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Ratgeber

Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026: So berechnest du Brutto zu Netto

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €/h (ca. 2.410 € brutto/Monat), der tarifliche Mindestlohn im Bauhauptgewerbe liegt meist höher – genaue Werte sind jedoch nicht in unserer Datenbank enthalten.

So berechnest du dein Nettogehalt beim Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026

Du arbeitest im Bauhauptgewerbe und fragst dich, wie viel von deinem Bruttolohn am Ende auf deinem Konto landet? Besonders mit dem neuen Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026 ist es wichtig, die Abzüge zu verstehen. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du von Brutto zu Netto kommst – mit konkreten Zahlen und Beispielen.

Was ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat (28.922 Euro im Jahr). Allerdings gilt für das Bauhauptgewerbe ein eigener tariflicher Mindestlohn, der in der Regel höher liegt. Die genauen Beträge werden zwischen den Tarifparteien (IG BAU und Arbeitgeberverbänden) ausgehandelt und können je nach Lohngruppe und Bundesland variieren. Da wir keine aktuellen Tarifdaten in unserer Datenbank haben, empfehlen wir dir, direkt bei deinem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft nachzufragen.

Die Grundlagen der Brutto-Netto-Berechnung

Um dein Nettogehalt zu ermitteln, musst du vom Bruttolohn folgende Posten abziehen:

  • Lohnsteuer – richtet sich nach deiner Steuerklasse (I bis VI) und deinem zu versteuernden Einkommen
  • Solidaritätszuschlag – wird nur noch bei höheren Einkommen fällig (ab ca. 18.000 €/Jahr, Stand 2026)
  • Krankenversicherung (KV) – Arbeitnehmeranteil 8,75 % (zzgl. Zusatzbeitrag deiner Kasse, ca. 1,5–2,0 %)
  • Rentenversicherung (RV) – 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV) – 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV) – 2,4 % (bei Kinderlosen, mit Kindern etwas niedriger)

Die Summe dieser Abzüge ergibt dein Netto. Bei niedrigen Einkommen wie dem Mindestlohn fällt kaum Lohnsteuer an, da der Grundfreibetrag (2026 ca. 12.348 €/Jahr) greift.

Beispielrechnung: Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026

Nehmen wir an, du verdienst den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h bei 40 Stunden pro Woche. Das sind 2.410 € brutto/Monat. Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder (gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 1,7 %) ergibt sich folgende grobe Rechnung:

Posten Betrag
Bruttogehalt 2.410 €
Lohnsteuer ca. 0 € (unter Grundfreibetrag)
Solidaritätszuschlag 0 €
KV (8,75 % + 1,7 % = 10,45 %) ca. 252 €
RV (9,3 %) ca. 224 €
AV (1,3 %) ca. 31 €
PV (2,4 %) ca. 58 €
Netto ca. 1.845 €

Hinweis: Dies ist eine Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann durch Kirchensteuer, andere Steuerklasse oder Kinderfreibeträge abweichen.

Wenn du im Bauhauptgewerbe einen tariflichen Stundenlohn von z. B. 16,00 € erhältst (ca. 2.773 € brutto/Monat), steigt auch die Lohnsteuer leicht an. Das Netto läge dann bei etwa 2.050–2.100 €.

Einflussfaktoren auf dein Nettogehalt

Neben dem Bruttolohn spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Steuerklasse: Verheiratete in Klasse III haben weniger Abzüge als Ledige in Klasse I.
  • Kinder: Kinderfreibeträge senken die Lohnsteuer, und der PV-Beitrag ist niedriger.
  • Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert – ein Wechsel kann dein Netto beeinflussen.
  • Bundesland: In Sachsen und Thüringen gelten andere Kirchensteuersätze (z. B. 1 % statt 9 %).

Um eine genaue Berechnung für deine persönliche Situation zu erhalten, nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort kannst du alle Parameter einstellen.

Warum der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe wichtig ist

Das Bauhauptgewerbe ist eine der Branchen mit den höchsten tariflichen Mindestlöhnen. Der Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026 sorgt dafür, dass Beschäftigte auch bei einfachen Tätigkeiten ein faires Einkommen erhalten. Viele Arbeitgeber zahlen sogar übertariflich, um Fachkräfte zu binden. Dennoch solltest du deine Abrechnung regelmäßig prüfen – insbesondere bei Überstunden, Zuschlägen oder Sonderzahlungen.

Fazit

Die Berechnung von Brutto zu Netto ist mit den richtigen Zahlen einfach. Für den Mindestlohn Bauhauptgewerbe 2026 gilt: Je nach Tarifvertrag liegt dein Bruttolohn über dem gesetzlichen Minimum. Mit den aktuellen SV-Sätzen und Steuerregeln kannst du dein Netto selbst abschätzen. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder deinen Steuerberater.

Weitere Informationen zu Gehältern und Abzügen findest du in unseren Gehaltsdaten und im Ratgeber.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Für das Bauhauptgewerbe gelten jedoch separate Tarifverträge, die meist einen höheren Stundenlohn vorsehen – beispielsweise für Facharbeiter oder bestimmte Lohngruppen. Da wir keine aktuellen Tarifdaten in unserer Datenbank haben, empfehlen wir einen Blick in den einschlägigen Tarifvertrag oder die Webseite der IG BAU.

Wie berechne ich vom Bruttolohn den Nettolohn?

Ziehe vom Bruttogehalt die Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse), den Solidaritätszuschlag (falls anfallend) sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Für 2026 betragen die SV-Sätze: KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV (kinderlos) 2,4 %. Ein Beispiel: Bei 2.800 € brutto (Steuerklasse I, keine Kinder) ergibt sich ein Netto von etwa 1.900–2.000 €. Nutze dafür unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner).

Welche Abzüge gelten beim Mindestlohn im Bauhauptgewerbe 2026?

Grundsätzlich die gleichen Abzüge wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge. Da der Mindestlohn im Baugewerbe oft über dem gesetzlichen Minimum liegt, steigt auch die Steuer- und SV-Belastung. Beachte, dass für geringfügig Beschäftigte (Minijob) andere Regeln gelten. Mehr Details findest du in unserem [Ratgeber](/blog).

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