Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was 2026 von deinem Brutto übrig bleibt
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von rund 4.784 € (Vollzeit, 2025) bleiben nach Lohnsteuer und Sozialabgaben in Steuerklasse I etwa 2.900–3.100 € netto übrig – abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026 – Was du von deinem Brutto erwarten kannst
Ob du gerade in den Beruf startest oder dich über deine Gehaltsabrechnung wunderst: Wer seinen Lohn versteht, kann besser planen. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Abzüge – Lohnsteuer und Sozialabgaben – und zeigen dir, was 2026 aktuell ist. Die Zahlen stammen aus dem amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2026 des BMF und den Informationen des BMAS zum Mindestlohn.
Was ist Lohnsteuer und wie wird sie berechnet?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber zieht sie jeden Monat direkt von deinem Bruttolohn ab und führt sie ans Finanzamt ab. Die Höhe hängt von deiner Steuerklasse ab – es gibt sechs Klassen (I bis VI). Je nach persönlicher Situation (ledig, verheiratet, alleinerziehend) fällt die Steuerlast unterschiedlich aus.
Das veröffentlicht jährlich das Lohnsteuer-Handbuch. Für 2026 gelten unter anderem folgende Arbeitslohngrenzen, ab denen eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer greift:
- Steuerklasse I oder IV: 13.614 €
- Steuerklasse II: 17.874 €
- Steuerklasse III: 25.962 €
- Steuerklasse V: 1.266 €
Diese Werte zeigen, ab welchem Jahresbrutto du eine Steuererklärung abgeben musst, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Zudem gibt es einen Grundfreibetrag von rund 12.348 € (Stand 2026) – bis zu diesem Betrag zahlst du gar keine Einkommensteuer.
Neben der Lohnsteuer wird auch der Solidaritätszuschlag erhoben, der aber für die meisten Arbeitnehmer entfällt. Nur bei sehr hohen Einkommen fällt er noch an.
Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Neben der Lohnsteuer werden von deinem Bruttolohn auch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Diese teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmeranteile für 2026 sind:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag, durchschnittlich etwa 1,7 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % für Kinderlose, sonst 2,0 %
Diese Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Verdienst du mehr, bleibt der darüberliegende Lohn sozialversicherungsfrei. Die genauen Grenzen legt die Bundesregierung jährlich fest – für 2026 liegen sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 € (West) und in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 66.150 €.
Der Mindestlohn 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das teilt das mit. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Zum 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 € geplant.
Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber und Saisonkräfte. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Beispielrechnung: Vom Brutto zum Netto
Nehmen wir einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 4.784 € (Vollzeit, Stand April 2025). Ein lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, kann mit folgenden Abzügen rechnen:
- Lohnsteuer: ca. 750–800 €
- Solidaritätszuschlag: entfällt (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag): ca. 500 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 445 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 62 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 115 €
Netto: etwa 2.900–3.100 € – je nach genauen Werten deiner Krankenkasse. Das ist nur eine grobe Schätzung. Für eine individuelle Berechnung nutze unseren Brutto-Netto-Rechner.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Deine Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. Hier ein kurzer Überblick:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse II: Alleinerziehende (erhalten Entlastungsbetrag von 4.260 € + 240 € pro weiteres Kind)
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in Klasse V)
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in Klasse III)
- Steuerklasse VI: Zweiter oder weiterer Job
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die endgültige Steuerschuld. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung alles aus. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber.
Fazit: Dein Lohn – verstehen und optimieren
Ob du Mindestlohn bekommst oder weit darüber liegst: Die Abzüge für Lohnsteuer und Sozialabgaben sind 2026 klar geregelt. Mit den aktuellen Werten aus dem Lohnsteuer-Handbuch und den Sozialversicherungssätzen kannst du dein Netto besser einschätzen. Denk daran, dass individuelle Faktoren wie Kinder, Kirchensteuer oder Bundesland das Ergebnis verändern. Für eine genaue Berechnung lohnt sich der Blick in unseren Brutto-Netto-Rechner oder ein Gespräch mit der Lohnbuchhaltung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die genannten Zahlen basieren auf öffentlichen Quellen (BMF, BMAS) und der On-site-Datenbank von BruttoNettoCheck.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Am Jahresende prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob die einbehaltene Lohnsteuer dem tatsächlichen Steueranspruch entspricht – zu viel gezahlte Steuern werden erstattet.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026 für Arbeitnehmer?
Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil) betragen 2026: Krankenversicherung 8,75 % (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung 2,4 % (für Kinderlose, sonst 2,0 %). Die Beiträge werden jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Welcher Mindestlohn gilt ab 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro geplant, wie das BMAS mitteilt.