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Ratgeber

Mindestlohn brutto: So berechnest du dein Nettoeinkommen

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 €; das Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.

Vom Brutto zum Netto – Schritt für Schritt erklärt

Wenn du in Deutschland arbeitest, bekommst du einen Bruttolohn. Doch was bleibt am Ende auf deinem Konto? Die Differenz zwischen Brutto und Netto ergibt sich aus Steuern und Sozialabgaben. Besonders beim Mindestlohn brutto ist es wichtig zu verstehen, welche Abzüge anfallen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Berechnung funktioniert – mit konkreten Zahlen für 2026.

Was ist der Bruttolohn?

Der Bruttolohn ist das Gehalt, das dir vor Abzügen zusteht. Er umfasst deinen Grundlohn, Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen. Der gesetzliche Mindestlohn brutto beträgt ab 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) sind das rund 2.410 Euro brutto im Monat (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten liegt laut Destatis bei etwa 4.784 Euro.

Welche Abzüge gibt es?

Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen vorgenommen:

  1. Steuern: Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (nur bei höheren Einkommen) und ggf. Kirchensteuer.
  2. Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV).

Die Höhe der Steuern hängt von deiner Steuerklasse (I bis VI) und deinem zu versteuernden Einkommen ab. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Da der Mindestlohn brutto von 2.410 € monatlich (28.922 € jährlich) über dem Grundfreibetrag liegt, fällt Lohnsteuer an, aber nur auf den übersteigenden Betrag.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Brutto berechnet. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:

  • Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 2,0 %)

Diese Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an die Sozialversicherungsträger abgeführt.

Beispielrechnung: Mindestlohn brutto 2026

Nehmen wir an, du bist ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, wohnst in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Dein Bruttomonatsgehalt beträgt 2.410 €.

  • Lohnsteuer (nach Grundtabelle): ca. 130–150 € (Schätzung, da der genaue Betrag von der Steuerklasse und dem Jahreseinkommen abhängt)
  • Solidaritätszuschlag: entfällt bei diesem Einkommen (da unter Freigrenze)
  • Kirchensteuer: 0 €
  • Krankenversicherung: 8,75 % von 2.410 € = 210,88 € + Zusatzbeitrag (ca. 1,7 % = 40,97 €) = 251,85 €
  • Rentenversicherung: 9,3 % = 224,13 €
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % = 31,33 €
  • Pflegeversicherung: 2,4 % = 57,84 €

Summe Abzüge: ca. 130 € (Lohnsteuer) + 251,85 € + 224,13 € + 31,33 € + 57,84 € = 695,15 €

Netto: 2.410 € – 695,15 € = ca. 1.714,85 €

Das ist eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, je nach Krankenkasse, Bundesland und persönlichen Faktoren. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Warum ist die Steuerklasse wichtig?

Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Steuersatz höher als in Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener). Wer weniger Steuern zahlen möchte, kann durch Heirat oder Kinderfreibeträge die Steuerlast senken. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zu Steuerklassen.

Besonderheiten beim Mindestlohn

Der Mindestlohn brutto ist die gesetzliche Untergrenze. Wer weniger verdient, kann sich an die zuständige Behörde wenden. Beachte: Auch Minijobber haben Anspruch auf den Mindestlohn. Bei 13,90 €/h und 10 Stunden pro Woche ergibt sich ein Brutto von 556 € monatlich – hier fallen pauschale Abgaben an, aber keine Lohnsteuer. Weitere Gehaltsdaten findest du auf unserer Seite Gehaltsdaten.

Tipps zur Optimierung deines Nettoeinkommens

  • Steuerklasse prüfen: Bei Heirat oder Scheidung ändert sich die Steuerklasse.
  • Kirchensteuer abmelden: Wenn du keiner Kirche angehörst, sparst du 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Krankenkasse vergleichen: Der Zusatzbeitrag variiert; ein Wechsel kann Geld sparen.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Manche Arbeitgeber zahlen VL, die staatlich gefördert werden.

Fazit

Die Berechnung vom Brutto zum Netto ist mit etwas Übung einfach. Beim Mindestlohn brutto von 2.410 € bleibt dir nach Steuern und Sozialabgaben etwa 1.700–1.800 € netto. Für eine individuelle Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort kannst du deine persönlichen Daten eingeben und erhältst sofort dein voraussichtliches Netto. Weitere Themen rund um Gehalt und Abzüge findest du auf Themen.


FAQ

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026? Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Das BMAS legt den Mindestlohn fest.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen? Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die Summe ergibt das Netto.

Wie berechne ich mein Nettoeinkommen aus dem Bruttogehalt? Netto = Brutto – Lohnsteuer – Solidaritätszuschlag – Kirchensteuer – Krankenversicherung – Rentenversicherung – Arbeitslosenversicherung – Pflegeversicherung. Eine genaue Berechnung ist mit einem Brutto-Netto-Rechner möglich, der Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Krankenkasse berücksichtigt.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn brutto 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Das BMAS legt den Mindestlohn fest.

Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Grundfreibetrag), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Die Summe ergibt das Netto.

Wie berechne ich mein Nettoeinkommen aus dem Bruttogehalt?

Netto = Brutto – Lohnsteuer – Solidaritätszuschlag – Kirchensteuer – Krankenversicherung – Rentenversicherung – Arbeitslosenversicherung – Pflegeversicherung. Eine genaue Berechnung ist mit einem Brutto-Netto-Rechner möglich, der Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Krankenkasse berücksichtigt.

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