Ratgeber
13 90 brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?
Bei 13,90 € brutto pro Stunde (40-Stunden-Woche) liegt das monatliche Brutto bei etwa 2.410 € – nach Steuern und Sozialabgaben bleiben dir als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I rund 1.680 € netto.
13 90 brutto in netto: Was bleibt vom Mindestlohn 2026 übrig?
Du hast einen Job mit 13,90 € brutto pro Stunde – das ist ab 1. Januar 2026 der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Viele denken: „Mindestlohn ist fast steuerfrei“ oder „Da bleibt fast alles netto“. Doch das stimmt so nicht. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen dir, was wirklich von deinem Brutto übrig bleibt.
Wie viel sind 13,90 € brutto pro Stunde im Monat?
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche arbeitest du durchschnittlich 173,33 Stunden im Monat. Daraus ergibt sich:
- Bruttomonatsgehalt: 13,90 € × 173,33 ≈ 2.410 €
- Jahresbrutto: 2.410 € × 12 = 28.920 €
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei rund 4.784 € (Destatis). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter – trotzdem fallen Abzüge an.
Die Abzüge im Detail: Lohnsteuer und Sozialabgaben
Dein Bruttogehalt wird in zwei Schritten gemindert: zuerst die Sozialversicherungsbeiträge, dann die Lohnsteuer.
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026)
- Krankenversicherung: 8,75 % (inkl. durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %
Summe: 21,75 % des Bruttos. Bei 2.410 € sind das rund 524 € pro Monat.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt über dem Grundfreibetrag (ca. 12.348 €). Deshalb zahlst du Lohnsteuer. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I beträgt die monatliche Lohnsteuer etwa 80 bis 120 € – je nach Kirchensteuer und Bundesland. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen (Freigrenze).
Netto-Schätzung: Was bleibt dir?
Ziehen wir die Abzüge vom Brutto ab:
- Brutto: 2.410 €
- Sozialabgaben: ca. 524 €
- Lohnsteuer: ca. 100 €
- Netto: ca. 1.786 € (ohne Kirchensteuer)
Mit Kirchensteuer (8 % der Lohnsteuer in den meisten Bundesländern) kommen noch etwa 8 € dazu – dann landest du bei rund 1.778 €. In der Praxis schwankt der Wert zwischen 1.680 und 1.800 €, je nach individuellen Faktoren.
Häufige Mythen und Fehler
Mythos 1: „Mindestlohn ist steuerfrei“
Falsch. Auch wenn die Steuerlast gering ist – sie existiert. Nur wer unter dem Grundfreibetrag verdient (ca. 1.029 € monatlich), zahlt keine Lohnsteuer. Bei 2.410 € brutto ist das nicht der Fall.
Mythos 2: „Brutto = Netto bei Minijob“
Stimmt nur für Minijobs (bis 556 € monatlich 2026). Sobald du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist – und das ist der Mindestlohn-Vollzeitjob – werden Abzüge fällig.
Mythos 3: „Die Abzüge sind immer gleich“
Nein. Deine Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchenzugehörigkeit und Krankenkasse beeinflussen das Netto. Ein verheirateter Arbeitnehmer in Steuerklasse III behält zum Beispiel mehr netto als ein Lediger.
So berechnest du dein persönliches Netto
Nutze dafür den Brutto-Netto-Rechner auf BruttoNettoCheck. Gib dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Bundesland ein – und erhalte eine genaue Aufstellung. Auch unser Ratgeber erklärt die einzelnen Abzüge verständlich.
Fazit
13,90 € brutto pro Stunde klingen nach wenig – und sind es auch im Vergleich zum Durchschnittsgehalt. Trotzdem musst du mit rund 30 % Abzügen rechnen. Von 2.410 € brutto bleiben dir etwa 1.680 bis 1.780 € netto. Das ist ein realistischer Wert, den du für deine Finanzplanung nutzen kannst. Vergiss nicht: Die genauen Zahlen hängen von deiner persönlichen Situation ab. Also: Rechne immer individuell nach!
Weitere Informationen zu Gehaltsdaten findest du auf unserer Seite Gehaltsdaten. Und wenn du dich für typische Gehälter in verschiedenen Berufen interessierst, schau in den Bereich Themen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Ist der Mindestlohn steuerfrei?
Nein, der Mindestlohn ist nicht steuerfrei. Auch bei 13,90 € brutto pro Stunde zahlst du Lohnsteuer und Sozialabgaben. Allerdings fällt aufgrund des Grundfreibetrags (ca. 12.348 €/Jahr) nur auf den übersteigenden Teil Lohnsteuer an. Bei einem Jahresbrutto von rund 28.920 € (Mindestlohn 2026) liegt die Steuerlast im unteren Bereich – aber sie ist nicht null.
Wie viel Netto bleibt bei 13,90 € brutto pro Stunde?
Bei einer 40-Stunden-Woche (ca. 2.410 € brutto/Monat) erhältst du als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 1.680 € netto. Das sind rund 70 % des Bruttos. Die genaue Summe hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und deinem Bundesland ab. Nutze den Brutto-Netto-Rechner für eine präzise Berechnung.
Welche Abzüge fallen bei Mindestlohn an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag (bei diesem Einkommen meist 0 €) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Arbeitnehmeranteile 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Insgesamt rund 21,75 % des Bruttos plus Lohnsteuer.