Ratgeber
Stundenlohn berechnen mit der Formel 4,33 – So vergleichst du Angebote richtig
Ab 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Monatsgehalt von rund 2.409 € brutto (Formel: 13,90 × 40 × 4,33).
Stundenlohn berechnen mit der Formel 4,33 – So vergleichst du Angebote richtig
Ob du ein neues Jobangebot prüfst oder deine nächste Gehaltsverhandlung vorbereitest: Der Stundenlohn ist oft die klarere Vergleichsgröße als das Monatsgehalt. Denn Monatsgehälter verbergen, ob du für 35, 40 oder 42 Stunden pro Woche bezahlt wirst. Mit der einfachen Formel Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) rechnest du jedes Angebot in eine vergleichbare Zahl um.
Warum 4,33?
Die Zahl 4,33 ist der Durchschnitt der Wochen pro Monat: 52 Wochen im Jahr geteilt durch 12 Monate ergibt 4,333… – gerundet 4,33. Multiplizierst du deine wöchentliche Arbeitszeit mit 4,33, erhältst du die durchschnittliche monatliche Arbeitsstundenzahl. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 40 × 4,33 = 173,2 Stunden pro Monat. Der Brutto-Netto-Rechner von BruttoNettoCheck verwendet dieselbe Logik, um aus deinem Stundenlohn das verstetigte Monatsgehalt zu ermitteln.
So wendest du die Formel an
Beispiel 1: Du bekommst ein Angebot über 3.500 € brutto bei 38 Stunden pro Woche. Rechnung: 3.500 ÷ (38 × 4,33) = 3.500 ÷ 164,54 ≈ 21,27 €/h.
Beispiel 2: Du verdienst 2.800 € brutto bei 40 Stunden. Rechnung: 2.800 ÷ (40 × 4,33) = 2.800 ÷ 173,2 ≈ 16,17 €/h.
Mit dieser Methode siehst du sofort, ob ein Angebot über oder unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Ab 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (BMAS). Das entspricht bei 40 Stunden einem Monatsgehalt von rund 2.409 € brutto (13,90 × 40 × 4,33). Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt diesen Wert in ihrer Weisung 202604002.
Vom Brutto zum Netto – was bleibt dir?
Der Stundenlohn ist immer der Bruttowert. Was netto auf deinem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Bundesland ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder (gesetzlich krankenversichert) gelten 2026 folgende Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: 8,75 % (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %
Dazu kommt die Lohnsteuer plus ggf. Solidaritätszuschlag. Ein genaues Netto bekommst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Gehaltsvergleich leicht gemacht
Wenn du zwischen zwei Angeboten wählst, rechne beide mit der Formel 4,33 auf den Stundenlohn um. Ein Beispiel:
- Angebot A: 3.800 € bei 40 Stunden → 3.800 ÷ 173,2 = 21,94 €/h
- Angebot B: 3.600 € bei 35 Stunden → 3.600 ÷ 151,55 = 23,75 €/h
Obwohl Angebot A ein höheres Monatsgehalt bietet, ist der Stundenlohn in B besser. Für die Verhandlung kannst du dann argumentieren: „Mein aktueller Stundenlohn liegt bei X €, das entspricht bei 40 Stunden einem Monatsgehalt von Y €.“
Typische Gehaltsbeispiele aus der Praxis
Laut unserer Datenbank (Stand 2025/2026) liegen die durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter in Vollzeit in etwa bei:
- Softwareentwickler: 5.500 € → ~31,75 €/h (40 h)
- Krankenpfleger: 3.800 € → ~21,94 €/h (40 h)
- Verkäufer: 2.800 € → ~16,17 €/h (40 h)
- Buchhalter: 3.900 € → ~22,52 €/h (40 h)
Diese Werte sind Orientierungshilfen. Dein tatsächlicher Marktwert hängt von Region, Berufserfahrung und Unternehmensgröße ab. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber mit Tipps zur Gehaltsverhandlung.
Fallstricke bei der Formel
- Überstunden: Die Formel 4,33 geht von einer gleichbleibenden Wochenarbeitszeit aus. Sind Überstunden im Monatsgehalt enthalten, musst du sie separat bewerten.
- Teilzeit: Auch bei Teilzeit funktioniert die Formel – einfach deine tatsächlichen Wochenstunden einsetzen.
- Geringfügigkeit: Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € monatlich (BA-Weisung). Verdienst du weniger, zahlst du keine Sozialabgaben. Der Stundenlohn sollte trotzdem mindestens 13,90 € betragen.
Fazit
Die Formel Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) ist dein bester Freund beim Gehaltsvergleich. Sie macht Angebote transparent und hilft dir, den Mindestlohn zu prüfen. Kombiniere sie mit einem Netto-Rechner, um zu sehen, was wirklich auf deinem Konto landet. Und denk dran: Ein höherer Stundenlohn ist oft wertvoller als ein dickes Monatsgehalt mit vielen Überstunden.
Nutze die Formel bei deiner nächsten Verhandlung – und lass dich nicht mit einem zu niedrigen Stundenlohn abspeisen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Du teilst dein Bruttomonatsgehalt durch (Wochenarbeitsstunden × 4,33). Beispiel: 3.000 € / (40 × 4,33) = 3.000 / 173,2 ≈ 17,32 €/h. Die 4,33 steht für die durchschnittliche Anzahl Wochen pro Monat (52 / 12).
Warum wird 4,33 und nicht 4,35 verwendet?
4,33 ist der gerundete Wert aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Manche Rechner nutzen 4,35 (exakter: 52/12 = 4,333…). Der Unterschied ist minimal – bei 40 Stunden macht er etwa 0,80 € im Monat aus. Für Gehaltsvergleiche ist 4,33 völlig ausreichend.
Welcher Mindestlohn gilt 2026 und wie wirkt er sich auf mein Gehalt aus?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde (BMAS). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein verstetigtes Monatsgehalt von rund 2.409 € brutto (13,90 × 40 × 4,33). Liegt dein Angebot darunter, ist es nicht legal.