Ratgeber
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto – was bleibt netto übrig?
Bei 13,90 €/h und 40h/Woche beträgt das Bruttomonatsgehalt rund 2.410 €; nach Steuern und Sozialabgaben (Steuerklasse I, keine Kinder) bleibt netto etwa 1.700–1.800 € übrig – abhängig von Krankenkasse und Kirchensteuer.
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto – was bleibt netto übrig?
„Mindestlohn ist gleich Nettolohn“ – dieser Mythos hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Viele Beschäftigte denken, dass die 13,90 Euro direkt auf dem Konto landen. Dabei übersehen sie, dass vom Bruttolohn noch Steuern und Sozialabgaben abgehen. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf und zeigen Dir, was der mindestens lohn 2026 für Dein Netto bedeutet.
Die Fakten: Offizieller Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestätigt und die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) legt es verbindlich fest. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer Weisung vom April 2026 ebenfalls die neuen Werte veröffentlicht: Neben dem Mindestlohn steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 603,00 Euro und der Übergangsbereich erstreckt sich von 603,01 bis 2.000 Euro monatlich.
Brutto vs. Netto: So viel bleibt wirklich übrig
Wer 40 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, verdient brutto:
- Monat: 13,90 € × 173,33 Std. (Durchschnitt) ≈ 2.410 €
- Jahr: 13,90 € × 2.080 Std. ≈ 28.912 €
Davon gehen ab:
- Lohnsteuer: Dank Grundfreibetrag (ca. 12.348 €) fällt bei diesem Einkommen in Steuerklasse I kaum Lohnsteuer an – oft nur 0 bis 30 Euro.
- Solidaritätszuschlag: Entfällt bei diesem Gehalt in der Regel.
- Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil 2026):
- Krankenversicherung: 8,75 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %
- Summe: rund 22 % des Bruttos, also etwa 530 €.
Netto (Beispiel Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert): ca. 1.720 bis 1.820 Euro – je nach Krankenkasse und Kirchensteuer. Mit Kindern oder anderer Steuerklasse kann der Nettobetrag höher ausfallen.
Häufige Mythen und Fehler zum Mindestlohn 2026
Mythos 1: „Der Mindestlohn ist garantiert netto.“ Falsch. Der Mindestlohn ist immer ein Bruttowert. Dein Arbeitgeber darf ihn nicht um Sozialabgaben oder Steuern kürzen, aber Du als Arbeitnehmer musst diese Abzüge selbst tragen. Der Nettolohn liegt daher immer unter 13,90 € pro Stunde.
Mythos 2: „Minijobber haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.“ Auch Minijobber haben Anspruch auf mindestens 13,90 € pro Stunde. Allerdings darf das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 € nicht überschreiten, sonst wird der Job sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Wer mehr als 603 € verdient, muss mit Abzügen rechnen – aber der Stundenlohn muss trotzdem mindestens 13,90 € betragen.
Mythos 3: „Mit Mindestlohn lohnt sich Arbeit nicht – der Staat zahlt ja doch dazu.“ Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Durch den Übergangsbereich (früher Gleitzone) werden Sozialabgaben für Geringverdiener abgefedert. Wer zwischen 603,01 und 2.000 Euro verdient, zahlt reduzierte Beiträge, behält aber den vollen Rentenanspruch. Arbeit lohnt sich also immer – und der Mindestlohn sorgt dafür, dass die Lohnuntergrenze nicht unterschritten wird.
Was Du jetzt tun kannst
Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um Dein persönliches Netto für 2026 zu berechnen. Gib einfach Deinen Stundenlohn, die Arbeitszeit und Deine Steuerklasse ein. Im Ratgeber findest Du außerdem ausführliche Artikel zu Sozialabgaben, Steuerklassen und Minijobs.
Fazit
Der mindestens lohn 2026 von 13,90 € brutto bringt Dir als Vollzeitbeschäftigten rund 2.410 € brutto im Monat. Netto bleiben Dir etwa 1.700–1.800 € – je nach individuellen Faktoren. Lass Dich nicht von Mythen verwirren: Der Mindestlohn ist eine Bruttogröße, und Dein tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Kindern, Krankenkasse und Bundesland ab. Mit den offiziellen Werten von BMAS und Bundesagentur für Arbeit bist Du auf der sicheren Seite.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Steigt der Mindestlohn 2026 noch einmal?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das ist durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) festgelegt. Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen.
Was ändert sich für Minijobber durch den Mindestlohn 2026?
Durch den höheren Mindestlohn steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze: Ab 1. Januar 2026 liegt sie bei 603,00 Euro im Monat. Wer mehr als 603,00 Euro verdient, rutscht in den Übergangsbereich (603,01 bis 2.000 Euro), wo die Sozialabgaben allmählich ansteigen. Minijobber haben weiterhin Anspruch auf den vollen Mindestlohn pro Stunde.
Bekomme ich als Vollzeitbeschäftigter mit Mindestlohn mehr Netto?
Ja, Dein Bruttogehalt steigt von etwa 2.222 Euro (bei 12,82 €/h 2025) auf rund 2.410 Euro im Monat (bei 13,90 €/h 2026). Netto bleibt Dir nach Steuern und Sozialabgaben (Steuerklasse I, keine Kinder) etwa 1.700–1.800 Euro – je nach Krankenkasse und Kirchensteuer. Der Anstieg fällt geringer aus als der Bruttozuwachs, weil höhere Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Lohnsteuer anfallen.