Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was vom gesetzlichen Mindestlohn 2026 bleibt
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (gesetzlicher Mindestlohn 2026) bleibt in Steuerklasse I nach Lohnsteuer und Sozialabgaben ein Netto von etwa 1.800 €.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland kennt das: Vom Bruttogehalt bleiben nach Abzügen oft nur rund 60–70 % übrig. Besonders beim gesetzlichen Mindestlohn 2026 fragen sich viele, wie viel Netto tatsächlich auf dem Konto landet. In diesem Artikel erklären wir dir die wichtigsten Posten – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialabgaben – und zeigen dir, was du vom Mindestlohn behalten kannst.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro. Die Anhebung beschloss die Mindestlohnkommission auf Basis der Empfehlung des BMAS. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro (Destatis).
Lohnsteuer – was bleibt vom Brutto?
Die Lohnsteuer ist die wichtigste direkte Abgabe auf dein Arbeitseinkommen. Sie wird nach Steuerklasse berechnet. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I) liegt der Grundfreibetrag 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Da das Mindestlohn-Jahreseinkommen von 28.922 Euro deutlich darüber liegt, fällt Lohnsteuer an. Grob geschätzt sind das bei Steuerklasse I monatlich zwischen 150 und 200 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der bei diesem Einkommen jedoch meist entfällt, da er erst ab höheren Beträgen greift.
Sozialabgaben – die großen Brocken
Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Arbeitnehmeranteile für 2026 sind:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 1,7 %)
Zusammen ergeben diese Beiträge einen Arbeitnehmeranteil von rund 21,75 % des Bruttogehalts. Bei 2.410 Euro Brutto sind das etwa 524 Euro pro Monat. Beachte: Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die für den Mindestlohn aber nicht relevant ist.
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 in Steuerklasse I
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert, wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Sein Bruttogehalt beträgt 2.410 Euro.
- Lohnsteuer: ca. 170 Euro (geschätzt)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro
- KV (8,75 %): 211 Euro
- RV (9,3 %): 224 Euro
- AV (1,3 %): 31 Euro
- PV (2,4 %): 58 Euro
Summe Abzüge: ca. 694 Euro Netto: ca. 1.716 Euro
Die genauen Werte können je nach Krankenkasse und Bundesland leicht abweichen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönliche Situation durchspielen.
Warum ist der Nettobetrag nicht bei allen gleich?
Dein Netto hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: Verheiratete (III, IV, V) haben andere Freibeträge.
- Kinder: Kinderfreibeträge und niedrigere PV-Sätze (1,7 % statt 2,4 %) erhöhen das Netto.
- Kirchensteuer: In Bundesländern mit Kirchensteuer (8 oder 9 %) kommen weitere Abzüge hinzu.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert zwischen den Kassen (Durchschnitt 2026: ca. 1,7 %).
Daher kann dein Netto bei gleichem Brutto um 50–100 Euro schwanken. Mehr Details findest du in unserem Ratgeber zu Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 bringt dir ein Brutto von 2.410 Euro im Monat. Nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben dir in Steuerklasse I rund 1.700–1.800 Euro netto. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorjahren, aber immer noch weniger als der Durchschnittsverdienst. Wer sein Netto optimieren möchte, sollte Steuerklasse und Freibeträge prüfen – und regelmäßig den Brutto-Netto-Rechner nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Hinweis: Alle Angaben beruhen auf offiziellen Sätzen und Schätzwerten. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro.
Welche Abzüge fallen beim gesetzlichen Mindestlohn 2026 an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung betragen 2026: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Hinzu kommt die Lohnsteuer, die bei diesem Einkommen in Steuerklasse I etwa 150–200 Euro monatlich ausmacht.
Wie berechne ich mein Netto aus dem gesetzlichen Mindestlohn 2026?
Du kannst einen Brutto-Netto-Rechner verwenden, z. B. den auf BruttoNettoCheck. Gib dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland ein. Für den Mindestlohn 2026 (2.410 € brutto) erhältst du in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer ein Netto von etwa 1.800 €. Beachte, dass der genaue Betrag von deiner individuellen Situation abhängt.