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Ratgeber

Minijob Mindestlohn 2026: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Bei einem Minijob mit 13,9 €/h bleibt das Netto oft steuerfrei, aber pauschale Sozialabgaben können anfallen – je nach Verdienst und Beschäftigungsart.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick – mit Minijob Mindestlohn 2026

Ob du gerade in den Beruf startest, dich über einen Nebenjob informierst oder deine Finanzen planst: Die Kombination aus Lohnsteuer und Sozialabgaben bestimmt, wie viel von deinem Bruttogehalt am Ende auf dem Konto landet. Besonders beim Minijob Mindestlohn 2026 lohnt sich ein genauer Blick, denn hier greifen besondere Regeln. In diesem Artikel erfährst du, wie sich dein Brutto in Netto umwandelt, welche Abzüge Pflicht sind und wo du sparen kannst.

Grundlagen: Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deiner Steuerklasse, deinem Bruttogehalt und deinen Freibeträgen ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € – erst wenn dein Jahreseinkommen diese Grenze übersteigt, fällt Lohnsteuer an. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen erhoben; für die meisten Arbeitnehmer entfällt er.

Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Neben der Lohnsteuer musst du als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer Beiträge zur Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV) zahlen. Die Arbeitnehmeranteile betragen 2026:

  • Krankenversicherung: 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ~1,6 %)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (kinderlos; mit Kindern 1,7 %)

Zusammen ergeben diese Sätze rund 21,75 % deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil, der etwa gleich hoch ist. Bei einem Durchschnittsgehalt von 4.784 € brutto (Vollzeit, Stand April 2025) bleiben dir nach Steuern und Abgaben rund 2.900–3.100 € netto – je nach Steuerklasse und Bundesland.

Minijob Mindestlohn 2026: Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

Ein Minijob liegt vor, wenn dein monatlicher Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze orientiert sich am Mindestlohn: Ab 2026 beträgt der Minijob Mindestlohn 13,9 € pro Stunde. Bei maximal 40 Arbeitsstunden im Monat ergibt sich eine Verdienstgrenze von 556 € brutto. Das Besondere: Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer, weil dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Auch die Sozialabgaben sind reduziert:

  • Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % zur Rentenversicherung und 13 % zur Krankenversicherung (plus Umlagen).
  • Du als Arbeitnehmer musst nur den Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 % (20,02 € bei 556 €) zahlen – es sei denn, du beantragst die Befreiung. Dann entfallen alle Arbeitnehmeranteile.

Damit ist der Minijob eine attraktive Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen, ohne hohe Abzüge. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, dein persönliches Netto zu ermitteln.

Beispiele: Netto bei verschiedenen Gehaltsstufen

Um die Abzüge greifbar zu machen, hier einige Beispielrechnungen für 2026 (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag):

Brutto monatlich Lohnsteuer Sozialabgaben (AN) Netto ca.
556 € (Minijob) 0 € 20 € (RV) oder 0 € bei Befreiung 536–556 €
2.410 € (Mindestlohn Vollzeit) ~120 € ~520 € ~1.770 €
3.800 € (Krankenpfleger) ~380 € ~820 € ~2.600 €
5.500 € (Softwareentwickler) ~850 € ~1.190 € ~3.460 €

Diese Werte sind Schätzungen. Für eine genaue Berechnung nutze am besten unseren Ratgeber mit detaillierten Tabellen.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Deine Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Die wichtigsten:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende – Standard.
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit großem Einkommensunterschied – niedrigste Steuerlast.
  • Steuerklasse V: Der Partner mit geringerem Einkommen – hohe Abzüge.

Wer in Steuerklasse I ist, zahlt bei gleichem Brutto mehr Lohnsteuer als jemand in Steuerklasse III. Die Sozialabgaben bleiben gleich, da sie einkommensunabhängig sind.

Fazit: Mit dem Minijob Mindestlohn 2026 clever planen

Der Minijob Mindestlohn 2026 bringt mehr Geld für geringfügig Beschäftigte – bei gleichzeitig geringen Abzügen. Wer die Befreiung von der Rentenversicherung beantragt, behält fast das gesamte Brutto. Für Vollzeitbeschäftigte gilt: Je höher das Gehalt, desto mehr Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du jederzeit dein persönliches Netto berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

Denk daran: Die genauen Abzüge hängen von deiner individuellen Situation ab. Bei Unsicherheiten hilft ein Steuerberater oder der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein. So behältst du den Überblick über deine Finanzen – egal ob Minijob oder Vollzeitstelle.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was ist der Minijob Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,9 € pro Stunde. Für Minijobs bedeutet das: Bei maximal 40 Arbeitsstunden im Monat liegt die Verdienstgrenze bei 556 € brutto (13,9 € × 40 Std.). Wer mehr verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Der Minijob Mindestlohn 2026 sorgt dafür, dass auch geringfügig Beschäftigte von der Lohnsteigerung profitieren.

Muss ich als Minijobber Lohnsteuer zahlen?

In der Regel nicht. Solange dein Jahresbrutto unter dem Grundfreibetrag von etwa 12.348 € liegt (2026), fällt keine Lohnsteuer an. Bei einem Minijob mit 556 € monatlich (6.672 € jährlich) bleibst du darunter. Allerdings kann der Arbeitgeber pauschal 2 % Lohnsteuer zahlen, wenn du keine Steuerklasse angibst. Dann ist der Job für dich steuerfrei.

Welche Sozialabgaben fallen bei einem Minijob mit Mindestlohn 2026 an?

Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % zur Rentenversicherung und 13 % zur Krankenversicherung (plus ggf. Umlagen). Du als Arbeitnehmer musst nur den Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 % (15 % von 556 € = 83,40 €, dein Anteil 20,02 €) zahlen – es sei denn, du beantragst Befreiung. Dann entfallen alle Arbeitnehmeranteile. Der Minijob Mindestlohn 2026 macht die Abzüge transparent: Bei 556 € brutto bleiben dir ohne Befreiung rund 536 € netto.

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