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Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung – Deine Rechte und was Du tun kannst

Der Arbeitgeber muss das vereinbarte Bruttogehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen – auch bei Freistellung. Bei Verzug drohen Verzugszinsen und weitere Kosten.

Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung – Deine Rechte und was Du tun kannst

Wenn der Chef nach der Kündigung plötzlich kein Gehalt mehr überweist, ist das ein Schock. Viele Beschäftigte glauben fälschlich, dass mit der Kündigung auch die Lohnzahlung endet. Das stimmt nicht. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Mythen auf und zeigen Dir, welche Ansprüche Du hast – und wie Du Dich wehrst, wenn der Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung.

Mythos 1: Nach der Kündigung muss der Chef nicht mehr zahlen

Falsch. Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin bestehen beide Hauptpflichten fort: Du musst Deine Arbeitsleistung anbieten, der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen. Das gilt auch, wenn Du bereits eine neue Stelle hast oder krankgeschrieben bist. Der Lohnanspruch endet nicht mit dem Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Beispiel: Deine Kündigung geht am 15. September zu und das Arbeitsverhältnis endet zum 31. Oktober. Dann hast Du für den gesamten Oktober Anspruch auf Dein volles Gehalt – auch wenn Du ab dem 15. September nicht mehr zur Arbeit erschienen bist, weil der Chef Dich freigestellt hat.

Mythos 2: Freistellung bedeutet kein Gehalt

Viele Arbeitgeber stellen Mitarbeiter nach der Kündigung frei und stellen dann die Zahlungen ein. Das ist rechtswidrig. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12. Februar 2025 (Az. 5 AZR 99/24) klargestellt: Bei einer einseitigen Freistellung durch den Arbeitgeber befindet sich dieser im Annahmeverzug. Er muss die vereinbarte Vergütung für die gesamte Dauer der Kündigungsfrist zahlen – auch wenn der Arbeitnehmer keine Arbeit leistet. Der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass Du Dich sofort um einen neuen Job bemühst, um seinen Schaden zu mindern.

Das bedeutet: Wenn der Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung, obwohl er Dich freigestellt hat, kannst Du Dein Gehalt einklagen. Der Anspruch besteht in voller Höhe des vertraglichen Bruttolohns.

Mythos 3: Wer sich nicht bewirbt, verliert den Lohnanspruch

Auch das ist ein Irrtum. Zwar gibt es in § 615 BGB die Regelung, dass sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen muss, was er durch anderweitige Arbeit verdient oder böswillig nicht verdient. Das BAG hat jedoch entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist nicht verpflichtet ist, sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen, um den Lohnanspruch zu erhalten. Eine „böswillige“ Untätigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor, etwa wenn der Arbeitgeber eine zumutbare Beschäftigung konkret anbietet und der Arbeitnehmer diese ablehnt.

In der Praxis heißt das: Solange Du nicht tatsächlich einen neuen Job antrittst, bleibt Dein Gehaltsanspruch beim alten Arbeitgeber bestehen. Nimmst Du eine neue Stelle an, musst Du Dir das dort verdiente Geld auf Deinen Lohnanspruch anrechnen lassen – aber nur für den Zeitraum, in dem beide Arbeitsverhältnisse parallel laufen.

Was tun, wenn der Chef nicht zahlt?

Wenn der Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung, solltest Du schnell handeln. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Prüfe Deinen Vertrag und die Kündigungsfrist: Steht darin, bis wann das Gehalt gezahlt werden muss? Oft ist die Fälligkeit am letzten Bankarbeitstag des Monats oder bis zum 15. des Folgemonats vereinbart.

  2. Schreibe eine schriftliche Aufforderung: Setze Deinem Arbeitgeber eine Frist von einer Woche zur Zahlung des ausstehenden Lohns. Verweise auf das BAG-Urteil und Deinen fortbestehenden Anspruch.

  3. Dokumentiere alles: Bewahre Kündigungsschreiben, Freistellungserklärung und alle Zahlungsbelege auf. Notiere, wann Du Deine Arbeitskraft angeboten hast (z. B. durch Erscheinen am Arbeitsplatz oder schriftliches Angebot).

  4. Hole Dir rechtlichen Beistand: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann eine Klage einleiten. Oft reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Beachte: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen – Ansprüche müssen oft innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden.

Abzüge und Netto: Was bleibt vom Lohn übrig?

Dein Anspruch bezieht sich auf das Bruttogehalt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Was Dir netto ausgezahlt wird, hängt von Deiner Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab.

Orientierungswerte (2026):

  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 €/h → bei 40 Std./Woche ca. 2.410 € brutto/Monat
  • Durchschnittsverdienst Vollzeit: ca. 4.784 € brutto/Monat
  • Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer: KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV (kinderlos) 2,4 %

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst Du Dein persönliches Netto für den ausstehenden Lohn berechnen. Auch im Ratgeber findest Du weitere Artikel zu Gehaltsansprüchen nach Kündigung.

Fazit

Wenn der Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung, ist das kein Grund zur Panik. Dein Anspruch auf das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist ist rechtlich gut abgesichert. Lass Dich nicht von Mythen verunsichern – hole Dir im Zweifel professionelle Hilfe. Mit den richtigen Schritten bekommst Du, was Dir zusteht.

Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Durchschnittsverdiensten findest Du auf unserer Seite Gehaltsdaten.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Muss mein Chef mich nach der Kündigung weiter bezahlen, auch wenn ich nicht mehr arbeite?

Ja, grundsätzlich besteht der Vergütungsanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist fort. Stellt der Arbeitgeber Dich einseitig von der Arbeit frei, befindet er sich im Annahmeverzug und muss das vereinbarte Gehalt weiterzahlen – auch wenn Du keine Arbeit leistest. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Februar 2025 noch einmal bestätigt.

Was ist Annahmeverzugslohn und wie berechne ich ihn?

Annahmeverzugslohn ist das Gehalt, das der Arbeitgeber zahlen muss, wenn er die angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt (z. B. durch Freistellung). Die Höhe entspricht Deinem vertraglichen Bruttolohn für den Zeitraum des Verzugs. Davon werden die üblichen Steuern und Sozialabgaben abgezogen – das Netto ist das, was auf Deinem Konto ankommt. Der Anspruch besteht auch, wenn Du Dich nicht sofort um einen neuen Job kümmerst.

Kann der Arbeitgeber das letzte Gehalt mit angeblichen Gegenforderungen verrechnen?

Nur eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zudem müssen die Pfändungsschutzgrenzen der Zivilprozessordnung beachtet werden. Ein vollständiges Einbehalten des letzten Gehalts ist in der Regel unzulässig. Lass Dich im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

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