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Ratgeber

Mindestlohn 2026: So berechnest du dein Netto vom Brutto

Bei 40 Stunden/Woche und 13,90 € Mindestlohn brutto erhältst du als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I etwa 1.700 € netto im Monat.

Mindestlohn 2026: So berechnest du dein Netto vom Brutto

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze, die Arbeitgeber in Deutschland zahlen müssen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das klingt erstmal einfach – aber was bleibt dir davon am Ende des Monats tatsächlich auf dem Konto? In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du vom Bruttogehalt beim Mindestlohn dein Netto berechnest. Dabei gehen wir auf Steuern, Sozialabgaben und die wichtigsten Einflussfaktoren ein.

Die Grundlage: Bruttogehalt beim Mindestlohn

Wenn du 40 Stunden pro Woche arbeitest, ergibt sich aus 13,90 € pro Stunde ein monatliches Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Das bestätigt der offizielle Mindestlohn-Rechner des BMAS. Dieses Gehalt ist die Basis für alle weiteren Berechnungen. Wichtig: Der Mindestlohn ist ein Bruttowert – das heißt, von diesem Betrag gehen noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst für Vollzeitbeschäftigte lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro. Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter, aber er sichert ein Mindesteinkommen.

Schritt 1: Sozialversicherungsbeiträge abziehen

Als Arbeitnehmer zahlst du in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung. Die Sätze für 2026 (Arbeitnehmeranteil) sind:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 %
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern etwas niedriger)

Zusammen ergibt das 21,75 % deines Bruttogehalts. Bei 2.410 € brutto sind das etwa 524 Euro pro Monat. Hinzu kommt ein krankenkassenabhängiger Zusatzbeitrag (im Schnitt etwa 1,5 %), der deinen Beitrag leicht erhöhen kann. Für eine grobe Schätzung reichen die genannten Werte.

Schritt 2: Lohnsteuer berechnen

Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse, deinem Jahreseinkommen und persönlichen Freibeträgen ab. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Da dein Jahresbrutto (28.920 €) darüber liegt, fällt Lohnsteuer an.

Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder ergibt sich bei 2.410 € brutto monatlich eine Lohnsteuer von rund 200 Euro. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen meist, da die Freigrenze nicht überschritten wird. Kirchensteuer kommt nur hinzu, wenn du Kirchenmitglied bist.

Schritt 3: Netto ermitteln

Ziehst du von deinem Bruttogehalt die Sozialabgaben (ca. 524 €) und die Lohnsteuer (ca. 200 €) ab, erhältst du ein Netto von etwa 1.700 Euro. Das ist eine grobe Schätzung – dein tatsächliches Netto kann abweichen, je nach Krankenkasse, Bundesland, Kinderfreibeträgen oder weiteren Abzügen.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönliche Situation genau durchspielen.

Ausblick: Mindestlohn 2027

Die Mindestlohnkommission hat bereits die nächste Erhöhung beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Bei 40 Stunden pro Woche sind das rund 2.530 € brutto monatlich. Netto wird der Anstieg geringer ausfallen, da auch die Abgaben steigen. Dennoch ist das eine spürbare Verbesserung für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

Was du beachten solltest

  • Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – Azubis, Praktikanten und bestimmte Gruppen können Ausnahmen haben.
  • Für Branchen wie die Pflege gibt es höhere branchenspezifische Mindestlöhne.
  • Überstunden, Nachtzuschläge oder Sonderzahlungen können die Berechnung verändern. Der Mindestlohn muss für jede geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden.
  • Deine Steuerklasse hat großen Einfluss auf das Netto. In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) bleibt deutlich mehr übrig als in Steuerklasse I.

Fazit

Vom Bruttomindestlohn von 13,90 € pro Stunde bleiben dir als Single in Steuerklasse I etwa 70 % als Netto übrig. Das klingt nach viel, aber bedenke: Von 1.700 € musst du Miete, Lebensmittel, Versicherungen und alles andere bezahlen. Der Mindestlohn sichert ein Existenzminimum, aber für mehr finanziellen Spielraum lohnt sich der Blick auf Weiterbildung oder tarifgebundene Arbeitgeber.

Weitere hilfreiche Artikel findest du in unserem Ratgeber – dort erklären wir auch, wie sich Gehälter in verschiedenen Berufen zusammensetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem verstetigten Monatsgehalt von rund 2.410 Euro brutto. Die Anpassung wurde durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn übrig?

Als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und mit gesetzlicher Krankenversicherung kannst du bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro mit etwa 1.700 Euro netto im Monat rechnen. Die genaue Summe variiert je nach Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Steigt der Mindestlohn auch 2027?

Ja, der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde angehoben. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich dann ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.530 Euro. Die Nettozunahme fällt geringer aus, da auch die Abgaben steigen. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem verstetigten Monatsgehalt von rund 2.410 Euro brutto. Die Anpassung wurde durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn übrig?

Als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und mit gesetzlicher Krankenversicherung kannst du bei einem Bruttogehalt von 2.410 Euro mit etwa 1.700 Euro netto im Monat rechnen. Die genaue Summe variiert je nach Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.

Steigt der Mindestlohn auch 2027?

Ja, der Mindestlohn wird zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde angehoben. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich dann ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.530 Euro. Die Nettozunahme fällt geringer aus, da auch die Abgaben steigen. Mehr Details findest du in unserem [Ratgeber](/blog).

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