Ratgeber
Mindestlohn 2027 und Minijob: So berechnest du Brutto zu Netto
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €/h (ca. 2.410 € brutto/Monat bei Vollzeit). Für 2027 ist eine Erhöhung wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen. Dein Netto hängt stark von Steuerklasse, Kindern und Krankenkasse ab.
Brutto zu Netto: Die Grundlagen verstehen
Wenn du in Deutschland arbeitest, siehst du auf deiner Gehaltsabrechnung immer zwei Zahlen: das Bruttogehalt und das Nettogehalt. Das Brutto ist das, was du vor Abzügen verdienst – das Netto ist das, was wirklich auf deinem Konto landet. Die Differenz setzt sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Wie viel genau abgezogen wird, hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, der Anzahl deiner Kinder, deiner Krankenkasse und deinem Bundesland ab.
In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du Brutto in Netto umrechnest – mit besonderem Fokus auf den Mindestlohn 2027 und den Minijob. Denn gerade bei niedrigen Einkommen ist es wichtig zu wissen, was am Ende übrig bleibt.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
1. Lohnsteuer Die Lohnsteuer wird nach Steuerklassen berechnet. Die gängigste ist Steuerklasse I für Ledige ohne Kinder. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € im Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Darüber greift der progressive Steuertarif.
2. Solidaritätszuschlag (Soli) Seit 2021 wird der Soli nur noch bei hohen Einkommen fällig. Für die meisten Arbeitnehmer entfällt er komplett.
3. Sozialversicherungsbeiträge Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dein Anteil (Stand 2026):
- Krankenversicherung: 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,7 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern geringer)
Diese Prozentsätze werden auf dein Bruttogehalt angewendet, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.512,50 €/Monat West).
Beispielrechnung: Mindestlohn 2026 (Vollzeit)
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Er arbeitet 40 Stunden pro Woche zum Mindestlohn von 13,90 €/h.
- Bruttogehalt: 13,90 € × 173,33 h/Monat ≈ 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 0 € (unter Grundfreibetrag, da Jahreseinkommen 28.922 € – aber Achtung: Der Grundfreibetrag gilt für das ganze Jahr, bei monatlicher Betrachtung kann trotzdem Lohnsteuer anfallen, die du mit der Steuererklärung zurückbekommst. Vereinfacht: ca. 150–200 € Lohnsteuer monatlich)
- Soli: 0 €
- KV: 8,75 % + 1,7 % ≈ 10,45 % → 252 €
- RV: 9,3 % → 224 €
- AV: 1,3 % → 31 €
- PV: 2,4 % → 58 €
- Summe SV: ca. 565 €
- Netto: ca. 1.645–1.695 € (je nach genauer Lohnsteuer)
Das Netto liegt also deutlich unter dem Brutto – rund 30 % Abzüge.
Mindestlohn 2027 und Minijob: Was ändert sich?
Der Mindestlohn 2027 ist noch nicht beschlossen. Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich Mitte 2026 eine Empfehlung abgeben. Üblich ist eine Anhebung, die über der Inflationsrate liegt. Geht man von einer Erhöhung auf etwa 14,50 €/h aus, ergibt sich:
- Brutto Vollzeit: 14,50 € × 173,33 h ≈ 2.513 €/Monat
- Netto (gleiche Parameter): ca. 1.720–1.780 €
Beim Minijob liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 556 €/Monat. Das entspricht bei 13,90 €/h genau 40 Stunden Arbeit pro Monat. Steigt der Mindestlohn, erhöht sich auch die Grenze – z. B. bei 14,50 €/h auf 580 €/Monat. Solange du unter dieser Grenze bleibst, bist du sozialversicherungsfrei (außer du optierst freiwillig in die Rentenversicherung).
Wichtig: Der Minijob ist eine beliebte Beschäftigungsform für Schüler, Studenten, Rentner oder als Nebenjob. Mit dem Mindestlohn 2027 Minijob kannst du also weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen, solange die Grenze nicht überschritten wird.
Wie du dein persönliches Netto berechnest
Eine genaue Berechnung ist mit unserem Brutto-Netto-Rechner möglich. Du gibst einfach dein Bruttogehalt, deine Steuerklasse, deine Krankenkasse und dein Bundesland ein – und erhältst sofort dein Netto. Das ist besonders hilfreich, wenn du einen Jobwechsel planst oder eine Gehaltserhöhung bekommst.
Weitere Tipps und Hintergründe findest du in unserem Ratgeber – dort erklären wir auch, wie du deine Steuerklasse optimieren kannst.
Fazit
Die Umrechnung von Brutto zu Netto ist kein Hexenwerk, aber von vielen Faktoren abhängig. Der Mindestlohn 2027 wird voraussichtlich steigen, was sich auch auf die Minijob-Grenze auswirkt. Mit den aktuellen SV-Sätzen und Steuerregeln kannst du dein Netto selbst abschätzen. Für eine verbindliche Berechnung nutze unseren Rechner oder frage einen Steuerberater.
Denk daran: Dein Netto ist das, was wirklich zählt – und mit dem richtigen Wissen behältst du den Überblick über deine Finanzen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch wird der Mindestlohn 2027 voraussichtlich sein?
Die Mindestlohnkommission gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung. Für 2027 ist noch kein Beschluss gefasst. Basierend auf der Erhöhung von 12,82 € (2025) auf 13,90 € (2026) ist eine weitere Anpassung auf etwa 14,50–15,00 €/h denkbar, aber nicht offiziell. Der tatsächliche Wert wird frühestens Mitte 2026 bekannt gegeben.
Was ändert sich beim Minijob durch den Mindestlohn 2027?
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 556 €/Monat (13,90 €/h × 40h/Monat). Steigt der Mindestlohn 2027, erhöht sich auch die Grenze – z. B. bei 14,50 €/h auf 580 €/Monat. Solange dein Verdienst diese Grenze nicht überschreitet, bleibst du sozialversicherungsfrei (Ausnahme: Rentenversicherungspflicht auf Wunsch).
Wie berechne ich mein Netto aus dem Bruttogehalt?
Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse, Freibeträgen) und den Solidaritätszuschlag (bei hohem Einkommen) ab. Dann subtrahiere die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung: Krankenversicherung (ca. 8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Der verbleibende Betrag ist dein Netto. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine genaue Berechnung.