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Ratgeber

Mindestlohn 2026 und Minijob Grenze: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) liegt das Bruttomonatsgehalt einer Vollzeitkraft bei etwa 2.410 €, netto bleiben nach Abzügen je nach Steuerklasse rund 1.700–1.800 €.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Mindestlohn 2026 und Minijob Grenze

Du fragst Dich, wie viel von Deinem Bruttogehalt am Ende auf Deinem Konto landet? Besonders mit dem neuen Mindestlohn 2026 und der angepassten Minijob Grenze ändern sich die Rahmenbedingungen. In diesem Artikel erfährst Du, wie Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammenspielen und was das für Dein Netto bedeutet.

Mindestlohn 2026 – was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Das sind 1,08 € mehr als 2025 (12,82 €). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich daraus rund 2.410 € brutto im Monat – ein Anstieg von etwa 180 € gegenüber dem Vorjahr. Der Mindestlohn wird von der Mindestlohnkommission festgelegt und vom BMAS veröffentlicht.

Minijob Grenze 2026 – wie hoch wird sie sein?

Die Minijob Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Sie wird so berechnet, dass ein Minijobber bei 130 Stunden im Monat nicht über die Grenze kommt. Für 2026 ergibt sich daraus voraussichtlich ein Wert von etwa 556 € monatlich (13,90 € × 130 / 3). Die offizielle Bekanntgabe steht noch aus, aber Du kannst Dich auf eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 538 € einstellen. Wer mehr verdient, rutscht in den Gleitzonen- oder Midijob-Bereich und zahlt dann höhere Sozialabgaben.

Lohnsteuer – wer zahlt wie viel?

Die Lohnsteuer wird auf Dein Bruttogehalt erhoben. Wie viel Du zahlst, hängt von Deiner Steuerklasse ab. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) liegt der Grundfreibetrag 2026 bei etwa 12.348 € im Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Einkommen zahlst Du keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto im Monat (28.920 € im Jahr) liegt Dein zu versteuerndes Einkommen über dem Freibetrag, sodass Lohnsteuer anfällt. Der Steuersatz beginnt bei etwa 14 % und steigt progressiv. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der für die meisten Steuerzahler seit 2021 entfällt – außer bei sehr hohen Einkommen.

Sozialabgaben – die großen Posten

Neben der Lohnsteuer gehen von Deinem Bruttogehalt noch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,7 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen ab 23 Jahren; mit Kindern niedriger)

Zusammen ergeben diese Beiträge etwa 21,75 % Deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Bei 2.410 € brutto sind das rund 524 € pro Monat – plus Lohnsteuer. Dein Netto liegt dann bei etwa 1.750 € (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer).

Brutto-Netto-Rechner – Deine persönliche Berechnung

Da die genauen Abzüge von vielen Faktoren abhängen (Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Bundesland, Krankenkasse), lohnt sich eine individuelle Berechnung. Nutze dazu unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort kannst Du Dein Gehalt eingeben und siehst sofort, was netto übrig bleibt. Auch für Minijobber und Teilzeitkräfte ist der Rechner geeignet.

Minijob und Sozialabgaben – was Du wissen musst

Bei einem Minijob (bis zur Minijob Grenze 2026) zahlst Du als Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung (3,6 %) – und das auch nur, wenn Du nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtest. Zur Krankenversicherung zahlst Du pauschal 13 % (falls gesetzlich versichert). Lohnsteuer fällt in der Regel nicht an, da Dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen Abgaben. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber.

Fazit

Der Mindestlohn 2026 bringt Dir mehr Bruttogehalt, aber auch höhere Abzüge. Die Minijob Grenze steigt entsprechend, sodass Du als Minijobber etwas mehr verdienen kannst, ohne in die Gleitzone zu rutschen. Mit einem guten Verständnis von Lohnsteuer und Sozialabgaben behältst Du den Überblick über Dein Netto. Für eine genaue Berechnung empfehlen wir Dir unseren Brutto-Netto-Rechner – einfach, schnell und zuverlässig.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Minijob-Grenze wird voraussichtlich auf etwa 556 € pro Monat steigen, da sie an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt ist. Die offizielle Festlegung durch die Bundesregierung steht aber noch aus. Bis dahin gilt die Grenze von 538 € (Stand 2025).

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 €.

Welche Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an?

Bei einem Minijob zahlst Du als Arbeitnehmer pauschale Abgaben: 3,6 % zur Rentenversicherung (Du kannst Dich befreien lassen) und 13 % zur Krankenversicherung (falls Du gesetzlich versichert bist). Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen Beiträge. Lohnsteuer fällt in der Regel nicht an, wenn Du keinen anderen Job hast.

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