Ratgeber
Stundenlohn Haushaltshilfe: So viel bleibt netto – Brutto-Netto-Rechner 2026
Der gesetzliche Mindestlohn für Haushaltshilfen beträgt ab 2026 13,90 € brutto pro Stunde; bei einem Minijob mit 12 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttolohn von 180 €, wobei der Arbeitgeber insgesamt etwa 206 € zahlt und eine Steuerermäßigung von bis zu 510 € pro Jahr erhält.
Stundenlohn Haushaltshilfe: Was du 2026 brutto und netto erwarten kannst
Du suchst eine Haushaltshilfe oder überlegst selbst, als Minijobber in Privathaushalten zu arbeiten? Dann ist der Stundenlohn Haushaltshilfe ein zentrales Thema. Denn hier gelten besondere Regeln: Minijob, pauschale Abgaben und Steuervorteile für den Arbeitgeber. In diesem Artikel erfährst du, wie viel brutto vereinbart wird, was netto ankommt und wie du den passenden Lohn verhandelst.
Was ist der aktuelle Mindestlohn für Haushaltshilfen?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde – auch für Minijobs im Privathaushalt. Das bestätigt die Minijob-Zentrale in ihrer aktuellen Broschüre. Dieser Stundenlohn darf nicht unterschritten werden, egal ob du putzt, bügelst, den Garten pflegst oder Kinder betreust. Die dynamische Verdienstgrenze für Minijobs liegt dann bei 603 € im Monat (13,90 € × 43,33 Stunden).
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttostundenlohn aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 laut Destatis bei 28,19 €. Haushaltshilfen liegen also deutlich darunter – aber der Job ist oft flexibel und nebenberuflich möglich.
Brutto und Netto: Was bleibt vom Stundenlohn übrig?
Bei einem Minijob im Privathaushalt ist die Haushaltshilfe in der Regel rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sie zahlt einen Eigenanteil von 13,6 % des Bruttolohns zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt pauschal 5 %. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt (möglich bei Minijobbern ohne Hauptbeschäftigung), erhält den vollen Bruttolohn ausgezahlt.
Beispielrechnung (aus der Broschüre der Minijob-Zentrale):
- 12 Stunden pro Woche à 15 € = 180 € Bruttolohn
- Arbeitgeber zahlt zusätzlich 14,62 % Abgaben (26,32 €)
- Arbeitnehmeranteil RV: 13,6 % von 180 € = 24,48 €
- Nettoauszahlung an die Haushaltshilfe: 155,52 € (bei RV-Pflicht) oder 180 € (bei Befreiung)
Die Lohnsteuer fällt bei der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % nicht zusätzlich an – sie ist in den 14,62 % enthalten. Bei individueller Besteuerung nach Steuerklasse kann die Steuerlast anders aussehen, aber für die meisten Minijobber ist die Pauschsteuer die einfachere Lösung.
Was kostet der Stundenlohn den Arbeitgeber wirklich?
Als Arbeitgeber im Privathaushalt zahlst du nicht nur den Bruttolohn, sondern auch die pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale. Die Gesamtbelastung liegt bei maximal 14,62 % des Bruttolohns – das ist günstiger als bei einem regulären Job. Im obigen Beispiel (180 € Brutto) kommen 26,32 € Abgaben dazu, plus ggf. der Arbeitnehmeranteil RV, den du einbehältst und abführst. Insgesamt zahlst du also 206,32 € für 12 Stunden Hilfe.
Dafür bekommst du einen Steuervorteil: Du kannst 20 % der Aufwendungen (Lohn plus Abgaben) von deiner Einkommensteuer absetzen, maximal 510 € pro Jahr. Im Beispiel sparst du rund 41,26 € monatlich. Das senkt die effektiven Kosten deutlich.
Stundenlohn verhandeln: Tipps für faire Bezahlung
Wenn du als Haushaltshilfe arbeitest, solltest du den Stundenlohn Haushaltshilfe vorher klar vereinbaren. Üblich sind 15 bis 20 € brutto – je nach Region und Aufgaben. Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Bedenke: Bei RV-Pflicht bleiben dir netto nur etwa 86,4 % des Bruttolohns (100 % minus 13,6 %). Willst du also 15 € netto pro Stunde haben, musst du einen Bruttolohn von etwa 17,36 € aushandeln (15 € × 100 ÷ 86,4).
Als Arbeitgeber kannst du mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale deine Kosten und Steuerersparnis genau berechnen. So weißt du, was du dir leisten kannst.
Weitere Informationen
- BruttoNettoCheck – Vergleiche dein Gehalt mit anderen Berufen
- Ratgeber – Mehr zu Minijobs und Steuervorteilen
- Brutto-Netto-Rechner – Berechne dein Nettogehalt
Fazit
Der Stundenlohn Haushaltshilfe liegt 2026 bei mindestens 13,90 € brutto. Netto bleiben je nach Rentenversicherung zwischen 86,4 % und 100 % übrig. Arbeitgeber profitieren von niedrigen Abgaben und einer Steuerermäßigung. Mit einer klaren Vereinbarung und dem Haushaltsscheck-Rechner findest du den fairen Lohn für beide Seiten.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Welcher Mindestlohn gilt für Haushaltshilfen 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Dieser gilt auch für Minijobs im Privathaushalt – egal ob Putzhilfe, Kinderbetreuung oder Gartenarbeit. Der Stundenlohn darf nicht unterschritten werden. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt dann bei 603 € monatlich (13,90 € × 43,33 Stunden).
Wie viel Netto bleibt einer Haushaltshilfe vom Stundenlohn?
Das hängt von der Rentenversicherung ab. Ist die Haushaltshilfe rentenversicherungspflichtig, zahlt sie 13,6 % Eigenanteil zur RV. Bei einem Bruttolohn von 180 € (12 Stunden à 15 €) sind das rund 24,48 €. Zusätzlich fällt bei pauschaler Besteuerung keine Lohnsteuer an. Netto bleiben also etwa 155,52 €. Wer sich von der RV befreien lässt, erhält den vollen Bruttolohn – dann sind es 180 € netto.
Welche Abgaben hat der Arbeitgeber für eine Haushaltshilfe?
Der Arbeitgeber zahlt maximal 14,62 % des Bruttolohns an die Minijob-Zentrale: 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung, 1,6 % Unfallversicherung, 0,8 % U1 (Krankheit), 0,22 % U2 (Mutterschaft) und 2 % einheitliche Pauschsteuer. Bei 180 € Brutto sind das 26,32 €. Hinzu kommt der Arbeitnehmeranteil zur RV, wenn die Hilfskraft nicht befreit ist. Dafür kann der Arbeitgeber 20 % der Gesamtkosten (maximal 510 € pro Jahr) von der Steuer absetzen.