Ratgeber
Treppenhaus putzen Stundenlohn: Was du wirklich verdienst (2025/2026)
Der tarifliche Mindeststundenlohn für Treppenhaus putzen (Lohngruppe 1) beträgt ab 2025 14,25 € brutto, ab 2026 15,00 € – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Treppenhaus putzen Stundenlohn: Die Fakten
Wenn du Treppenhäuser, Flure oder Eingangsbereiche reinigst, gehörst du zur Gebäudereinigung – genauer zur Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung). Viele Beschäftigte und Jobsuchende fragen sich: Was ist der richtige Stundenlohn für Treppenhaus putzen? Die Antwort ist klarer, als viele denken, denn es gibt einen verbindlichen Branchenmindestlohn.
Seit dem 1. Februar 2025 gilt die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (10. GebäudeArbbV) des BMAS. Sie setzt die tariflichen Mindestlöhne für alle Arbeitgeber in Deutschland verbindlich fest – auch für entsandte Kräfte aus dem Ausland. Der Tarifvertrag (TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024) definiert zwei Lohngruppen:
- Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung – dazu zählt Treppenhaus putzen): 14,25 €/h ab 01.01.2025, 15,00 €/h ab 01.01.2026.
- Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): 17,65 €/h ab 01.01.2025, 18,40 €/h ab 01.01.2026.
Das bedeutet: Der treppenhaus putzen stundenlohn liegt mindestens bei 14,25 € brutto (2025) bzw. 15,00 € (2026). Das ist deutlich mehr als der gesetzliche Mindestlohn (12,82 € in 2025, 13,9 € in 2026).
Häufige Mythen und Irrtümer
Mythos 1: „Treppenhaus putzen wird immer zum gesetzlichen Mindestlohn bezahlt.“
Falsch. Die Gebäudereinigung hat einen eigenen, höheren Branchenmindestlohn. Arbeitgeber müssen mindestens den Tariflohn zahlen – auch wenn du nur wenige Stunden pro Woche arbeitest. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die absolute Untergrenze, die hier nicht greift, weil der Tariflohn höher ist.
Mythos 2: „Als Minijobber habe ich keinen Anspruch auf den Tariflohn.“
Auch das stimmt nicht. Der TV Mindestlohn gilt ausdrücklich für alle gewerblichen Arbeitnehmer, einschließlich geringfügig Beschäftigter (§ 1 TV Mindestlohn). Dein Stundenlohn darf nicht unter den Branchenmindestlohn fallen. Allerdings erlaubt der Tarifvertrag bei Minijobs einen verstetigten Monatslohn – dann wird dein Lohn über das Jahr gemittelt. Achte darauf, dass die tatsächliche Arbeitszeit nicht zu einem niedrigeren Stundenlohn führt.
Mythos 3: „Netto bleibt vom Stundenlohn fast nichts übrig.“
Das ist übertrieben. Bei einem Bruttostundenlohn von 14,25 € und einer Vollzeitstelle (40 h/Woche) kommst du auf rund 2.470 € brutto im Monat. Nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 % bei Kinderlosen) bleiben dir als Lediger in Steuerklasse I etwa 1.700–1.800 € netto. Das ist ein ordentliches Einkommen für eine Tätigkeit, die oft als „einfach“ abgetan wird. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deinen persönlichen Nettolohn berechnen.
Brutto vs. Netto: Was du wissen musst
Der treppenhaus putzen stundenlohn ist immer der Bruttobetrag. Dein Nettolohn hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: Ledige ohne Kinder sind meist in Steuerklasse I. Verheiratete können günstigere Klassen wählen.
- Kinderfreibeträge: Kinder senken die Lohnsteuer und den Pflegeversicherungsbeitrag (ab dem zweiten Kind).
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (ca. 0,8–1,6 %).
- Bundesland: In Sachsen und Brandenburg gilt ein anderer Pflegeversicherungssatz (0,5 % mehr für Kinderlose).
Ein Beispiel: Bei 14,25 €/h und 40 h/Woche (2.470 € brutto) zahlst du als Lediger in Steuerklasse I etwa 220 € Lohnsteuer, 12 € Soli (entfällt meist bei diesem Einkommen), 216 € KV, 230 € RV, 32 € AV und 59 € PV (mit Zuschlag). Netto bleiben rund 1.730 €. Das ist eine realistische Größenordnung – genauer wird’s mit unserem Ratgeber oder direkt im Rechner.
Was tun, wenn dein Lohn zu niedrig ist?
Prüfe deine Lohnabrechnung: Steht dort ein Stundenlohn unter 14,25 € (2025) bzw. 15,00 € (2026)? Dann hast du Anspruch auf Nachzahlung. Der Tarifvertrag sieht vor, dass der Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden muss. Wende dich an deinen Betriebsrat, die IG BAU oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch die Themenseite zu Arbeitsrechten kann helfen.
Fazit
Der treppenhaus putzen stundenlohn ist klar geregelt: mindestens 14,25 € brutto (2025) bzw. 15,00 € (2026). Lass dich nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn abspeisen – du hast ein Recht auf den Branchentarif. Nutze unseren BruttoNettoCheck und den Brutto-Netto-Rechner, um dein Netto zu ermitteln und sicherzustellen, dass alles korrekt ist. Informiere dich regelmäßig über Änderungen, denn die Verordnung läuft Ende 2026 aus – dann könnten neue Löhne verhandelt werden.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Treppenhaus putzen?
Nein, für die Gebäudereinigung gibt es einen eigenen tariflichen Mindestlohn, der über dem gesetzlichen liegt. Für Treppenhaus putzen (Lohngruppe 1) sind es 14,25 € (2025) bzw. 15,00 € (2026) pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn ist nur eine Untergrenze – in dieser Branche gilt der höhere Branchenmindestlohn.
Was bleibt netto vom Stundenlohn für Treppenhaus putzen?
Das hängt von deiner Steuerklasse und Sozialversicherung ab. Bei einem Bruttostundenlohn von 14,25 € und einer 40-Stunden-Woche (ca. 2.470 € brutto/Monat) bleiben dir als Lediger in Steuerklasse I etwa 1.700–1.800 € netto. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine genaue Berechnung mit deinen persönlichen Daten.
Muss ich als Minijobber im Treppenhaus putzen auch den tariflichen Mindestlohn bekommen?
Ja, der tarifliche Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Dein Stundenlohn darf nicht unter 14,25 € (2025) fallen. Allerdings kann bei Minijobs ein verstetigter Monatslohn vereinbart werden, der auf Basis der Wochenarbeitszeit berechnet wird. Achte darauf, dass dein tatsächlicher Stundenlohn nicht unterschritten wird – der Tarifvertrag schützt dich.