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Ratgeber

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – und wann wird der Mindestlohn erhöht?

Bei einem Durchschnittsgehalt von 4.784 € brutto/Monat (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder) liegt das Netto nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und Sozialversicherung etwa bei 2.900–3.100 € – abhängig von Krankenkasse und Bundesland.

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt

Wenn du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, steht dort ein Bruttogehalt. Was am Ende auf deinem Konto landet – das Netto – ist oft deutlich weniger. Kein Grund zur Sorge: Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt und lassen sich nachvollziehen. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du von Brutto zu Netto kommst, welche Posten abgezogen werden und wann wird der Mindestlohn erhöht.

Die wichtigsten Abzüge im Überblick

Dein Bruttogehalt wird durch drei große Blöcke reduziert:

  1. Lohnsteuer – progressiv, abhängig von deinem Einkommen und deiner Steuerklasse.
  2. Solidaritätszuschlag – fällt nur noch bei sehr hohen Einkommen an (ab ca. 18.000 € Lohnsteuer pro Jahr).
  3. Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Arbeitnehmeranteile sind prozentual festgelegt.

Die genauen Beträge variieren je nach Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl, Kirchenzugehörigkeit und Krankenkasse. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deinen persönlichen Wert zu ermitteln.

Schritt 1: Dein Bruttogehalt ermitteln

Der Ausgangspunkt ist dein monatliches Brutto. Laut Destatis lag der Durchschnittsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 4.784 € brutto pro Monat (57.408 € im Jahr). Das entspricht einem Stundenlohn von 28,19 €. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde – bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 2.410 € brutto im Monat.

Viele Berufe liegen dazwischen. Typische Beispiele aus unserer Datenbank:

  • Softwareentwickler: ~5.500 €
  • Ingenieur: ~5.200 €
  • Lehrer: ~4.200 €
  • Buchhalter: ~3.900 €
  • Krankenpfleger: ~3.800 €
  • Personalsachbearbeiter: ~3.700 €
  • Elektriker: ~3.600 €
  • Verkäufer: ~2.800 €

Diese Werte sind Durchschnitte – dein tatsächliches Gehalt kann abweichen.

Schritt 2: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Lohnsteuer wird nach dem Grundtarif berechnet. Bis zum Grundfreibetrag von etwa 12.348 € pro Jahr (Stand 2026) zahlst du keine Einkommensteuer. Erst ab diesem Betrag steigt der Steuersatz progressiv an. Bei einem Monatsbrutto von 4.784 € liegt die jährliche Lohnsteuer (Steuerklasse I, ledig) bei etwa 800–900 € pro Monat. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber nur fällig, wenn die Lohnsteuer über einer bestimmten Grenze liegt. Bei Durchschnittsgehältern fällt er meist weg oder ist sehr gering.

Schritt 3: Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)

Die Sozialabgaben werden direkt vom Brutto abgezogen. Für 2026 gelten folgende Sätze (Arbeitnehmeranteil):

  • Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 1,8 %)

Zusammen ergeben diese Sätze etwa 21,75 % des Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Bei 4.784 € brutto sind das rund 1.040 € pro Monat. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der je nach Kasse zwischen 0,8 % und 2,5 % liegt.

Schritt 4: Das Netto berechnen

Ziehe von deinem Bruttogehalt die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder ergibt sich bei 4.784 € brutto ein Netto von etwa 2.900 bis 3.100 €. Beim Mindestlohn (2.410 € brutto) liegt das Netto bei rund 1.900–2.000 €.

Wichtig: Diese Werte sind Schätzungen. Deine tatsächlichen Abzüge hängen von deiner Steuerklasse, der Anzahl deiner Kinder, deiner Kirchenzugehörigkeit und deiner Krankenkasse ab. Nutze daher immer einen aktuellen Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Wann wird der Mindestlohn erhöht?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wann wird der Mindestlohn erhöht? Die letzte Anhebung erfolgte zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Die nächste Erhöhung wird von der unabhängigen Mindestlohnkommission vorgeschlagen, die alle zwei Jahre eine Empfehlung abgibt. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Beschluss für eine weitere Anhebung. Üblich ist eine Anpassung im Zweijahresrhythmus – die nächste könnte also Anfang 2028 kommen. Die Bundesregierung kann den Vorschlag der Kommission per Verordnung umsetzen. Bleib also auf dem Laufenden, wenn du im Niedriglohnsektor arbeitest.

Tipps für deine Gehaltsverhandlung

Wenn du dein Bruttogehalt kennst, kannst du besser verhandeln. Bedenke: Eine Erhöhung des Bruttos um 100 € bedeutet netto etwa 50–60 € mehr – je nach Steuerklasse. Auch die Wahl der Steuerklasse (z. B. III für Verheiratete) kann dein Netto deutlich beeinflussen. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber.

Fazit

Von Brutto zu Netto zu kommen ist kein Hexenwerk. Du musst nur die drei großen Abzüge kennen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung. Mit den aktuellen Werten für 2026 und einem guten Rechner kannst du dein Netto schnell selbst abschätzen. Und falls du im Mindestlohnbereich arbeitest: Merke dir, wann wird der Mindestlohn erhöht – die nächste Anpassung steht voraussichtlich 2028 an.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an einen Steuerberater oder nutze amtliche Rechner.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich mein Netto aus dem Bruttogehalt?

Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Höhe), den Solidaritätszuschlag (bei hohen Einkommen) sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Das Ergebnis ist dein Netto. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dir, es genau zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist dein vereinbarter Lohn vor Abzügen. Netto ist das, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf deinem Konto landet. Die Differenz besteht aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Wann wird der Mindestlohn erhöht?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zuletzt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben (vorher 12,82 €). Die nächste Erhöhung wird von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und muss dann politisch umgesetzt werden. Derzeit gibt es noch keinen Beschluss für eine weitere Anhebung – üblich ist eine Anpassung alle zwei Jahre.

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