Ratgeber
Weniger Lohn bei Krankheit: Mythen und Fakten zu Lohnfortzahlung und Krankengeld
Bei längerer Krankheit sinkt das Nettoeinkommen: Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung erhältst Du Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Netto), abzüglich Sozialversicherungsbeiträge.
Weniger Lohn bei Krankheit: Was stimmt wirklich?
Viele Beschäftigte in Deutschland gehen davon aus, dass sie im Krankheitsfall einfach ihr Gehalt weiterbekommen – bis zur Genesung. Doch die Realität sieht anders aus: Nach einer bestimmten Frist sinkt das Einkommen spürbar. Weniger Lohn bei Krankheit ist kein Mythos, sondern eine gesetzliche Regelung, die viele überrascht. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was Dir zusteht.
Die ersten sechs Wochen: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Solange Du krankgeschrieben bist, zahlt Dein Arbeitgeber für maximal sechs Wochen Dein Gehalt weiter – die sogenannte Entgeltfortzahlung. Das gilt ab dem ersten Tag der Beschäftigung, sofern Du nicht in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank wirst (dazu später mehr). Wichtig: Die Lohnfortzahlung ist kein zusätzliches Geld, sondern Dein normales Bruttogehalt in voller Höhe. Davon werden wie gewohnt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dein Netto bleibt also gleich.
Nach sechs Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse
Bist Du länger als sechs Wochen krank, springt Deine gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt Krankengeld. Und hier kommt der Knackpunkt: Das Krankengeld ist niedriger als Dein bisheriges Nettoeinkommen. Laut beträgt es 70 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Das klingt erstmal nicht dramatisch, aber bedenke: Vom Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Übrig bleibt ein Betrag, der oft deutlich unter dem gewohnten Nettogehalt liegt.
Beispiel: Ein Angestellter mit 4.000 € Bruttogehalt hat etwa 2.600 € netto. Das Krankengeld beträgt maximal 90 % davon = 2.340 € brutto. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (ca. 15–18 %) bleiben vielleicht 1.900–2.000 € übrig. Das ist spürbar weniger.
Zusätzliche Abzüge: Was vom Krankengeld noch weggeht
Viele vergessen, dass das Krankengeld nicht beitragsfrei ist. Die Krankenkasse führt Beiträge zur Rentenversicherung (derzeit 9,3 % Arbeitnehmeranteil), zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und zur Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen) ab. Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen, da das Krankengeld selbst eine Leistung der GKV ist. Diese Abzüge mindern das ausgezahlte Krankengeld zusätzlich.
Mythos: „Krankengeld ist steuerfrei“
Stimmt – aber nur die Beiträge zur Krankenversicherung sind befreit. Das Krankengeld selbst unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es wird bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und erhöht Deinen Steuersatz. Du zahlst also später unter Umständen mehr Steuern auf Dein übriges Einkommen. Auch das ist ein Grund, warum Du unterm Strich weniger Lohn bei Krankheit hast.
Wer bekommt noch Geld vom Arbeitgeber? Krankengeldzuschuss
Für bestimmte Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gute Nachricht: Tarifverträge wie der TV-L sehen einen Krankengeldzuschuss vor. Wie die Finanzverwaltung NRW erklärt, wird dieser Zuschuss in der Regel so berechnet, dass er die Differenz zwischen Deinem Nettoentgelt und dem Brutto-Krankengeld ausgleicht. Allerdings nur, wenn das Brutto-Krankengeld niedriger ist als Dein Nettoentgelt. In vielen Fällen bekommst Du dann fast Dein gewohntes Netto. Aber Achtung: Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn Du mindestens eine bestimmte Zeit im Dienst bist – und auch nur für eine begrenzte Dauer.
Kinderkrankengeld: Weniger Lohn bei Krankheit des Kindes
Auch wenn Dein Kind krank wird, kann es zu Einkommenseinbußen kommen. Du hast Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Du gesetzlich versichert bist und Dein Kind unter 12 Jahren betreuen musst. Pro Jahr stehen Dir bis zu 15 Tage pro Kind zu (30 Tage als Alleinerziehende). Das Kinderkrankengeld wird ähnlich berechnet wie das normale Krankengeld – also ebenfalls niedriger als Dein Nettogehalt. Auch hier gilt: weniger Lohn bei Krankheit des Kindes.
Was ist mit der Probezeit?
Ein häufiger Fehler: Viele denken, in der Probezeit gebe es gar keine Lohnfortzahlung. Das stimmt nicht ganz. In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses hast Du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wirst Du in dieser Zeit krank, erhältst Du sofort Krankengeld von der Krankenkasse. Ab dem 29. Tag übernimmt der Arbeitgeber dann die Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Das ist eine wichtige Ausnahme, die viele nicht kennen.
Wie lange bekommst Du Krankengeld?
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Erkrankung gezahlt. Das klingt lang, aber bedenke: Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden mitgezählt. Wenn Du also nach 78 Wochen immer noch krank bist, endet der Anspruch. Danach kannst Du Arbeitslosengeld I beantragen oder – bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit – eine Erwerbsminderungsrente. Dein Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen, aber Du musst Dich arbeitslos melden.
So berechnest Du Dein Krankengeld selbst
Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, kannst Du unseren Brutto-Netto-Rechner nutzen. Gib Dein Bruttogehalt ein und schau Dir das Netto an. Ziehe dann etwa 10–15 % ab, um das Krankengeld zu schätzen. Genauer wird es mit dem Gehaltsrechner der AOK, der auch die aktuellen Sozialversicherungssätze berücksichtigt.
Fazit: Weniger Lohn bei Krankheit ist real – aber planbar
Die Vorstellung, dass man im Krankheitsfall einfach sein Gehalt weiterbekommt, ist ein Mythos. Nach sechs Wochen sinkt das Einkommen spürbar. Wer sich absichern möchte, kann eine private Krankentagegeldversicherung abschließen – allerdings nur bis zur Höhe des Nettoeinkommens. Auch ein Blick in den Tarifvertrag lohnt sich, denn manche Branchen zahlen Zuschüsse.
Weitere hilfreiche Artikel findest Du in unserem Ratgeber und auf der Seite Themen. Dort gehen wir auch auf andere Gehaltsfallen ein, die Dein Netto schmälern können.
Weniger Lohn bei Krankheit – das ist kein Einzelfall, sondern die Regel. Sei vorbereitet und kenne Deine Rechte!
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei Krankheit automatisch weniger Lohn?
Nein, nicht sofort. In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt Dein Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Erst danach erhältst Du Krankengeld von der Krankenkasse, das in der Regel niedriger ist als Dein Nettogehalt. Das ist der Punkt, an dem Du tatsächlich weniger Lohn bei Krankheit bekommst.
Wie hoch ist das Krankengeld und was wird davon abgezogen?
Das Krankengeld beträgt 70 % Deines Bruttoeinkommens, aber maximal 90 % Deines Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Übrig bleibt ein Nettobetrag, der oft deutlich unter Deinem gewohnten Gehalt liegt. Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Lücke schließen.
Gilt der Anspruch auf Lohnfortzahlung auch in der Probezeit?
Ja, grundsätzlich schon, aber mit einer Besonderheit: In den ersten vier Wochen der Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wirst Du in dieser Zeit krank, zahlt die Krankenkasse sofort Krankengeld. Ab dem 29. Tag übernimmt der Arbeitgeber dann die Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Danach geht es wieder in das Krankengeld über.