Ratgeber
Minijob und Mindestlohn: So berechnest du dein Nettoeinkommen 2026
Bei einem Minijob mit Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde erhältst du bei 40 Stunden im Monat rund 556 Euro brutto; netto bleibt dir wegen Pauschalversteuerung fast der gesamte Betrag.
So berechnest du dein Nettoeinkommen – mit Minijob und Mindestlohn
Ob du nun einen Minijob ausübst oder in Vollzeit arbeitest: Die Frage „Was bleibt netto vom Brutto?“ beschäftigt fast jeden Beschäftigten. Besonders wenn der minijob mindestlohn eine Rolle spielt, kommen viele Unsicherheiten auf. In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Nettoeinkommen selbst berechnen kannst – mit konkreten Zahlen für 2026.
Grundlagen: Brutto, Netto und die Abzüge
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Davon werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt. Die Höhe der Abzüge hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, der Anzahl der Kinder, deiner Krankenkasse und deinem Bundesland ab.
Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 1,6 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern geringer)
Die Lohnsteuer wird nach dem Grundtarif berechnet. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 12.348 Euro pro Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer.
Minijob und Mindestlohn: Besonderheiten bei der Netto-Berechnung
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist bis zur monatlichen Verdienstgrenze von voraussichtlich 556 Euro (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei für dich als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 % Abgaben. Du selbst musst nur dann Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn du nicht auf die Versicherungspflicht verzichtest. Der minijob mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde bedeutet: Bei 40 Stunden Arbeit im Monat erreichst du genau 556 Euro brutto – die Obergrenze. Netto bleiben dir ohne RV-Beitrag die vollen 556 Euro, mit RV-Beitrag rund 536 Euro.
Schritt-für-Schritt: So berechnest du dein Netto
- Ermittle dein Bruttogehalt – z. B. aus deinem Arbeitsvertrag oder mit dem Mindestlohn (13,90 € × Stunden pro Monat).
- Ziehe die Lohnsteuer ab – nutze dazu die Lohnsteuertabellen oder einen Brutto-Netto-Rechner. Die Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) ist der Standard.
- Berechne die Sozialversicherungsbeiträge – multipliziere dein Brutto mit den jeweiligen Prozentsätzen (KV, RV, AV, PV). Achtung: Die Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben (2026: KV 5.512,50 €/Monat, RV 8.050 €/Monat).
- Addiere ggf. Solidaritätszuschlag – dieser fällt erst ab etwa 18.000 Euro Jahreseinkommen an (bei Steuerklasse I).
- Ziehe alle Abzüge vom Brutto ab – das Ergebnis ist dein Netto.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Minijob mit Mindestlohn
- Brutto: 13,90 € × 40 h = 556 €
- Lohnsteuer: 0 € (Minijob pauschal versteuert)
- SV-Beiträge Arbeitnehmer: 0 € (bei Verzicht auf RV) oder 3,6 % = 20 € (mit RV)
- Netto: 556 € bzw. 536 €
Beispiel 2: Vollzeit mit Mindestlohn (40h/Woche)
- Brutto: 2.410 €
- Lohnsteuer (SK I): ca. 0 € (unter Grundfreibetrag? Nein, 2.410 × 12 = 28.920 €, über Freibetrag) – tatsächlich ca. 200 € Lohnsteuer/Monat (Schätzung)
- SV-Beiträge: KV 8,75 % + Zusatzbeitrag ~1,6 % = 10,35 % → 249 €; RV 9,3 % → 224 €; AV 1,3 % → 31 €; PV 2,4 % → 58 €; Summe SV: 562 €
- Netto: ca. 1.648 € (ohne Kirchensteuer)
Beispiel 3: Softwareentwickler (5.500 € brutto, SK I)
- Lohnsteuer: ca. 1.100 €
- SV: ca. 1.100 € (da über Beitragsbemessungsgrenzen teilweise gedeckelt)
- Netto: ca. 3.300 €
Wichtige Hinweise zur Berechnung
Die obigen Beispiele sind Schätzwerte für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Dein tatsächliches Netto kann abweichen – etwa durch Kirchensteuer, Kinderfreibeträge oder eine private Krankenversicherung. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner oder einen Blick in unseren Ratgeber mit detaillierten Tabellen.
Fazit
Die Netto-Berechnung ist mit den richtigen Werten gar nicht so kompliziert. Besonders beim minijob mindestlohn profitierst du von der Pauschalversteuerung: Dein Netto entspricht fast deinem Brutto. Bei höheren Einkommen solltest du die Steuerklasse und die Sozialversicherungsbeiträge genau im Blick behalten. Nutze die offiziellen Daten von Destatis und BMAS, um realistische Erwartungen zu haben – und scheue dich nicht, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu fragen.
Weitere Informationen zu Gehaltsdaten findest du auf unserer Seite Gehaltsdaten.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie viel bleibt netto bei einem Minijob mit Mindestlohn?
Bei einem Minijob mit Mindestlohn von 13,90 €/h und 40 Stunden im Monat (556 € brutto) zahlst du als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge – außer du entscheidest dich für die Rentenversicherungspflicht (ca. 3,6 %). Dann bleiben dir etwa 536 € netto. Ohne RV-Beitrag erhältst du die vollen 556 €.
Welche Abzüge fallen bei einem Minijob an?
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 30 % Abgaben (Steuern und SV). Für dich als Minijobber entfallen normalerweise Lohnsteuer und Arbeitnehmer-SV. Einzige Ausnahme: Du kannst freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (ca. 3,6 % deines Bruttos). Dann bist du pflichtversichert, zahlst aber nur diesen geringen Beitrag.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.410 Euro brutto im Monat. Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf 556 Euro monatlich angehoben, sodass du mit Mindestlohn bis zu 40 Stunden im Monat arbeiten kannst, ohne die Grenze zu überschreiten.