Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was vom Brutto übrig bleibt – inklusive Ausblick auf den Mindestlohn 2028
Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von rund 4.784 € (2026) bleiben einem ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I nach Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 2.900–3.000 € netto – abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.
Lohnsteuer und Sozialabgaben: So berechnet sich dein Nettogehalt
Jeden Monat siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung: Brutto ist nicht gleich Netto. Zwischen deinem vereinbarten Gehalt und dem, was auf deinem Konto landet, liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Beiträge zur Sozialversicherung. Wie hoch diese Abzüge ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab – und auch der Mindestlohn 2028 wird wieder für Diskussionen sorgen. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Abzüge und zeigen, was du ungefähr netto erwarten kannst.
Die Lohnsteuer – progressiv und nach Steuerklasse gestaffelt
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen (Progressionszone). Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 € – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Darüber hinaus greift der linear-progressive Tarif. Deine Steuerklasse bestimmt, wie hoch der Freibetrag und der Steuersatz sind:
- Steuerklasse I: für Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kinder
- Steuerklasse II: für Alleinerziehende mit Kind
- Steuerklasse III: für Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V)
- Steuerklasse IV: für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse V: für den Partner mit geringerem Einkommen (zu III)
- Steuerklasse VI: für Zweit- und Nebenjobs
Zusätzlich zur Lohnsteuer kann der Solidaritätszuschlag anfallen – seit 2021 wird er nur noch bei höheren Einkommen (ab ca. 18.000 € Lohnsteuer jährlich) erhoben. Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland).
Sozialabgaben – die gesetzliche Absicherung
Neben der Lohnsteuer zahlst du als Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Die Sätze für 2026 sind:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,6 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos; mit Kindern 2,0 %)
Diese Beiträge werden jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) begrenzen die Höhe der Beiträge: Für die KV/PV liegt die BBG 2026 bei 5.512,50 € monatlich, für die RV/AV bei 7.550 € (West) bzw. 7.450 € (Ost). Verdienst du mehr, zahlst du nur bis zur BBG Beiträge.
Beispielrechnung: Durchschnittsgehalt und Mindestlohn
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (ca. 1,6 %).
Durchschnittsgehalt (4.784 € brutto/Monat):
- Lohnsteuer: ca. 830 €
- Solidaritätszuschlag: ca. 0 € (unter Freigrenze)
- KV (8,75 % + 1,6 %): ca. 495 €
- RV (9,3 %): ca. 445 €
- AV (1,3 %): ca. 62 €
- PV (2,4 %): ca. 115 €
- Netto: ca. 2.837 €
Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto/Monat bei 40 Std.):
- Lohnsteuer: ca. 130 €
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- KV (8,75 % + 1,6 %): ca. 250 €
- RV (9,3 %): ca. 224 €
- AV (1,3 %): ca. 31 €
- PV (2,4 %): ca. 58 €
- Netto: ca. 1.717 €
Diese Werte sind Schätzungen – dein tatsächliches Netto kann abweichen. Nutze dafür am besten unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Ausblick: Mindestlohn 2028 – was ist zu erwarten?
Der gesetzliche Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission alle zwei Jahre überprüft. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 € pro Stunde. Für den Mindestlohn 2028 gibt es noch keine offiziellen Beschlüsse. Üblicherweise wird die Kommission 2027 eine Empfehlung abgeben, die dann per Verordnung umgesetzt wird. Experten rechnen mit einer moderaten Erhöhung, um die Kaufkraft zu erhalten – die genaue Höhe ist jedoch unsicher. Sollte der Mindestlohn 2028 auf etwa 15 € steigen, läge das Bruttomonatsgehalt bei 40 Stunden bei rund 2.600 €, das Netto entsprechend höher. Wir halten dich in unserem Ratgeber auf dem Laufenden.
Tipps, um dein Netto zu optimieren
- Steuerklasse prüfen: Heirat oder Scheidung ändern die Steuerklasse – das kann dein Netto deutlich beeinflussen.
- Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen – alles, was über 1.230 € (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026) liegt, mindert deine Steuerlast.
- Kirchenaustritt: Falls du keiner Kirche angehörst, sparst du die Kirchensteuer.
- Krankenkasse wechseln: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag spart dir monatlich Geld.
- Vermögenswirksame Leistungen: Dein Arbeitgeber zahlt vielleicht VL – das ist ein kleiner, aber feiner Bonus.
Fazit
Lohnsteuer und Sozialabgaben sind komplex, aber mit etwas Wissen kannst du deine Abzüge besser verstehen und sogar optimieren. Der Mindestlohn 2028 bleibt ein spannendes Thema – wir werden berichten, sobald konkrete Zahlen vorliegen. Für eine genaue Berechnung deines Nettogehalts empfehlen wir dir unseren Brutto-Netto-Rechner und die weiteren Informationen auf BruttoNettoCheck.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Steuerberatung wende dich bitte an einen Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie setzen sich Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammen?
Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet und richtet sich nach Steuerklasse, Höhe des Bruttogehalts und Freibeträgen. Die Sozialabgaben umfassen Krankenversicherung (KV, ca. 8,75 %), Rentenversicherung (RV, 9,3 %), Arbeitslosenversicherung (AV, 1,3 %) und Pflegeversicherung (PV, kinderlos 2,4 %). Hinzu kommt ggf. der Solidaritätszuschlag (ab bestimmten Einkommen) und Kirchensteuer. Der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte der Sozialabgaben.
Was bleibt netto vom Mindestlohn 2026 und wie könnte sich der Mindestlohn 2028 entwickeln?
Beim Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) beträgt das Bruttomonatsgehalt bei 40 Stunden ca. 2.410 €. Netto bleiben einem ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I etwa 1.750–1.800 €. Für den Mindestlohn 2028 gibt es noch keine offiziellen Zahlen. Die Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre eine Anpassung. Experten rechnen mit einer weiteren Erhöhung, aber die genaue Höhe ist unsicher.
Welche Faktoren beeinflussen mein Nettoeinkommen am stärksten?
Die größten Einflussfaktoren sind die Steuerklasse (z. B. I, III, IV), die Höhe des Bruttogehalts, die Anzahl der Kinder (Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag), die Kirchensteuerpflicht, der Krankenkassen-Zusatzbeitrag (variiert je nach Kasse) und das Bundesland (z. B. bei der Pflegeversicherung). Auch Werbungskosten und Sonderausgaben können über die Steuererklärung das Netto verbessern.