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Ratgeber

Stundenlohn in Gehalt umrechnen: So berechnest Du Dein Bruttogehalt richtig

Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ergibt sich bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.409 Euro.

Stundenlohn in Gehalt umrechnen – die einfache Formel

Du möchtest wissen, wie viel Du monatlich verdienst, wenn Du nur Deinen Stundenlohn kennst? Oder Du vergleichst Jobangebote mit unterschiedlichen Vergütungsmodellen? Dann ist es wichtig, den Stundenlohn in Gehalt umzurechnen. Mit einer einfachen Formel erhältst Du einen verlässlichen Richtwert für Dein Bruttomonatsgehalt.

Die Grundformel: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33

Die gängigste Methode, um Stundenlohn in Gehalt umzurechnen, lautet:

Bruttomonatsgehalt = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Alternativ kannst Du auch rechnen: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Beide Wege führen zum gleichen Ergebnis.

Beispiel mit dem aktuellen Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (BMAS). Bei einer typischen 40-Stunden-Woche ergibt sich:

13,90 € × 40 h × 4,33 ≈ 2.409 Euro brutto pro Monat

Das BMAS bietet auf seiner Website einen Mindestlohn-Rechner an, der genau diesen Wert bestätigt. Laut Destatis waren im April 2025 bis zu 4,8 Millionen Jobs von der Erhöhung auf 13,90 Euro betroffen – das zeigt, wie viele Beschäftigte von einer korrekten Umrechnung profitieren.

Weitere Beispiele aus der Praxis

Natürlich liegt Dein Stundenlohn oft über dem Mindestlohn. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich typische Stundenlöhne in Monatsgehälter umrechnen lassen (jeweils 40-Stunden-Woche):

Stundenlohn (brutto) Bruttomonatsgehalt (40 h/Woche)
13,90 € (Mindestlohn) ca. 2.409 €
18,00 € ca. 3.119 €
22,00 € ca. 3.813 €
28,19 € (Ø Vollzeit) ca. 4.784 €
35,00 € ca. 6.066 €

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitbeschäftigte lag im April 2025 bei rund 4.784 Euro – das entspricht etwa 28,19 Euro pro Stunde (On-site Referenz-DB).

Von Brutto zu Netto – was bleibt Dir übrig?

Nachdem Du Deinen Bruttomonatslohn berechnet hast, interessiert Dich sicherlich, was netto auf Deinem Konto ankommt. Die Differenz zwischen Brutto und Netto setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe des Gehalts)
  • Solidaritätszuschlag (entfällt für die meisten Steuerzahler seit 2021)
  • Kirchensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
  • Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV), Pflegeversicherung (PV)

Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder (gesetzlich krankenversichert) gelten 2026 folgende Arbeitnehmeranteile:

  • KV: 8,75 %
  • RV: 9,3 %
  • AV: 1,3 %
  • PV (kinderlos): 2,4 %

Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Der Grundfreibetrag liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Jahreseinkommen zahlst Du keine Lohnsteuer.

Beispiel Netto-Berechnung für Mindestlohn (2.409 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer):

  • Lohnsteuer: ca. 0 € (da unter Grundfreibetrag? – bei 2.409 € × 12 = 28.908 € liegt das Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag, also fällt Lohnsteuer an. Genauere Werte liefert unser Brutto-Netto-Rechner.)
  • Sozialabgaben: ca. 21,75 % (Summe der AN-Anteile) = ca. 524 €
  • Netto: ca. 1.885 € (Schätzung, abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag)

Hinweis: Dies ist nur eine grobe Orientierung. Dein tatsächliches Netto hängt von vielen Faktoren ab. Nutze für eine genaue Berechnung unseren Brutto-Netto-Rechner.

Was ist bei Teilzeit oder unregelmäßigen Arbeitszeiten zu beachten?

Die Formel zur Umrechnung von Stundenlohn in Gehalt funktioniert am besten bei einer festen wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitest Du in Teilzeit, setzt Du einfach Deine tatsächlichen Wochenstunden ein. Beispiel: 20 Stunden pro Woche bei 13,90 €/h → 13,90 × 20 × 4,33 ≈ 1.204 € brutto/Monat.

Bei wechselnden Stunden oder Überstunden solltest Du einen Durchschnittswert über mehrere Monate bilden. Beachte außerdem: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für jede geleistete Arbeitsstunde – auch für Überstunden. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Dein durchschnittlicher Stundenlohn nicht unter 13,90 € fällt.

Warum die korrekte Umrechnung wichtig ist

Ob Du ein neues Jobangebot bewertest, eine Gehaltsverhandlung führst oder Deine Steuererklärung vorbereitest – die Fähigkeit, Stundenlohn in Gehalt umzurechnen, hilft Dir, finanzielle Entscheidungen fundiert zu treffen. Viele Stellenausschreibungen geben nur den Stundenlohn an, während Mietverträge, Kredite oder Versicherungen oft ein monatliches Einkommen voraussetzen.

Mit den hier gezeigten Formeln und Beispielen bist Du bestens gerüstet. Weitere Informationen zu Gehaltsvergleichen und Durchschnittsverdiensten findest Du in unserem Ratgeber und auf der Seite Gehaltsdaten.

Fazit

Die Umrechnung von Stundenlohn in Monatsgehalt ist mit der Formel „Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33“ schnell erledigt. Der aktuelle Mindestlohn von 13,90 € ergibt bei Vollzeit rund 2.409 € brutto. Von diesem Bruttobetrag gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab – wie viel netto bleibt, zeigt Dir unser Rechner. Vergiss nicht: Die genauen Abzüge variieren je nach persönlicher Situation. Bleib informiert und nutze offizielle Quellen wie das BMAS oder Destatis für verlässliche Zahlen.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie rechne ich meinen Stundenlohn in ein Monatsgehalt um?

Multipliziere Deinen Stundenlohn mit Deiner wöchentlichen Arbeitszeit und dann mit 4,33 (oder alternativ: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12). Beispiel: Bei 13,90 €/h und 40 h/Woche ergibt sich 13,90 × 40 × 4,33 ≈ 2.409 € brutto pro Monat. Diese Formel gilt für ein verstetigtes Monatsgehalt ohne Überstunden.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genauen Sätze hängen von Deiner Steuerklasse, Deinem Bundesland und Deiner Krankenkasse ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder betragen die Arbeitnehmeranteile 2026: KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV (kinderlos) 2,4 %.

Ist der Mindestlohn von 13,90 Euro auch für Teilzeitbeschäftigte gültig?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. Ausnahmen sind z. B. Auszubildende, Langzeitarbeitslose und bestimmte Praktikanten. Dein Stundenlohn darf auch in Teilzeit nicht unter 13,90 Euro liegen. Weitere Details findest Du beim BMAS.

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