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Ratgeber

Mindestlohn bei Minijob 2026: So viel bleibt dir netto übrig

Bei einem Minijob mit 13,90 € Mindestlohn (2026) und 40 Stunden im Monat erhältst du brutto 556 € – netto meist die vollen 556 €, da pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei für dich.

Mindestlohn bei Minijob 2026 – Was du wissen musst

Der Mindestlohn bei Minijob ist ein wichtiges Thema, wenn du einen Nebenjob suchst oder dein Gehalt verhandelst. Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das wirkt sich direkt auf die Verdienstmöglichkeiten im Minijob aus. In diesem Artikel erfährst du, wie viel du brutto und netto verdienen kannst, welche Abzüge anfallen und wie du Angebote vergleichst.

Wie hoch ist der Mindestlohn bei Minijob 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn wird vom BMAS festgelegt und gilt für alle Beschäftigten – auch für Minijobber. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze voraussichtlich bei 556 Euro (40 Stunden im Monat bei Mindestlohn).

Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn bei 12,82 Euro und die Minijob-Grenze bei 538 Euro. Die Erhöhung bringt dir also rund 18 Euro mehr im Monat, wenn du die maximale Stundenzahl arbeitest.

Brutto vs. Netto beim Minijob

Ein großer Vorteil des Minijobs: Du als Arbeitnehmer zahlst keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer du entscheidest dich freiwillig für die Rentenversicherung). Das bedeutet: Dein Bruttolohn ist gleich dein Nettolohn. Bei 556 Euro brutto erhältst du also 556 Euro netto ausgezahlt.

Anders sieht es bei einem Vollzeitjob zum Mindestlohn aus: Bei 40 Stunden pro Woche und 13,90 €/h verdienst du brutto rund 2.410 Euro im Monat. Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) bleibt dir in Steuerklasse I etwa 1.700 Euro netto – je nach Krankenkasse und Bundesland.

Minijob oder Vollzeit? So vergleichst du Angebote

Wenn du vor der Wahl zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stehst, solltest du nicht nur auf das Netto schauen. Ein Minijob bietet dir zwar mehr Netto vom Brutto, aber du baust keine oder nur geringe Rentenansprüche auf (es sei denn, du zahlst freiwillig in die Rentenversicherung ein). Außerdem hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du verschiedene Szenarien durchspielen: Gib dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was netto übrig bleibt – egal ob Minijob oder Vollzeit.

Tipps zur Gehaltsverhandlung beim Minijob

Auch bei einem Minijob kannst du verhandeln. Der Mindestlohn ist die Untergrenze – viele Arbeitgeber zahlen mehr, um gute Aushilfen zu halten. Informiere dich vorab über branchenübliche Stundenlöhne. In unserem Ratgeber findest du weitere Tipps, wie du dein Gehalt erfolgreich verhandelst.

Fazit

Der Mindestlohn bei Minijob steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit kannst du bei maximaler Stundenzahl (ca. 40 h/Monat) bis zu 556 Euro netto verdienen. Für eine genaue Berechnung deines Nettogehalts – auch bei mehreren Jobs oder Steuerklassenwechsel – nutze den BruttoNettoCheck.

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Ab 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Dein Arbeitgeber darf dir also nicht weniger zahlen. Der Mindestlohn bei Minijob sorgt dafür, dass du für jede geleistete Stunde mindestens diesen Betrag erhältst.

Wie viel Netto bleibt bei einem Minijob mit Mindestlohn übrig?

Bei einem Minijob bist du als Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit (Ausnahme: Rentenversicherung, der du freiwillig beitreten kannst). Das bedeutet: Dein Bruttolohn ist gleich dein Nettolohn. Bei 40 Stunden im Monat und 13,90 € Mindestlohn erhältst du also 556 € netto ausgezahlt.

Kann ich mehrere Minijobs haben, um mehr zu verdienen?

Ja, du kannst mehrere Minijobs haben, aber die Summe aller Minijob-Verdienste darf die monatliche Minijob-Grenze (2026 ca. 556 €) nicht überschreiten. Sobald du mit einem Job über diese Grenze kommst, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Achte darauf, dass der Mindestlohn bei Minijob auch für jeden einzelnen Job gilt.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Ab 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Dein Arbeitgeber darf dir also nicht weniger zahlen. Der Mindestlohn bei Minijob sorgt dafür, dass du für jede geleistete Stunde mindestens diesen Betrag erhältst.

Wie viel Netto bleibt bei einem Minijob mit Mindestlohn übrig?

Bei einem Minijob bist du als Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen befreit (Ausnahme: Rentenversicherung, der du freiwillig beitreten kannst). Das bedeutet: Dein Bruttolohn ist gleich dein Nettolohn. Bei 40 Stunden im Monat und 13,90 € Mindestlohn erhältst du also 556 € netto ausgezahlt.

Kann ich mehrere Minijobs haben, um mehr zu verdienen?

Ja, du kannst mehrere Minijobs haben, aber die Summe aller Minijob-Verdienste darf die monatliche Minijob-Grenze (2026 ca. 556 €) nicht überschreiten. Sobald du mit einem Job über diese Grenze kommst, wird der Job sozialversicherungspflichtig. Achte darauf, dass der Mindestlohn bei Minijob auch für jeden einzelnen Job gilt.

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