Ratgeber
Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Bruttogehalt?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde, was bei 40 Stunden/Woche einem Monatsgehalt von rund 2.410 Euro brutto entspricht.
Stundenlohn berechnen: So geht’s von Brutto zu Netto
Du fragst dich, wie berechnet man stundenlohn aus deinem Bruttogehalt? Ob du eine Gehaltsverhandlung führst, einen Minijob annimmst oder einfach deinen Verdienst checken willst – die Umrechnung von Monatsgehalt in Stundenlohn ist der erste Schritt, um deine tatsächliche Vergütung zu verstehen. In diesem Artikel zeigen wir dir die einfache Formel, erklären die Abzüge und geben dir einen Überblick über den aktuellen Mindestlohn.
Die Grundformel: Vom Monatsgehalt zum Stundenlohn
Die Standardformel lautet:
Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (Wochenarbeitszeit × 52 / 12)
Der Faktor (Wochenarbeitszeit × 52 / 12) ergibt die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit. Warum 52 Wochen geteilt durch 12 Monate? Weil ein Jahr 52 Wochen hat, aber die Monate unterschiedlich lang sind. So erhältst du einen verlässlichen Durchschnittswert.
Beispiel:
- Wochenarbeitszeit: 40 Stunden
- Durchschnittliche Monatsstunden: (40 × 52) / 12 = 173,33 Stunden
- Bruttomonatsgehalt: 3.500 €
- Stundenlohn: 3.500 € / 173,33 ≈ 20,19 €/h
Arbeitest du Teilzeit, setzt du einfach deine tatsächliche Wochenarbeitszeit ein. Bei 20 Stunden/Woche wären es (20 × 52) / 12 = 86,67 Stunden/Monat.
Brutto, Netto und die Abzüge
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst. Was davon auf deinem Konto landet (das Netto), hängt von mehreren Faktoren ab:
- Lohnsteuer: Wird nach Steuerklasse (I bis VI) berechnet. Je höher die Klasse, desto mehr Steuer. Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Standard.
- Solidaritätszuschlag: Fällt seit 2021 für die meisten weg, wird aber bei sehr hohen Einkommen noch erhoben.
- Kirchensteuer: Nur, wenn du Mitglied einer Kirche bist (ca. 8–9 % der Lohnsteuer).
- Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026):
- Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, ca. 1,5–2 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern etwas niedriger)
Beispielrechnung (vereinfacht): Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 € (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert) liegen die Abzüge insgesamt bei etwa 35–40 %, sodass ein Netto von rund 2.100–2.275 € übrig bleibt. Genaue Werte liefert unser Brutto-Netto-Rechner.
Der gesetzliche Mindestlohn 2026/2027
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde (BMAS). Das bedeutet:
- Bei 40 Stunden/Woche: 13,90 € × 173,33 h = ca. 2.409 € brutto/Monat (gerundet 2.410 €).
- Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €/h.
Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Ausnahmen: Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Auch Pflichtpraktika sind ausgenommen.
Warum die Berechnung wichtig ist
Die Frage wie berechnet man stundenlohn ist nicht nur für den Mindestlohn relevant. Sie hilft dir:
- Bei Gehaltsverhandlungen: Mit dem Stundenlohn kannst du Angebote besser vergleichen.
- Bei der Prüfung, ob dein Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.
- Bei der Einschätzung, ob ein Minijob (520 €-Basis) sich lohnt.
Wenn du deinen Bruttostundenlohn kennst, kannst du auch dein Netto pro Stunde schätzen. Dazu ziehst du die prozentualen Abzüge ab. Bedenke aber: Lohnsteuer ist progressiv – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Typische Gehälter in Deutschland (Orientierung)
Laut On-site Referenz-DB (Stand 2025/2026) liegen die durchschnittlichen Bruttomonatsgehälter in Vollzeit bei:
- Softwareentwickler: ca. 5.500 €
- Ingenieur: ca. 5.200 €
- Lehrer: ca. 4.200 €
- Buchhalter: ca. 3.900 €
- Krankenpfleger: ca. 3.800 €
- Personalsachbearbeiter: ca. 3.700 €
- Elektriker: ca. 3.600 €
- Verkäufer: ca. 2.800 €
Diese Werte sind Durchschnitte und variieren je nach Region, Berufserfahrung und Betriebsgröße. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die Berechnung des Stundenlohns aus dem Bruttogehalt ist einfach: Monatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Mit diesem Wert kannst du deine Vergütung besser einordnen und mit dem Mindestlohn vergleichen. Für die Netto-Berechnung nutze am besten einen spezialisierten Rechner, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen.
Wichtiger Hinweis: Die hier genannten Zahlen und Beispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Steuerberater oder die zuständige Stelle.
Quellen: BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Mindestlohnkommission, On-site Referenz-DB.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Bruttomonatsgehalt?
Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit. Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit berechnest du: (Wochenarbeitsstunden × 52) / 12. Beispiel: Bei 40 Stunden/Woche sind das (40 × 52) / 12 = 173,33 Stunden/Monat. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € ergibt sich ein Stundenlohn von 3.000 € / 173,33 ≈ 17,31 €/h.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Einkommen), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Das Netto ist das, was nach allen Abzügen übrig bleibt.
Was ist der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Ausnahmen gelten z. B. für Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.