Ratgeber
Mindestlohn 2026: Brutto oder Netto – Was bleibt dir wirklich?
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) liegt das Bruttomonatsgehalt bei etwa 2.410 €. Nach Abzügen (Steuerklasse I, keine Kinder) bleibt dir netto rund 1.700–1.800 €, abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Mindestlohn 2026: Brutto oder Netto – Das Wichtigste auf einen Blick
Du hast ein Jobangebot mit Mindestlohn oder verhandelst gerade dein Gehalt? Dann ist die Frage „mindestlohn 2026 brutto oder netto“ entscheidend. Denn was am Ende auf deinem Konto landet, ist das Netto – und das kann je nach Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland ganz anders aussehen als das versprochene Brutto.
Was bedeutet Mindestlohn 2026 für dein Bruttogehalt?
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat die Bundesregierung auf Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich daraus:
- Bruttomonatsgehalt: etwa 2.410 Euro
- Bruttojahresgehalt: rund 28.922 Euro
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland lag 2025 bei etwa 4.784 Euro (Destatis). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter – aber er ist die gesetzliche Untergrenze.
Vom Brutto zum Netto: Welche Abzüge kommen auf dich zu?
Dein Bruttogehalt ist nicht das, was du ausgezahlt bekommst. Zunächst werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (gesetzlich versichert, ohne Kinder):
- Krankenversicherung: 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern günstiger)
Zusammen mit dem Zusatzbeitrag liegen die Sozialabgaben bei etwa 21,75 % deines Bruttos. Hinzu kommt die Lohnsteuer. Dank des Grundfreibetrags von rund 12.348 Euro im Jahr zahlst du bei Mindestlohn nur wenig oder gar keine Lohnsteuer. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen komplett.
Beispielrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I (keine Kinder, gesetzlich krankenversichert):
- Bruttomonatsgehalt: 2.410 €
- Sozialabgaben (ca. 21,75 %): rund 524 €
- Lohnsteuer: ca. 0–20 € (je nach genauen Freibeträgen)
- Netto: etwa 1.700–1.800 €
Das ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen – zum Beispiel, wenn du in einer anderen Steuerklasse bist, Kirchensteuer zahlst oder einen anderen Zusatzbeitrag hast. Nutze dafür am besten unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Warum du beim Gehaltsvergleich immer aufs Netto achten solltest
Stell dir vor, du bekommst zwei Angebote: eines mit 2.500 € brutto, ein anderes mit 2.600 € brutto. Klingt nach mehr – aber wenn das erste Angebot in Steuerklasse III (verheiratet) ist und das zweite in Steuerklasse I, kann das Netto beim ersten höher sein. Besonders bei Mindestlohnnähe machen Steuerklasse und Kinderfreibeträge einen großen Unterschied.
Deshalb: Vergleiche immer das Netto, nicht das Brutto. Unser Ratgeber Gehaltsverhandlung: So berechnest du dein Netto hilft dir dabei, Angebote richtig einzuschätzen.
Mindestlohn 2026: Brutto oder Netto – was ist für dich relevant?
Wenn du einen Job suchst oder über eine Gehaltserhöhung verhandelst, ist die Antwort klar: Das Netto ist das, was du zum Leben hast. Der Mindestlohn 2026 liegt brutto bei 13,90 €/h – aber ob du davon gut leben kannst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
- Vollzeit: ~1.700–1.800 € netto – damit liegst du knapp über der Armutsrisikoschwelle.
- Teilzeit: entsprechend weniger. Achte darauf, dass dein Stundenlohn nicht unter 13,90 € fällt.
- Minijob: Hier zahlst du pauschale Abgaben, aber keine Lohnsteuer – das Netto ist fast gleich Brutto.
Tipp: So verhandelst du dein Gehalt auf Mindestlohnbasis
Auch wenn der Mindestlohn die Untergrenze ist, kannst du in Branchen mit Tarifbindung oder besonderen Qualifikationen mehr verlangen. Zeige deinem Arbeitgeber, welchen Mehrwert du bringst. Und wenn du ein Angebot bekommst, rechne sofort das Netto aus – mit unserem Brutto-Netto-Rechner geht das in Sekunden.
Fazit
Die Frage „mindestlohn 2026 brutto oder netto“ lässt sich nicht pauschal beantworten – aber mit den richtigen Zahlen und einem guten Rechner bekommst du Klarheit. Denk immer daran: Dein Netto bestimmt deinen Lebensstandard. Vergleiche Angebote nicht nach Brutto, sondern nach dem, was am Ende auf deinem Konto landet.
Weitere hilfreiche Artikel findest du in unserem Ratgeber – zum Beispiel zu Steuerklassen, Sozialabgaben und Gehaltsverhandlung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 brutto oder netto?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 voraussichtlich 13,90 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €. Netto bleiben dir nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) rund 1.700 bis 1.800 €. Der genaue Nettobetrag variiert je nach Krankenkasse, Zusatzbeitrag und persönlichen Faktoren.
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn 2026 an?
Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei diesem Einkommen meist 0 €), Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen) abgezogen. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Geringverdiener. Die genauen Abzüge hängen von deiner Steuerklasse und deinem Bundesland ab.
Kann ich mit Mindestlohn 2026 gut leben?
Das hängt von deiner Lebenssituation ab. Mit rund 1.700–1.800 € netto pro Monat liegst du knapp über dem Existenzminimum. In teuren Städten kann es eng werden. Viele Beschäftigte im Mindestlohnbereich arbeiten in Teilzeit oder haben Anspruch auf Aufstockung (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag). Vergleiche immer das Netto, nicht das Brutto, wenn du Jobangebote bewertest.