Ratgeber
Wie hoch ist aktuell der Mindestlohn? Brutto-Netto-Rechnung für 2026
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich bei Vollzeit ein Bruttogehalt von etwa 2.410 € monatlich – das Netto hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.
Wie hoch ist aktuell der Mindestlohn? Brutto-Netto-Rechnung für 2026
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie hoch ist aktuell der Mindestlohn? Die Antwort ist klar: Ab dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Doch was bleibt davon netto übrig? In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie du dein Nettoeinkommen berechnen kannst – mit Fokus auf den Mindestlohn, aber auch mit Beispielen für andere Gehaltsklassen.
Was ist der Mindestlohn und wer hat Anspruch?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland – mit wenigen Ausnahmen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose in bestimmten Maßnahmen oder Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Höhe wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und durch die Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Seit seiner Einführung 2015 stieg der Mindestlohn von 8,50 € auf aktuell 13,90 € (2026). Die nächste Anpassung steht voraussichtlich zum 1. Januar 2027 an.
Brutto-Netto-Rechnung für den Mindestlohn
Um zu verstehen, wie viel von deinem Bruttogehalt übrig bleibt, musst du zwei Arten von Abzügen berücksichtigen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Nehmen wir das Beispiel eines ledigen Arbeitnehmers in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 % (insgesamt KV-Beitrag 10,45 %).
- Bruttogehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 70 € (abhängig von der genauen Steuerberechnung)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da Jahreseinkommen unter der Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): 10,45 % von 2.410 € = 252 €
- Rentenversicherung (9,3 %): 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 % kinderlos): 58 €
- Summe Abzüge: ca. 635 €
- Netto: ca. 1.775 €
Dieser Wert ist eine Schätzung. Je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert) und Bundesland (z. B. Kirchensteuer) kann das Netto leicht abweichen. Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönliche Situation genau berechnen.
Einfluss von Steuerklasse und Sozialabgaben
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuerabzug am höchsten. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) fällt die Lohnsteuer deutlich niedriger aus. Auch Kinder wirken sich über den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld aus.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind prozentual gleich, aber es gibt Beitragsbemessungsgrenzen. Für 2026 liegen diese voraussichtlich bei ca. 5.512,50 € (KV) und 7.550 € (RV) monatlich. Das bedeutet: Bis zu diesen Grenzen werden die Beiträge vom vollen Brutto berechnet; darüber hinaus steigen die Abzüge nicht weiter.
Beispiele für andere Gehälter
Um die Bandbreite zu zeigen, hier einige typische Bruttogehälter aus unserer Datenbank (Stand 2025/2026):
- Verkäufer: ~2.800 € brutto → Netto ca. 1.950–2.050 € (Steuerklasse I)
- Elektriker: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.350–2.500 €
- Krankenpfleger: ~3.800 € brutto → Netto ca. 2.450–2.600 €
- Buchhalter: ~3.900 € brutto → Netto ca. 2.500–2.650 €
- Lehrer: ~4.200 € brutto → Netto ca. 2.650–2.850 €
- Ingenieur: ~5.200 € brutto → Netto ca. 3.200–3.400 €
- Softwareentwickler: ~5.500 € brutto → Netto ca. 3.350–3.550 €
Diese Werte sind Richtwerte. Der Durchschnittsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 € brutto (Destatis).
Tipps zur Optimierung deines Nettoeinkommens
- Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung ändert sich die Steuerklasse. Ein Wechsel kann sinnvoll sein.
- Kirchensteuer: Wenn du aus der Kirche austrittst, sparst du 8–9 % der Lohnsteuer.
- Werbungskosten: Fahre zur Arbeit? Dann kannst du die Pendlerpauschale geltend machen. Auch Arbeitsmittel, Fortbildungen oder ein Homeoffice-Arbeitszimmer mindern die Steuerlast.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Riester-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Tipps findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die Frage „Wie hoch ist aktuell der Mindestlohn?“ lässt sich für 2026 klar mit 13,90 € pro Stunde beantworten. Daraus ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 € monatlich. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt einem ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I etwa 1.775 € netto. Denk daran, dass individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse und Bundesland das Netto verändern. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung deiner persönlichen Situation.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Steuerberatung wende dich an einen Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist aktuell der Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen). Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig überprüft und angepasst.
Wie viel Netto bleibt bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro. Davon gehen Lohnsteuer (ca. 60–80 €), Solidaritätszuschlag (meist 0 €), sowie Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV) in Höhe von rund 550–600 € ab.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag, ca. 1,5–2 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 2,4 % (kinderlos) bzw. 1,8 % (mit Kindern). Die genauen Steuerabzüge richten sich nach Steuerklasse und Jahreseinkommen.