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Ratgeber

Wieviel ist der Mindestlohn 2026? So viel bleibt netto übrig – und wie Du besser verhandelst

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, was einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro bei 40 Stunden entspricht – je nach Steuerklasse und Abzügen bleiben netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro übrig.

Wieviel ist der Mindestlohn 2026? Eine klare Antwort für Deine Gehaltsverhandlung

Du fragst Dich, wieviel ist der mindestlohn aktuell und ob Du mit diesem Betrag gut leben kannst? Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das klingt erst einmal nach einer festen Größe – doch für Deine persönliche Finanzplanung und vor allem für Gehaltsverhandlungen ist es wichtig zu verstehen, was davon wirklich auf Deinem Konto landet. In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie sich Brutto und Netto zusammensetzen, wie der Mindestlohn im Vergleich zu anderen Gehältern dasteht und wie Du mit diesem Wissen bessere Angebote vergleichen und verhandeln kannst.

Was ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Für 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Das bedeutet: Arbeitgeber dürfen Dir für jede reguläre Arbeitsstunde nicht weniger zahlen. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich daraus:

  • Bruttomonatsgehalt: etwa 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen)
  • Bruttojahresgehalt: rund 28.922 Euro

Zum Vergleich: Der Mindestlohn 2025 lag noch bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Erhöhung um rund 8,4 % ist eine deutliche Steigerung, aber dennoch bleibt der Abstand zum Durchschnittsverdienst groß. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 4.784 Euro – fast doppelt so viel wie der Mindestlohn.

Vom Brutto zum Netto: Was bleibt Dir vom Mindestlohn?

Nur weil Dein Bruttogehalt 2.410 Euro beträgt, heißt das nicht, dass Du diesen Betrag auch ausgezahlt bekommst. Von Deinem Brutto werden verschiedene Abzüge fällig:

  • Lohnsteuer: richtet sich nach Deiner Steuerklasse und Deinem zu versteuernden Einkommen. Bei Mindestlohn und Steuerklasse I fällt nur wenig Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag (ca. 12.348 Euro im Jahr) greift.
  • Solidaritätszuschlag: wird nur noch von Spitzenverdienern erhoben – bei Mindestlohn entfällt er.
  • Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026):
  • Krankenversicherung (KV): 8,75 %
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos) bzw. 1,8 % (mit Kindern)

Beispielrechnung für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag):

  • Bruttogehalt: 2.410 €
  • Lohnsteuer: ca. 0–30 € (abhängig vom genauen Jahresgehalt und Freibeträgen)
  • KV: 8,75 % von 2.410 € = 210,88 €
  • RV: 9,3 % = 224,13 €
  • AV: 1,3 % = 31,33 €
  • PV: 2,4 % = 57,84 €
  • Summe Abzüge: ca. 524–554 €
  • Netto: etwa 1.856–1.886 €

In der Praxis liegt das Netto oft etwas niedriger, weil der Zusatzbeitrag der Krankenkasse variiert und die genauen Steuerberechnungen von Deinem Jahresbrutto abhängen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst Du Deine persönliche Situation genau durchspielen.

Mindestlohn im Vergleich: Wo stehst Du?

Wenn Du ein Jobangebot bekommst, das nur den Mindestlohn zahlt, solltest Du wissen, wie andere Berufe eingruppiert sind. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttomonatsgehälter (Vollzeit) aus unserer Datenbank:

  • Verkäufer: ~2.800 €
  • Elektriker: ~3.600 €
  • Buchhalter: ~3.900 €
  • Krankenpfleger: ~3.800 €
  • Lehrer: ~4.200 €
  • Personalsachbearbeiter: ~3.700 €
  • Ingenieur: ~5.200 €
  • Softwareentwickler: ~5.500 €

Selbst in einfacheren Berufen liegt das Gehalt oft über dem Mindestlohn. Das liegt an Tarifverträgen, Branchenstandards oder der individuellen Verhandlung. Wenn Du also ein Angebot bekommst, das nur den Mindestlohn vorsieht, prüfe, ob das für Deine Tätigkeit und Qualifikation angemessen ist.

Tipps für Gehaltsverhandlungen mit Mindestlohn-Kenntnissen

Viele Arbeitnehmer scheuen sich, über Gehalt zu verhandeln – besonders wenn sie denken, dass der Mindestlohn die Obergrenze sei. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Hier sind drei konkrete Strategien:

  1. Informiere Dich über branchenübliche Gehälter – Nutze Gehaltsdatenbanken oder unseren Gehaltsdaten-Bereich, um zu sehen, was in Deiner Branche und Region üblich ist.
  2. Zeige Deinen Mehrwert – Hast Du besondere Qualifikationen, Berufserfahrung oder übernimmst Du Verantwortung? Dann argumentiere damit. Ein Arbeitgeber, der nur Mindestlohn zahlt, spart oft an der falschen Stelle.
  3. Vergleiche Angebote – Wenn Du mehrere Optionen hast, rechne nicht nur das Brutto, sondern auch das Netto aus. Ein etwas niedrigeres Bruttogehalt kann durch bessere Sozialleistungen oder kürzere Wege attraktiver sein.

Unser Ratgeber enthält weitere Artikel, die Dir helfen, Dein Gehalt zu optimieren und Fallstricke zu vermeiden.

Fazit

Wieviel ist der mindestlohn – die Antwort lautet 13,90 Euro brutto pro Stunde ab 2026. Doch für Deine finanzielle Planung ist das Netto entscheidend, das je nach persönlicher Situation zwischen etwa 1.700 und 1.900 Euro liegt. Der Mindestlohn ist eine wichtige soziale Errungenschaft, aber er sollte nicht Dein Ziel sein, wenn Du mehr kannst. Nutze die Informationen aus diesem Artikel, um Angebote realistisch zu bewerten und selbstbewusst zu verhandeln. Denk daran: Dein Gehalt ist verhandelbar – und der erste Schritt ist, zu wissen, was Dir zusteht.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Bruttojahresgehalt von etwa 28.922 Euro.

Wie viel bleibt vom Mindestlohn netto übrig?

Das Nettoeinkommen hängt von Deiner Steuerklasse, Deinem Familienstand, der Kirchensteuer und Deiner Krankenkasse ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, liegt das Netto bei etwa 1.750 Euro pro Monat. Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst Du Deine persönliche Situation genau berechnen.

Kann ich mit Mindestlohn mehr verhandeln?

Ja, der Mindestlohn ist nur die untere Grenze. Viele Arbeitgeber zahlen mehr, besonders in Branchen mit Fachkräftemangel oder bei Berufserfahrung. Informiere Dich über branchenübliche Gehälter und zeige Deinen Wert – etwa durch Qualifikationen oder besondere Leistungen. Unser Ratgeber gibt Dir weitere Tipps für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen.

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