Ratgeber
Reinigungskraft Stundenlohn 2026: Mythen und Fakten zu Gehalt und Netto
Der branchenübliche Stundenlohn für Reinigungskräfte liegt 2026 je nach Lohngruppe zwischen 15,00 € und 21,64 € brutto – das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.
Reinigungskraft Stundenlohn 2026: Was stimmt wirklich?
Viele halten den Beruf der Reinigungskraft für einen klassischen Mindestlohn-Job. Dabei übersehen sie, dass die Branche eigene, deutlich höhere Lohnuntergrenzen hat. Der reinigungskraft stundenlohn 2026 liegt offiziell bei mindestens 15,00 € – und das ist nur der Einstieg. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen, was du wirklich verdienen kannst und was netto übrig bleibt.
Mythos 1: „Reinigungskräfte bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn“
Falsch. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € und steigt 2026 voraussichtlich auf 13,90 €. Doch für die Gebäudereinigung gilt ein höherer Branchenmindestlohn, der durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber verbindlich ist. Ab 1. Januar 2026 sind das:
- Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €/h
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 €/h
Wer also glaubt, eine Reinigungskraft verdiene nur den allgemeinen Mindestlohn, irrt. Der Tarifvertrag (TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024) sieht sogar noch höhere Stufen vor – bis zu 21,64 €/h für Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. Das zeigt: Qualifikation und Erfahrung zahlen sich auch hier aus.
Mythos 2: „Der Stundenlohn ist gleich Netto“
Ein häufiger Fehler: Viele verwechseln Brutto mit Netto. Der reinigungskraft stundenlohn 2026 von 15,00 € ist der Bruttowert. Was am Ende auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse (I bis VI)
- Kinderfreibeträge
- Kirchensteuer (ja/nein)
- Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert)
- Bundesland (Pflegeversicherung unterschiedlich)
Ein Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) und 39 Wochenstunden (ca. 2.535 € brutto/Monat) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700–1.800 €. Das sind rund 10,50–11,00 € netto pro Stunde. Mit Steuerklasse III und Kindern kann der Nettostundenlohn deutlich höher ausfallen. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für deine persönliche Berechnung.
Mythos 3: „Minijob in der Reinigung lohnt sich nicht“
Auch das stimmt so nicht. Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen Branchenmindestlöhne. Bei 8 Wochenstunden und 15,00 €/h ergeben sich 522,00 € brutto im Monat – das ist die Minijob-Grenze. Da keine Lohnsteuer und nur pauschale Abgaben anfallen, bleibt fast das gesamte Geld netto. Der Tarifvertrag listet sogar monatliche Mindestentgelte für verschiedene Wochenstunden auf, z. B. 65,25 € bei 1 Stunde/Woche. Ein Minijob in der Gebäudereinigung kann also eine attraktive Nebenbeschäftigung sein.
Was sagt der Tarifvertrag noch?
Der TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024 regelt nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch Zuschläge:
- Mehrarbeit: Zeitausgleich oder 25 % Zuschlag (Angestellte)
- Nachtarbeit: 30 % (gewerblich) bis 100 % (Angestellte)
- Sonn- und Feiertagsarbeit: bis zu 200 %
- Erschwerniszuschläge: 5 % bis 40 % oder 0,50 € bis 3,00 € je Stunde
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für Angestellte gibt es ein 13. Monatsentgelt (45- bis 60-faches der Stundenvergütung).
Fazit: Der reinigungskraft stundenlohn 2026 ist fair – aber nicht alles
Die offiziellen Zahlen zeigen: Die Gebäudereinigung zahlt über dem allgemeinen Mindestlohn. Wer sich weiterbildet oder spezialisiert (z. B. Desinfektor, Glasreiniger), kann mit 18,40 € bis 21,64 €/h rechnen. Wichtig ist, den Unterschied zwischen Brutto und Netto zu verstehen und die eigenen Abzüge zu kennen. Weitere Informationen zu Gehältern in anderen Berufen findest du in unserem Gehaltsdaten-Bereich oder im Ratgeber.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Reinigungskraft 2026? Der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) beträgt ab 1. Januar 2026 15,00 € brutto pro Stunde. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es 18,40 €. Je nach Qualifikation und Tätigkeit können auch höhere Tarifentgelte bis 21,64 € gezahlt werden.
Bekommt jede Reinigungskraft automatisch den Branchenmindestlohn? Ja, der Branchenmindestlohn ist durch die Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich – auch für ausländische Entsendebetriebe. Das gilt für alle gewerblichen Beschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2025: 12,82 €) wird damit in der Branche übertroffen.
Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn einer Reinigungskraft übrig? Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, 15,00 €/h und 39 Stunden/Woche (ca. 2.535 € brutto/Monat) bleiben etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Reinigungskraft 2026?
Der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) beträgt ab 1. Januar 2026 15,00 € brutto pro Stunde. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es 18,40 €. Je nach Qualifikation und Tätigkeit können auch höhere Tarifentgelte bis 21,64 € gezahlt werden.
Bekommt jede Reinigungskraft automatisch den Branchenmindestlohn?
Ja, der Branchenmindestlohn ist durch die Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich – auch für ausländische Entsendebetriebe. Das gilt für alle gewerblichen Beschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2025: 12,82 €) wird damit in der Branche übertroffen.
Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn einer Reinigungskraft übrig?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, 15,00 €/h und 39 Stunden/Woche (ca. 2.535 € brutto/Monat) bleiben etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutze den [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.