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Ratgeber

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Wie viel bleibt vom gesetzlichen Mindestlohn?

Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) bleibt einem ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I nach Abzügen ein Netto von etwa 1.800–1.900 € monatlich.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wenn du dein Bruttogehalt siehst, fragst du dich vielleicht: Warum bleibt am Ende so wenig übrig? Die Antwort liegt in zwei großen Posten: Lohnsteuer und Sozialabgaben. Beide werden direkt von deinem Bruttolohn abgezogen, bevor du dein Netto auf dem Konto hast. In diesem Artikel erklären wir dir, wie diese Abzüge funktionieren und was du vom gesetzlichen Mindestlohn 2026 tatsächlich netto erwarten kannst.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer, die du auf deinen Arbeitslohn zahlst. Sie wird nach dem Grundtarif berechnet, der progressiv ist: Je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du gar keine Lohnsteuer. Liegt dein Jahresbrutto darüber, wird der übersteigende Betrag besteuert.

Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer abgezogen wird. Die häufigsten Klassen sind:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (wenn der Partner in Klasse V ist)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit niedrigerem Einkommen (Partner in Klasse III)

Zusätzlich zur Lohnsteuer kann der Solidaritätszuschlag anfallen – seit 2021 wird er nur noch von Spitzenverdienern erhoben. Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er. Wenn du Kirchenmitglied bist, kommt noch die Kirchensteuer (8–9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland) dazu.

Sozialabgaben – deine Beiträge zur sozialen Sicherung

Neben der Lohnsteuer zahlst du Sozialabgaben, die dich im Krankheitsfall, im Alter, bei Arbeitslosigkeit und bei Pflegebedürftigkeit absichern. Die Beiträge werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent deines Bruttogehalts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze):

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,7 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose ab 23 Jahren; mit Kindern niedriger)

Die Beitragsbemessungsgrenzen sorgen dafür, dass die Abgaben nur bis zu einem bestimmten Gehalt berechnet werden. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze 2026 bei etwa 8.050 € monatlich (West), für die Kranken- und Pflegeversicherung bei etwa 5.512,50 €. Verdienst du mehr, zahlst du auf den überschüssigen Betrag keine Sozialabgaben mehr.

Beispielrechnung: Gesetzlicher Mindestlohn 2026

Nehmen wir an, du arbeitest Vollzeit (40 Stunden pro Woche) zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Dein Bruttomonatsgehalt beträgt dann:

13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen ≈ 2.410 €

Du bist ledig, ohne Kinder, in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), wohnst in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Deine Abzüge sehen ungefähr so aus:

  • Lohnsteuer: ca. 100–120 € (da dein Jahresbrutto unter 12.348 € liegt? Nein, 2.410 € × 12 = 28.920 €, also über dem Grundfreibetrag. Die Lohnsteuer wird auf den übersteigenden Betrag berechnet.)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt
  • Krankenversicherung: 8,75 % + 1,7 % Zusatzbeitrag = 10,45 % von 2.410 € ≈ 252 €
  • Rentenversicherung: 9,3 % von 2.410 € ≈ 224 €
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % von 2.410 € ≈ 31 €
  • Pflegeversicherung: 2,4 % von 2.410 € ≈ 58 €

Summe Abzüge: ca. 665–685 €. Dein Netto liegt damit bei etwa 1.725–1.745 €. Je nach Krankenkasse und Bundesland kann der Betrag um 50–100 € schwanken. Mit Kindern oder einer anderen Steuerklasse fällt das Netto höher aus.

Hinweis: Diese Rechnung ist eine grobe Schätzung. Für eine genaue Berechnung nutze am besten unseren Brutto-Netto-Rechner.

Weitere Einflussfaktoren auf dein Netto

Neben Steuerklasse und Kinderfreibeträgen spielen auch dein Bundesland (Kirchensteuersatz variiert) und deine Krankenkasse (Zusatzbeitrag) eine Rolle. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden versteuert und verbeitragt. Wenn du in Teilzeit arbeitest oder Minijobber bist, gelten andere Regeln.

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze – viele Berufe liegen deutlich darüber. Laut Destatis verdient ein Softwareentwickler im Schnitt rund 5.500 € brutto, eine Krankenschwester etwa 3.800 €. Je höher dein Brutto, desto mehr Lohnsteuer fällt an, aber die Sozialabgaben steigen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Tipps für deine Finanzplanung

  • Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung kannst du die Steuerklasse wechseln und so dein Netto optimieren.
  • Kirchenaustritt: Wenn du keine Kirchensteuer zahlen möchtest, kannst du aus der Kirche austreten.
  • Freiberuflichkeit: Als Selbstständiger zahlst du keine Lohnsteuer, aber du musst Einkommensteuer vorauszahlen und dich selbst versichern.

Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber – dort erklären wir, wie du deine Abzüge verstehst und optimierst.

Fazit

Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die beiden großen Brocken, die dein Bruttogehalt schmälern. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 €/h (2026) bringt dir rund 2.410 € brutto – netto bleiben etwa 1.800 €. Mit einem höheren Gehalt steigt zwar die Lohnsteuer, aber die Sozialabgaben sind gedeckelt. Wer seine Steuerklasse und Freibeträge kennt, kann sein Netto besser einschätzen. Nutze dafür einfach unseren Brutto-Netto-Rechner – schnell, kostenlos und ohne Anmeldung.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Sozialabgaben?

Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer auf dein Arbeitseinkommen, die du an den Staat zahlst. Sie wird nach Steuerklasse und Höhe des Gehalts berechnet. Die Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sind Beiträge zur sozialen Sicherung, die du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber trägst. Beide werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 und was bleibt netto?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder bleiben nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 1.800–1.900 € netto übrig. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und Bundesland.

Welche Faktoren beeinflussen mein Netto-Gehalt am stärksten?

Die wichtigsten Faktoren sind deine Steuerklasse (z. B. I, III, IV), ob du Kinder hast (Kinderfreibeträge), ob du Kirchensteuer zahlst, dein Bundesland (unterschiedliche Kirchensteuersätze) und deine Krankenkasse (Zusatzbeitrag). Auch die Höhe deines Bruttogehalts spielt eine große Rolle, da Lohnsteuer und Sozialabgaben progressiv steigen.

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