine Anwendung jedoch im Arbeitsvertrag vereinbart. Die tarifliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte beträgt 38,5 Stunden pro Woche, umgerechnet 167 Stunden pro Monat. Aus diesem Wert leitet sich der Stundenlohn ab: Bruttomonatsgehalt ÷ 167 = Stundenlohn.
Die Eingruppierung erfolgt nach Berufsjahrstufen (ab 2026 neun Stufen) und Tätigkeitsgruppen (I bis III). Je mehr Berufserfahrung und je höher die Tätigkeitsgruppe, desto höher das Gehalt.
Beispielrechnung für 2025
Laut FAQ der Bundesärztekammer ergibt sich für eine MFA mit 11 Berufsjahren (3. Berufsjahrstufe, Tätigkeitsgruppe III) ein Bruttomonatsgehalt von 3.256,74 €. Daraus folgt:
- Stundenlohn: 3.256,74 € ÷ 167 h = 19,50 € brutto
- Bei einer 20-Stunden-Teilzeitstelle: 19,50 € × 20 h × 4,33 = 1.688,70 € brutto/Monat
Änderungen ab 2026
Zum 1. Januar 2026 tritt eine neue Tariftabelle in Kraft. Die Berufsjahrstufen werden von acht auf neun erweitert – die achte Stufe umfasst dann die Jahre 29 bis 32, ab dem 33. Jahr gilt die neunte Stufe. Auch die Ausbildungsvergütung steigt: Im ersten Jahr auf 1.050 €, im zweiten auf 1.150 € und im dritten auf 1.250 € monatlich. Die genauen Bruttowerte für angestellte MFA findest du in § 3 Abs. 2 des GTV, den du bei deiner Ärztekammer einsehen kannst.
Vom Brutto zum Netto: Welche Abzüge fallen an?
Dein Bruttogehalt ist nicht das, was auf deinem Konto landet. Folgende Abzüge werden fällig:
- Lohnsteuer: Abhängig von Steuerklasse (I bis VI), Kirchensteuer und Freibeträgen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 €.
- Solidaritätszuschlag: Entfällt für die meisten Arbeitnehmer, da die Freigrenze hoch ist.
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,7 %).
- Rentenversicherung: 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %.
- Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos; mit Kindern reduziert).
Beispiel Netto (Schätzung): Bei 3.256,74 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, beträgt die Lohnsteuer etwa 400–500 €, die Sozialabgaben rund 700–800 €. Netto bleiben dir ca. 2.000–2.100 €. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Besonderheiten: Überstunden, Zuschläge und Minijobs
- Überstunden: Werden die 38,5 Wochenstunden überschritten und kein Freizeitausgleich innerhalb von 4–12 Wochen gewährt, gibt es 25 % Zuschlag.
- Samstagsarbeit: 25 % Zuschlag.
- Nachtarbeit (20–7 Uhr): 50 % Zuschlag.
- Feiertage (Neujahr, 1. Mai, Ostern, Pfingsten, Weihnachten): 100 % Zuschlag.
- Minijob: Die 556-Euro-Grenze (2025) wird über den Stundenlohn in Arbeitsstunden umgerechnet. Beispiel: Bei 19,50 €/h sind 6,6 Wochenstunden erlaubt.
Fazit
Dein MFA Stundenlohn lässt sich leicht aus der Tariftabelle berechnen: Bruttomonatsgehalt ÷ 167. Mit den neuen Tarifen 2026 steigen die Gehälter weiter. Für deinen persönlichen Nettolohn spielen Steuerklasse, Kinder und Krankenkasse eine große Rolle. Nutze unseren BruttoNettoCheck, um dein Netto schnell zu ermitteln – und informiere dich regelmäßig über aktuelle Tarifänderungen in unserem Ratgeber.
Quellen
- Bundesärztekammer: FAQ zum Gehaltstarifvertrag für MFA (Stand 13.12.2024)
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: MFA Tarifverträge 2025/2026
- Landesärztekammer Brandenburg: Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der MFA Stundenlohn 2025/2026?
Der tarifliche Stundenlohn ergibt sich aus dem monatlichen Bruttogehalt geteilt durch 167 Stunden. Für 2025 liegt er je nach Berufsjahrstufe und Tätigkeitsgruppe zwischen etwa 15 und 22 Euro brutto. Ein Beispiel aus dem FAQ der Bundesärztekammer: Bei 11 Berufsjahren, Stufe 3, Tätigkeitsgruppe III beträgt das Bruttomonatsgehalt 3.256,74 €, was einem Stundenlohn von 19,50 € entspricht. Ab 2026 gilt eine neue Tariftabelle mit neun statt acht Berufsjahrstufen – die genauen Werte findest du im Gehaltstarifvertrag.
Wie berechne ich meinen Nettolohn als MFA?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfallen) sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Sozialversicherungssätze 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 2,4 % (kinderlos). Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse, Kirchensteuer und Freibeträgen ab. Mit unserem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) kannst du deinen persönlichen Nettolohn ermitteln.
Was ist bei Überstunden und Zuschlägen zu beachten?
Überstunden entstehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden überschritten wird und kein Freizeitausgleich innerhalb von vier bis zwölf Wochen erfolgt. Der Zuschlag beträgt 25 %. Samstagsarbeit wird mit 25 %, Nachtarbeit (20–7 Uhr) mit 50 % und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen mit 100 % vergütet. Bei gleichzeitigem Zusammentreffen mehrerer Zuschläge wird nur der höchste gezahlt. Teilzeitkräfte erhalten Mehrarbeitszuschläge ab Überschreitung ihrer individuellen Wochenarbeitszeit.