Ratgeber
Mindestlohn Monatsgehalt: So berechnest du dein Brutto und Netto
Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €; nach Steuern und Sozialabgaben bleibt dir je nach Steuerklasse etwa 1.700–1.800 € netto.
Vom Mindestlohn zum Nettogehalt: Schritt für Schritt erklärt
Du arbeitest in Deutschland und fragst dich, wie viel von deinem Bruttogehalt am Ende auf deinem Konto landet? Besonders beim Mindestlohn Monatsgehalt ist es wichtig zu verstehen, welche Abzüge auf dich zukommen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du dein Brutto- und Nettogehalt berechnest – mit konkreten Zahlen für 2026.
Was ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein Beschluss der Mindestlohnkommission, der vom Bundeskabinett bestätigt wurde. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von:
13,90 € × 40 Std. × 4,33 Wochen ≈ 2.410 € brutto pro Monat
Das entspricht einem Jahresbrutto von rund 28.922 Euro. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro – der Mindestlohn liegt also deutlich darunter.
Welche Abzüge fallen an?
Vom Bruttogehalt werden zwei Arten von Abzügen vorgenommen:
- Steuern: Lohnsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag (Soli) sowie Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV)
Die Höhe der Abzüge hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand, der Anzahl der Kinder und deiner Krankenkasse ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I (gesetzlich krankenversichert) sehen die Sozialversicherungsbeiträge 2026 wie folgt aus:
| Sozialversicherung | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|
| Krankenversicherung | 8,75 % |
| Rentenversicherung | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 2,40 % |
Zusammen ergeben das 21,75 % des Bruttogehalts. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.410 € sind das etwa 524 € für die Sozialabgaben.
Wie viel Lohnsteuer fällt beim Mindestlohn an?
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Da dein Jahresbrutto von 28.922 € diesen Freibetrag übersteigt, fällt Lohnsteuer an – aber nur auf den darüber liegenden Teil. In Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer bei diesem Einkommen rund 150–200 Euro pro Monat. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei dieser Einkommenshöhe in der Regel, da er erst ab etwa 18.000 Euro Jahressteuer anfällt.
Beispielrechnung: Brutto zu Netto beim Mindestlohn
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (angenommener Zusatzbeitrag 1,5 %, insgesamt 10,25 % KV), wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Die Pflegeversicherung wird mit dem kinderlos-Zuschlag von 0,6 % berechnet (insgesamt 2,4 %).
- Bruttomonatsgehalt: 2.410 €
- Lohnsteuer (ca.): 180 €
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Krankenversicherung (8,75 % + 1,5 % Zusatzbeitrag): 10,25 % = 247 €
- Rentenversicherung (9,3 %): 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): 58 €
- Summe Abzüge: ca. 740 €
- Netto: ca. 1.670 €
Je nach tatsächlichem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und anderen Faktoren kann das Netto zwischen 1.650 und 1.750 Euro liegen. Eine genaue Berechnung erhältst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner.
Was beeinflusst dein Nettogehalt?
Dein Nettogehalt hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: In Steuerklasse III (verheiratet, Alleinverdiener) zahlst du weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse I.
- Kinder: Kinderfreibeträge und Kindergeld erhöhen dein Netto.
- Kirchensteuer: Falls du Kirchenmitglied bist, kommen 8 oder 9 % deiner Lohnsteuer hinzu.
- Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse (2026 durchschnittlich ca. 1,5 %).
- Bundesland: In Sachsen beträgt der PV-Zuschlag für Kinderlose 2,4 %, in anderen Ländern 2,0 %.
Tipps für mehr Netto vom Brutto
- Steuerklasse optimieren: Bei Heirat oder Änderung der Lebenssituation kannst du die Steuerklasse wechseln.
- Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen mindern dein zu versteuerndes Einkommen.
- Vermögenswirksame Leistungen: Manche Arbeitgeber zahlen VL, die mit Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
- Altersvorsorge: Beiträge zur Riester-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge können steuerlich abgesetzt werden.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber.
Fazit
Das Mindestlohn Monatsgehalt von rund 2.410 Euro brutto führt nach Abzügen zu einem Netto von etwa 1.650 bis 1.750 Euro – je nach persönlicher Situation. Die Berechnung ist nicht kompliziert, wenn du die wichtigsten Abzüge kennst. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle und präzise Ermittlung deines Nettogehalts.
Denk daran: Die genannten Werte sind Schätzungen und ersetzen keine Steuerberatung. Bei Unsicherheiten wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Das entspricht einem Jahresbrutto von etwa 28.922 Euro.
Was bleibt vom Mindestlohn netto übrig?
Das Nettoeinkommen hängt von deiner Steuerklasse, deinem Familienstand und deiner Krankenkasse ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I (gesetzlich krankenversichert) liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro pro Monat. Die Lohnsteuer ist gering, da der Jahresverdienst nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt.
Wie berechne ich mein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen) und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und der Höhe des Einkommens. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine genaue Berechnung.