Ratgeber
Mindestlohn 2026 Teilzeit: So berechnest du dein Brutto-Netto und vergleichst Angebote
Bei 20 Stunden pro Woche zum Mindestlohn 2026 liegt das Brutto bei etwa 1.205 € monatlich, das Netto hängt von Steuerklasse, Kindern, Krankenkasse und Bundesland ab.
Mindestlohn 2026 Teilzeit: Dein Leitfaden für Brutto, Netto und Gehaltsvergleiche
Du überlegst, in Teilzeit zu arbeiten oder hast ein Angebot mit dem neuen Mindestlohn 2026? Dann fragst du dich sicher: Wie viel bleibt mir netto übrig? Und wie vergleiche ich verschiedene Angebote richtig? In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Brutto-Netto bei Teilzeit berechnest und worauf du bei der Gehaltsverhandlung achten solltest.
Was bedeutet der Mindestlohn 2026 für Teilzeitbeschäftigte?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (BMAS Mindestlohn). Das ist eine Erhöhung gegenüber 2025 (12,82 €). Für Teilzeitkräfte bedeutet das: Dein Bruttogehalt steigt automatisch, wenn du bisher weniger verdient hast.
Ein Beispiel: Arbeitest du 20 Stunden pro Woche, ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 1.205 € (13,90 € × 20 Std. × 4,33 Wochen). Bei 30 Stunden sind es rund 1.807 €. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Vollzeit liegt laut Destatis bei etwa 4.784 € (Stand April 2025). Teilzeitlöhne liegen also oft deutlich darunter, aber der Mindestlohn sorgt für ein faires unteres Einkommen.
Brutto-Netto-Rechnung für Teilzeit: So gehst du vor
Um dein Netto zu berechnen, musst du vom Brutto die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (Angaben für gesetzlich Krankenversicherte, kinderlos, Steuerklasse I):
- Krankenversicherung (KV): 8,75 %
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 %
Zusammen ergeben diese Beiträge rund 21,75 % deines Bruttos. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkasse (ca. 1,6 %, variiert je nach Kasse).
Beispielrechnung für 20 Stunden/Woche (Brutto 1.205 €):
- Sozialversicherungsbeiträge: ca. 21,75 % + Zusatzbeitrag (1,6 %) = 23,35 % → ca. 281 €
- Lohnsteuer: Da dein Jahresbrutto (1.205 € × 12 = 14.460 €) über dem Grundfreibetrag von etwa 12.348 € liegt, fällt auf den überschüssigen Betrag Lohnsteuer an. Allerdings ist der Steuersatz sehr niedrig (Eingangssteuersatz ca. 14 %). Die genaue Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse ab. In Steuerklasse I, ohne Kinder, beträgt die Lohnsteuer auf 14.460 € nur rund 150–200 € im Jahr, also etwa 12–17 € pro Monat.
- Solidaritätszuschlag: Entfällt meist, da die Lohnsteuer unter der Freigrenze liegt.
Netto (Schätzung): ca. 1.205 € – 281 € (SV) – 15 € (LSt) = ca. 909 €.
Wichtig: Das ist nur eine grobe Schätzung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, je nach Krankenkasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Bundesland. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.
Angebote vergleichen: Was zählt wirklich?
Wenn du mehrere Teilzeitangebote vergleichst, solltest du nicht nur auf das Bruttogehalt schauen. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Stundenzahl: Ein höherer Stundenlohn bei weniger Stunden kann unterm Strich mehr Netto ergeben als ein niedrigerer Lohn bei mehr Stunden.
- Steuerklasse: Verheiratete in Steuerklasse III haben weniger Abzüge als Ledige in Steuerklasse I.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert – eine günstige Kasse erhöht dein Netto.
- Zusatzleistungen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder ein Jobticket sind oft steuer- und sozialversicherungsfrei und verbessern dein Gesamtpaket.
- Branche und Region: In manchen Branchen (z.B. Pflege, IT) gibt es Tarifverträge mit Zuschlägen. Auch das Bundesland spielt eine Rolle – in Ostdeutschland sind die Gehälter oft etwas niedriger.
Unser Ratgeber bietet dir weitere Tipps, wie du Gehaltsverhandlungen führst und versteckte Kosten erkennst.
Fazit: Mit dem Mindestlohn 2026 in Teilzeit planen
Der Mindestlohn 2026 bringt auch Teilzeitbeschäftigten eine spürbare Erhöhung. Mit einer einfachen Brutto-Netto-Rechnung kannst du abschätzen, was dir monatlich bleibt. Denk daran, dass deine persönlichen Abzüge stark variieren können – lass dich nicht von pauschalen Online-Angaben täuschen. Vergleiche Angebote immer ganzheitlich: Stundenzahl, Zusatzleistungen und deine individuelle Steuersituation sind genauso wichtig wie der Stundenlohn. Mit diesem Wissen bist du bestens gerüstet für deine nächste Gehaltsverhandlung oder den Jobwechsel.
Hinweis: Die hier genannten Zahlen basieren auf offiziellen Quellen (BMAS, Destatis) und etablierten Berechnungsregeln. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Teilzeit?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit z.B. 20 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von etwa 1.205 € (13,90 € × 20 Std. × 4,33 Wochen). Das genaue Brutto hängt von der vereinbarten Stundenzahl ab.
Wie berechne ich mein Netto bei Teilzeit mit Mindestlohn 2026?
Dein Netto erhältst du, indem du vom Brutto die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abziehst. Bei einem Brutto von rund 1.205 € liegt dein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag von etwa 12.348 €, sodass in der Regel keine Lohnsteuer anfällt. Die Sozialversicherungsbeiträge (KV 8,75%, RV 9,3%, AV 1,3%, PV 2,4%) werden jedoch fällig. Mit unserem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) kannst du deine persönlichen Abzüge genau ermitteln.
Welche Abzüge fallen bei Teilzeit an?
Auch bei Teilzeit zahlst du Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (8,75%), Rentenversicherung (9,3%), Arbeitslosenversicherung (1,3%) und Pflegeversicherung (2,4% bei Kinderlosen). Lohnsteuer fällt meist erst ab einem Jahresbrutto oberhalb des Grundfreibetrags an. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen nur hinzu, wenn du kirchensteuerpflichtig bist und die Lohnsteuer über der Freigrenze liegt. Weitere Details findest du in unserem [Ratgeber](/blog).