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Ratgeber

Reinigungskraft Stundenlohn 2026: Mythen und Fakten zu Gehalt und Netto

Der branchenübliche Stundenlohn für Reinigungskräfte liegt 2026 je nach Lohngruppe zwischen 15,00 € und 21,64 € brutto – das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Reinigungskraft Stundenlohn 2026: Was stimmt wirklich?

Viele halten den Beruf der Reinigungskraft für einen klassischen Mindestlohn-Job. Dabei übersehen sie, dass die Branche eigene, deutlich höhere Lohnuntergrenzen hat. Der reinigungskraft stundenlohn 2026 liegt offiziell bei mindestens 15,00 € – und das ist nur der Einstieg. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen, was du wirklich verdienen kannst und was netto übrig bleibt.

Mythos 1: „Reinigungskräfte bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn“

Falsch. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 € und steigt 2026 voraussichtlich auf 13,90 €. Doch für die Gebäudereinigung gilt ein höherer Branchenmindestlohn, der durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber verbindlich ist. Ab 1. Januar 2026 sind das:

  • Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 €/h
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 18,40 €/h

Wer also glaubt, eine Reinigungskraft verdiene nur den allgemeinen Mindestlohn, irrt. Der Tarifvertrag (TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024) sieht sogar noch höhere Stufen vor – bis zu 21,64 €/h für Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung. Das zeigt: Qualifikation und Erfahrung zahlen sich auch hier aus.

Mythos 2: „Der Stundenlohn ist gleich Netto“

Ein häufiger Fehler: Viele verwechseln Brutto mit Netto. Der reinigungskraft stundenlohn 2026 von 15,00 € ist der Bruttowert. Was am Ende auf dem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerklasse (I bis VI)
  • Kinderfreibeträge
  • Kirchensteuer (ja/nein)
  • Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert)
  • Bundesland (Pflegeversicherung unterschiedlich)

Ein Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 %) und 39 Wochenstunden (ca. 2.535 € brutto/Monat) ergibt sich ein Netto von etwa 1.700–1.800 €. Das sind rund 10,50–11,00 € netto pro Stunde. Mit Steuerklasse III und Kindern kann der Nettostundenlohn deutlich höher ausfallen. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für deine persönliche Berechnung.

Mythos 3: „Minijob in der Reinigung lohnt sich nicht“

Auch das stimmt so nicht. Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen Branchenmindestlöhne. Bei 8 Wochenstunden und 15,00 €/h ergeben sich 522,00 € brutto im Monat – das ist die Minijob-Grenze. Da keine Lohnsteuer und nur pauschale Abgaben anfallen, bleibt fast das gesamte Geld netto. Der Tarifvertrag listet sogar monatliche Mindestentgelte für verschiedene Wochenstunden auf, z. B. 65,25 € bei 1 Stunde/Woche. Ein Minijob in der Gebäudereinigung kann also eine attraktive Nebenbeschäftigung sein.

Was sagt der Tarifvertrag noch?

Der TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024 regelt nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch Zuschläge:

  • Mehrarbeit: Zeitausgleich oder 25 % Zuschlag (Angestellte)
  • Nachtarbeit: 30 % (gewerblich) bis 100 % (Angestellte)
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: bis zu 200 %
  • Erschwerniszuschläge: 5 % bis 40 % oder 0,50 € bis 3,00 € je Stunde

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für Angestellte gibt es ein 13. Monatsentgelt (45- bis 60-faches der Stundenvergütung).

Fazit: Der reinigungskraft stundenlohn 2026 ist fair – aber nicht alles

Die offiziellen Zahlen zeigen: Die Gebäudereinigung zahlt über dem allgemeinen Mindestlohn. Wer sich weiterbildet oder spezialisiert (z. B. Desinfektor, Glasreiniger), kann mit 18,40 € bis 21,64 €/h rechnen. Wichtig ist, den Unterschied zwischen Brutto und Netto zu verstehen und die eigenen Abzüge zu kennen. Weitere Informationen zu Gehältern in anderen Berufen findest du in unserem Gehaltsdaten-Bereich oder im Ratgeber.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn einer Reinigungskraft 2026? Der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) beträgt ab 1. Januar 2026 15,00 € brutto pro Stunde. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es 18,40 €. Je nach Qualifikation und Tätigkeit können auch höhere Tarifentgelte bis 21,64 € gezahlt werden.

Bekommt jede Reinigungskraft automatisch den Branchenmindestlohn? Ja, der Branchenmindestlohn ist durch die Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich – auch für ausländische Entsendebetriebe. Das gilt für alle gewerblichen Beschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2025: 12,82 €) wird damit in der Branche übertroffen.

Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn einer Reinigungskraft übrig? Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, 15,00 €/h und 39 Stunden/Woche (ca. 2.535 € brutto/Monat) bleiben etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Stundenlohn einer Reinigungskraft 2026?

Der Branchenmindestlohn für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) beträgt ab 1. Januar 2026 15,00 € brutto pro Stunde. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es 18,40 €. Je nach Qualifikation und Tätigkeit können auch höhere Tarifentgelte bis 21,64 € gezahlt werden.

Bekommt jede Reinigungskraft automatisch den Branchenmindestlohn?

Ja, der Branchenmindestlohn ist durch die Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich – auch für ausländische Entsendebetriebe. Das gilt für alle gewerblichen Beschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (2025: 12,82 €) wird damit in der Branche übertroffen.

Wie viel bleibt netto vom Stundenlohn einer Reinigungskraft übrig?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich krankenversichert, 15,00 €/h und 39 Stunden/Woche (ca. 2.535 € brutto/Monat) bleiben etwa 1.700–1.800 € netto übrig. Nutze den [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.

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