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Ratgeber

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inklusive was ist aktuell der mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € pro Stunde, was rund 2.410 € brutto im Monat entspricht. Das Netto hängt stark von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt

Ob du gerade in den Beruf startest oder eine Gehaltserhöhung verhandelst – die Frage „Was bleibt unterm Strich?“ ist entscheidend. Denn zwischen Bruttogehalt und dem, was auf deinem Konto landet, liegen einige Abzüge. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Berechnung funktioniert, welche Faktoren eine Rolle spielen und natürlich, was ist aktuell der mindestlohn – denn er bildet die untere Grenze für viele Beschäftigte.

Die wichtigsten Abzüge im Überblick

Dein Bruttogehalt wird durch zwei große Blöcke reduziert:

  1. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag – richten sich nach deinem zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse.
  2. Sozialversicherungsbeiträge – gesetzlich festgelegte Prozentsätze für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Die Lohnsteuer wird nach dem Grundtarif berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – erst wenn du darüber liegst, zahlst du Lohnsteuer. Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Arbeitnehmer weg, da er erst ab höheren Einkommen anfällt.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dein Anteil als Arbeitnehmer beträgt 2026:

  • Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos; mit Kindern etwas niedriger)

Diese Prozentsätze werden von deinem Bruttogehalt abgezogen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Liegt dein Gehalt darüber, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt.

Beispielrechnung: Mindestlohn 2026

Nehmen wir einen Arbeitnehmer, der zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet. Was ist aktuell der mindestlohn? Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen).

Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ergeben sich folgende Abzüge (Schätzung):

  • Lohnsteuer: ca. 50–80 € (wegen Grundfreibetrag sehr gering)
  • Solidaritätszuschlag: 0 €
  • Krankenversicherung: ca. 210 € (8,75 % + 1,6 % Zusatzbeitrag)
  • Rentenversicherung: ca. 224 € (9,3 %)
  • Arbeitslosenversicherung: ca. 31 € (1,3 %)
  • Pflegeversicherung: ca. 58 € (2,4 %)

Summe Abzüge: ca. 570–620 €. Das Netto liegt damit zwischen 1.790 und 1.840 Euro. Je nach Krankenkasse und Bundesland kann der Betrag leicht abweichen.

Beispiel: Durchschnittsverdiener

Ein durchschnittlicher Vollzeitbeschäftigter verdient laut Destatis rund 4.784 Euro brutto im Monat (Stand April 2025). Bei gleicher Steuerklasse und ohne Kinder fallen die Abzüge höher aus:

  • Lohnsteuer: ca. 650–750 € (Steuerklasse I)
  • Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Freigrenze)
  • Sozialversicherung: ca. 1.050 € (KV, RV, AV, PV)

Netto: etwa 3.000–3.100 Euro. Auch hier gilt: Individuelle Faktoren wie Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge verändern das Ergebnis.

Warum Steuerklasse und Kinder wichtig sind

Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Die gängigsten Klassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (günstiger)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (ungünstiger)

Kinderfreibeträge und der Kinderzuschlag in der Pflegeversicherung senken die Abzüge. Wer Kirchensteuer zahlt, muss zusätzlich 8 oder 9 % der Lohnsteuer abführen.

So berechnest du dein persönliches Netto

Eine genaue Berechnung ist mit einem Brutto-Netto-Rechner am einfachsten. Unser Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren: Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse, Bundesland und Jahressonderzahlungen. Du gibst dein Bruttogehalt ein und erhältst sofort eine realistische Schätzung deines Nettogehalts.

Weitere hilfreiche Informationen findest du in unserem Ratgeber – dort erklären wir Themen wie Steuerklassenwechsel, Gehaltsverhandlungen und Sozialabgaben im Detail.

Fazit

Die Umrechnung von Brutto zu Netto ist keine Hexerei, aber sie hängt von vielen persönlichen Parametern ab. Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €/h – das ist die Untergrenze, unter die kein Arbeitgeber gehen darf. Mit den richtigen Werkzeugen und einem grundlegenden Verständnis der Abzüge kannst du dein Netto selbst abschätzen. Für eine verbindliche Berechnung empfehlen wir aber immer einen offiziellen Rechner oder die Beratung durch einen Steuerexperten.


Alle Angaben basieren auf den gesetzlichen Werten für 2026 und Schätzwerten aus der On-site Referenz-DB. Keine Steuerberatung.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was ist aktuell der Mindestlohn 2026?

Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig angepasst.

Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Brutto?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die genauen Abzüge hängen von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Welche Abzüge fallen bei einem Mindestlohn-Job an?

Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) zahlst du als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder etwa 8,75 % Krankenversicherung, 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung und 2,4 % Pflegeversicherung (kinderlos). Hinzu kommt Lohnsteuer, die aufgrund des Grundfreibetrags von ca. 12.348 €/Jahr gering ausfällt. Das Netto liegt schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 Euro.

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