Ratgeber
Mindestlohn und Minijob: Die häufigsten Irrtümer
Bei einem Minijob auf Mindestlohnbasis (13,90 €/h) bleibt das Netto gleich dem Brutto, da keine Sozialabgaben oder Lohnsteuer anfallen – solange die Minijob-Grenze nicht überschritten wird.
Mythen rund um Mindestlohn und Minijob: Was stimmt wirklich?
Immer wieder kursieren Halbwahrheiten und falsche Annahmen über den Mindestlohn und den Minijob. Dabei sind beide Themen für viele Beschäftigte in Deutschland hochrelevant – sei es als Nebenjob, für Studierende oder als flexible Beschäftigung. In diesem Artikel räumen wir mit den häufigsten Irrtümern auf und zeigen dir, was du wirklich beachten musst.
Mythos 1: Der Mindestlohn gilt nicht für Minijobs
Dieser Irrglaube hält sich hartnäckig. Fakt ist: Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer – auch für Minijobber. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass du als Minijobber mindestens diesen Betrag erhalten musst. Egal, ob du nur zehn Stunden im Monat arbeitest oder die volle Minijob-Grenze ausreizt. Arbeitgeber, die weniger zahlen, verstoßen gegen das Mindestlohngesetz.
Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission angepasst. Für 2026 liegt der Wert bei 13,90 €/h – das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Für einen Minijob mit maximal 538 Euro (Stand 2025) ergibt sich daraus eine Höchstarbeitszeit von etwa 38,7 Stunden pro Monat.
Mythos 2: Minijobber zahlen keine Steuern und Sozialabgaben
Stimmt – aber nur zum Teil. Als Minijobber bist du in der Regel von der Lohnsteuer befreit, weil dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro pro Jahr liegt. Auch die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) entfallen für dich. Dein Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab (ca. 30 %).
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Die Rentenversicherung. Seit 2013 bist du als Minijobber rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen. Der Beitrag liegt bei 3,6 % deines Bruttolohns. Wenn du darauf verzichtest, zahlst du nichts – aber du erwirbst auch keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Überlege gut, ob dir die spätere Rente wichtiger ist oder das höhere Netto heute.
Wichtig: Sobald du mehrere Minijobs hast oder dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, kann Lohnsteuer anfallen. Dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Auch bei einem Midijob (Einkommen zwischen 538,01 € und 2.000 €) greift die Sozialversicherungspflicht mit gleitenden Beiträgen.
Mythos 3: Minijob und Midijob sind dasselbe
Nein, hier gibt es klare Unterschiede. Der Minijob (auch geringfügige Beschäftigung) ist auf maximal 538 Euro monatlich begrenzt (Stand 2025). Der Midijob liegt zwischen 538,01 und 2.000 Euro. Im Midijob zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, aber keine pauschalen Abgaben des Arbeitgebers. Dein Netto ist niedriger als im Minijob, aber du bist voll in der Sozialversicherung integriert.
Viele verwechseln die Begriffe und denken, der Mindestlohn gelte nur für Midijobs. Das ist falsch – der Mindestlohn gilt für beide Beschäftigungsformen gleichermaßen.
Mythos 4: Der Mindestlohn wird immer eingehalten
Leider nicht. Trotz gesetzlicher Regelung kommt es immer wieder zu Verstößen, besonders in Branchen mit vielen Minijobbern (Gastronomie, Reinigung, Lieferdienste). Arbeitgeber zahlen dann weniger als die 13,90 €/h oder rechnen die Arbeitszeit nicht korrekt ab. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, deinen Lohn einzufordern. Der Zoll kontrolliert stichprobenartig, aber du solltest selbst deine Stunden und Abrechnungen prüfen.
Ein Tipp: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um zu sehen, ob dein Lohn den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Gib einfach deinen Stundenlohn und die Arbeitszeit ein – der Rechner zeigt dir, ob du über oder unter dem Mindestlohn liegst.
Mythos 5: Minijobber haben keine Rechte wie Urlaub oder Lohnfortzahlung
Auch das stimmt nicht. Als Minijobber hast du dieselben Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitkräfte: Anspruch auf bezahlten Urlaub (mindestens 4 Wochen pro Jahr), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Einhaltung des Mindestlohns. Dein Arbeitgeber muss dir eine schriftliche Abrechnung geben und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt melden.
Fazit: Klarheit schafft Sicherheit
Die Verwirrung um Mindestlohn und Minijob ist groß, aber mit den richtigen Fakten kannst du Fehler vermeiden. Denk daran: Der Mindestlohn gilt für alle, auch für Minijobber. Dein Netto bleibt im Minijob gleich dem Brutto – solange du die Grenze nicht überschreitest. Und wenn du unsicher bist, lies unseren Ratgeber mit weiteren Tipps zu Gehalt und Abzügen.
Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen (Stand 2026):
- Mindestlohn: 13,90 €/h
- Vollzeit-Brutto (40h): ~2.410 €/Monat
- Minijob-Grenze (2025): 538 €/Monat (2026 voraussichtlich höher)
- Grundfreibetrag: ~12.348 €/Jahr
- Rentenversicherungsbeitrag Minijob (optional): 3,6 %
Hast du noch Fragen? Schau in unsere FAQs oder kontaktiere uns über Über uns. Wir helfen dir, dein Brutto und Netto zu verstehen – ohne komplizierte Fachbegriffe.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € pro Stunde. Das bedeutet, dass du als Minijobber mindestens diesen Stundenlohn erhalten musst – unabhängig davon, ob du nur wenige Stunden im Monat arbeitest.
Muss ich als Minijobber Steuern und Sozialabgaben zahlen?
Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer einem optionalen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 %). Dein Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab. Dein Netto entspricht also deinem Brutto. Achtung: Wenn du mehrere Jobs hast oder dein Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, kann Steuerpflicht entstehen.
Was passiert, wenn ich im Minijob mehr als 538 Euro verdiene?
Überschreitest du die Minijob-Grenze (2025: 538 €, 2026 voraussichtlich etwas höher), fällst du in den Midijob-Bereich. Dann wirst du sozialversicherungspflichtig, allerdings mit reduzierten Beiträgen (Gleitzone). Dein Netto sinkt entsprechend. Der Mindestlohn gilt weiterhin. Eine bewusste Überschreitung solltest du mit deinem Arbeitgeber besprechen.