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Ratgeber

Stundenlohn Minijob 2026: Mythen und häufige Fehler bei Brutto und Netto

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was den Stundenlohn im Minijob beeinflusst – aber viele verwechseln Brutto und Netto.

Stundenlohn Minijob 2026: Mythen und häufige Fehler bei Brutto und Netto

Du hast einen Minijob oder überlegst, einen anzunehmen? Dann bist du nicht allein, wenn dir Begriffe wie Stundenlohn, Brutto und Netto Kopfzerbrechen bereiten. Besonders 2026 gibt es einige Änderungen, die viele falsch verstehen. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen dir, worauf du beim Stundenlohn Minijob 2026 achten musst.

Mythos 1: Minijob ist immer steuerfrei

Stimmt so nicht ganz. Zwar musst du als Minijobber in der Regel keine Lohnsteuer zahlen – der Arbeitgeber versteuert pauschal mit 2 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Aber: Wenn du auf die Pauschalierung verzichtest (das musst du aktiv beantragen), wirst du individuell besteuert. Dann zahlst du Lohnsteuer, sobald dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt (2026: ~12.348 Euro). Das passiert schnell, wenn du neben dem Minijob noch einen Hauptjob hast. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, den Überblick zu behalten.

Mythos 2: Brutto ist gleich Netto

Ein gefährlicher Irrglaube! Auch wenn Minijobs oft als „steuerfrei“ gelten, sind sie nicht abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Du selbst zahlst als Minijobber nur den Rentenversicherungsbeitrag – und zwar 3,6 % (Stand 2026) – es sei denn, du lässt dich befreien. Das bedeutet: Dein Netto ist niedriger als dein Brutto. Beispiel: Bei 13,90 € Stundenlohn und 40 Stunden im Monat (556 € brutto) bleiben dir nach Abzug der 3,6 % RV etwa 536 € netto. Klingt wenig, aber besser als nichts. Mehr dazu in unserem Ratgeber.

Mythos 3: Der Stundenlohn ist egal

„Hauptsache, ich komme über die Minijob-Grenze nicht drüber“ – diesen Satz hört man oft. Aber der Stundenlohn Minijob 2026 ist entscheidend: Er bestimmt, wie viele Stunden du arbeiten darfst, ohne die Grenze zu reißen. Bei 13,90 € Mindestlohn und einer Grenze von ~560 € darfst du maximal 40,3 Stunden im Monat arbeiten. Verdienst du weniger pro Stunde (was illegal wäre, wenn kein Tarifvertrag gilt), müsstest du mehr Stunden arbeiten – und das kann stressig werden. Außerdem: Ein höherer Stundenlohn bedeutet mehr Netto, auch wenn du die gleiche Stundenzahl arbeitest. Also: Immer auf den Stundenlohn achten!

Mythos 4: Mehrere Minijobs sind immer erlaubt

Grundsätzlich ja, aber die Minijob-Grenze gilt für alle Minijobs zusammen. Wenn du zwei Minijobs hast, darf die Summe deiner Bruttoverdienste die Grenze nicht überschreiten. Sonst wird einer der Jobs sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch, wenn du einen Minijob und einen Hauptjob hast – dann wird der Minijob als „zweiter Job“ behandelt und ist steuer- und SV-pflichtig. Die Grenze für den Minijob bleibt aber bestehen. Also: Immer die Gesamteinkünfte im Blick behalten.

Mythos 5: Minijobber haben keine Rechte

Falsch! Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss dich genauso behandeln wie Vollzeitkräfte – nur die Abgaben sind anders. Wenn du das Gefühl hast, unfair behandelt zu werden, wende dich an die zuständige Gewerkschaft oder das Arbeitsgericht.

Fazit

Der Stundenlohn Minijob 2026 ist ein wichtiges Thema, das viele Missverständnisse birgt. Lass dich nicht von Mythen verunsichern: Minijobs sind nicht automatisch steuerfrei, Brutto ist nicht Netto, und der Stundenlohn ist alles andere als egal. Mit den richtigen Infos und unserem BruttoNettoCheck kannst du deine Finanzen besser planen. Denk daran: Die genauen Werte für 2026 (Minijob-Grenze, SV-Sätze) werden erst im Laufe des Jahres 2025 offiziell bekannt gegeben – bleib also auf dem Laufenden!

FAQs

Ist der Stundenlohn im Minijob 2026 immer 13,90 Euro? Nein, 13,90 Euro ist der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026. Arbeitgeber dürfen weniger zahlen, wenn ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht oder der Job nicht unter das Mindestlohngesetz fällt (z. B. Praktika unter bestimmten Bedingungen). In den meisten Minijobs gilt aber der Mindestlohn – achte darauf, dass dein Stundenlohn nicht darunter liegt.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen? In der Regel nicht, solange dein monatlicher Verdienst die Minijob-Grenze (2026 voraussichtlich ~560 Euro) nicht übersteigt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Steuer und SV). Du kannst aber auch auf die Pauschalierung verzichten und dich individuell veranlagen lassen – dann zahlst du Lohnsteuer, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (~12.348 Euro) liegt. Das lohnt sich selten, außer du hast hohe Werbungskosten.

Was ändert sich 2026 für Minijobber? Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch verschiebt sich die Minijob-Grenze nach oben – du kannst bei gleicher Stundenzahl mehr verdienen, ohne in die Steuer- und SV-Pflicht zu rutschen. Die genaue Grenze wird voraussichtlich im Herbst 2025 bekannt gegeben. Auch die SV-Beiträge bleiben stabil (KV 8,75 %, RV 9,3 % usw.). Wer mehrere Minijobs hat, muss aufpassen: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Job.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Ist der Stundenlohn im Minijob 2026 immer 13,90 Euro?

Nein, 13,90 Euro ist der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2026. Arbeitgeber dürfen weniger zahlen, wenn ein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht oder der Job nicht unter das Mindestlohngesetz fällt (z. B. Praktika unter bestimmten Bedingungen). In den meisten Minijobs gilt aber der Mindestlohn – achte darauf, dass dein Stundenlohn nicht darunter liegt.

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

In der Regel nicht, solange dein monatlicher Verdienst die Minijob-Grenze (2026 voraussichtlich ~560 Euro) nicht übersteigt. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben (Steuer und SV). Du kannst aber auch auf die Pauschalierung verzichten und dich individuell veranlagen lassen – dann zahlst du Lohnsteuer, wenn dein Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (~12.348 Euro) liegt. Das lohnt sich selten, außer du hast hohe Werbungskosten.

Was ändert sich 2026 für Minijobber?

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch verschiebt sich die Minijob-Grenze nach oben – du kannst bei gleicher Stundenzahl mehr verdienen, ohne in die Steuer- und SV-Pflicht zu rutschen. Die genaue Grenze wird voraussichtlich im Herbst 2025 bekannt gegeben. Auch die SV-Beiträge bleiben stabil (KV 8,75 %, RV 9,3 % usw.). Wer mehrere Minijobs hat, muss aufpassen: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Job.

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