Ratgeber
Mindestlohn Minijob 2026: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 € pro Stunde erhöht auch die Verdienstmöglichkeiten im Minijob, wobei die Nettoauszahlung aufgrund pauschaler Abgaben vergleichsweise hoch ist.
Mindestlohn Minijob 2026: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Das wirkt sich auch auf Minijobs aus – denn viele geringfügig Beschäftigte arbeiten zum Mindestlohn. Doch wie viel bleibt netto vom Bruttolohn? Welche Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an? In diesem Artikel geben wir Dir einen Überblick über die Abgaben bei Minijobs und regulären Beschäftigungen im Jahr 2026.
Was ändert sich beim Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche) einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro und einem Jahresgehalt von etwa 28.922 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde. Die Erhöhung um rund 8,4 Prozent soll die Kaufkraft der unteren Einkommensgruppen stärken.
Für Minijobber bedeutet das: Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, verdient pro Stunde mehr. Allerdings ist die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs (geringfügige Beschäftigung) gesetzlich gedeckelt. 2025 lag diese Grenze bei 556 Euro brutto im Monat. Ob sie 2026 angehoben wird, ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht abschließend geklärt. Sollte die Grenze unverändert bleiben, könntest Du mit dem neuen Mindestlohn nur noch etwa 40 Stunden im Monat arbeiten, um die Grenze nicht zu überschreiten. Bei einer Erhöhung der Grenze wären mehr Stunden möglich.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag im Minijob
Ein großer Vorteil des Minijobs: In der Regel fällt für Dich als Arbeitnehmer keine Lohnsteuer an. Der Arbeitgeber führt stattdessen eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent des Bruttolohns ab, inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Pauschalsteuer wird vom Arbeitgeber getragen und nicht von Deinem Lohn abgezogen. Das bedeutet: Dein Bruttolohn ist gleich Dein Nettolohn – Du bekommst den vollen vereinbarten Betrag ausgezahlt.
Anders sieht es bei einer regulären Beschäftigung aus: Hier wird die Lohnsteuer nach der individuellen Steuerklasse berechnet. Der Grundfreibetrag für 2026 liegt voraussichtlich bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Liegt Dein Jahreseinkommen darunter, zahlst Du keine Lohnsteuer. Bei höheren Einkommen kommt der progressive Steuertarif zur Anwendung. Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von Besserverdienenden erhoben – die meisten Arbeitnehmer sind davon befreit.
Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede zwischen Minijob und regulärem Job. Im Minijob zahlst Du als Arbeitnehmer grundsätzlich keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings musst Du seit 2013 einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung leisten – und zwar 2 Prozent Deines Bruttolohns (Stand 2025). Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen Abgaben pauschal: 15 Prozent zur Rentenversicherung, 13 Prozent zur Krankenversicherung, sowie Umlagen. Du kannst Dich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen – dann zahlst Du gar keine eigenen Beiträge.
In einem regulären Job (sozialversicherungspflichtig) teilst Du Dir die Beiträge mit Deinem Arbeitgeber. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (bezogen auf das Bruttogehalt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
- Krankenversicherung: 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern reduziert)
Diese Sätze sind Schätzwerte für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder. Dein tatsächliches Netto hängt von vielen Faktoren ab, wie Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Kirchensteuer, Bundesland und der gewählten Krankenkasse.
Beispielrechnung: Minijob mit Mindestlohn 2026
Angenommen, Du arbeitest in einem Minijob zum Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (entspricht etwa 10 Stunden pro Woche) erreichst Du ein Bruttogehalt von 556 Euro (13,90 € × 40 h). Da die Minijob-Grenze 2025 bei 556 Euro lag, nimmst Du an, dass diese Grenze 2026 unverändert bleibt. Dein Bruttolohn ist gleich Dein Nettolohn, denn der Arbeitgeber führt die pauschalen Abgaben ab. Du musst lediglich den Rentenversicherungsbeitrag von 2 Prozent zahlen, also 11,12 Euro, es sei denn, Du beantragst die Befreiung. Dann bleiben Dir 556 Euro netto.
Vergleich mit einer regulären Beschäftigung zum Mindestlohn: Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche (173,33 Stunden pro Monat) ergibt sich ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer (ca. 0 Euro, da unter Grundfreibetrag) und Sozialabgaben (ca. 21,75 % = 524 Euro) bleibt ein Netto von etwa 1.886 Euro. Das zeigt: Der Minijob ist wegen der Pauschalabgaben sehr attraktiv, aber die absolute Nettosumme ist natürlich geringer.
Fazit: Mindestlohn Minijob 2026 – was Du wissen solltest
Der mindestlohn minijob 2026 bringt eine höhere Stundenvergütung, aber die Minijob-Grenze begrenzt die maximale Arbeitszeit. Für Dich als Arbeitnehmer ist der Minijob steuer- und sozialabgabenfrei (bis auf die optionale Rentenversicherung). Das macht ihn besonders für Schüler, Studenten oder Rentner interessant. Wenn Du mehr verdienen möchtest, kommst Du um einen regulären Job oder einen Midijob nicht herum. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um Deine persönliche Nettoauszahlung zu berechnen. Weitere Tipps zu Gehalt und Abgaben findest Du in unserem Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst bis zur Minijob-Grenze (2025: 556 €). Der Midijob liegt über dieser Grenze, aber unter 2.000 € (2025). Im Minijob zahlen Arbeitgeber pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Im Midijob fallen reduzierte Arbeitnehmerbeiträge an.
Wie hoch ist die Lohnsteuer bei einem Minijob?
Bei einem Minijob wird die Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber mit 2 % des Bruttolohns abgeführt (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Lohnsteuer, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder pauschal versteuert wird.
Ändert sich der Mindestlohn 2026 für Minijobber?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das betrifft auch Minijobber: Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, verdient dann mehr pro Stunde. Allerdings darf der monatliche Bruttolohn die Minijob-Grenze nicht überschreiten, sonst wird der Job zum Midijob.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst bis zur Minijob-Grenze (2025: 556 €). Der Midijob liegt über dieser Grenze, aber unter 2.000 € (2025). Im Minijob zahlen Arbeitgeber pauschale Abgaben, der Arbeitnehmer ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Im Midijob fallen reduzierte Arbeitnehmerbeiträge an.
Wie hoch ist die Lohnsteuer bei einem Minijob?
Bei einem Minijob wird die Lohnsteuer pauschal vom Arbeitgeber mit 2 % des Bruttolohns abgeführt (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Lohnsteuer, da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder pauschal versteuert wird.
Ändert sich der Mindestlohn 2026 für Minijobber?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das betrifft auch Minijobber: Wer auf Mindestlohnbasis arbeitet, verdient dann mehr pro Stunde. Allerdings darf der monatliche Bruttolohn die Minijob-Grenze nicht überschreiten, sonst wird der Job zum Midijob.