Ratgeber
Mindestlohn pro Monat: So viel bleibt netto nach Lohnsteuer und Sozialabgaben
Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde und 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – nach Abzügen bleibt je nach Steuerklasse etwa 1.700 bis 1.800 Euro netto.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was vom Mindestlohn pro Monat übrig bleibt
Du arbeitest Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn und fragst dich, wie viel von deinem Gehalt wirklich auf deinem Konto landet? Der Mindestlohn pro Monat liegt 2026 bei rund 2.410 Euro brutto – doch nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt weniger. In diesem Artikel erfährst du, welche Abzüge fällig werden, wie die Steuerklasse wirkt und mit welchem Netto du rechnen kannst.
Bruttogehalt beim Mindestlohn 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (BMAS). Bei einer üblichen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich daraus ein monatliches Bruttogehalt von:
13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen ≈ 2.410 € brutto/Monat
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro (Destatis). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter – entsprechend fallen auch die Abzüge geringer aus.
Welche Abzüge werden fällig?
Vom Bruttogehalt werden zwei große Blöcke abgezogen: Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) und Sozialversicherungsbeiträge. Die genaue Höhe hängt von deiner Steuerklasse, deinem Bundesland, deiner Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I) liegt der Grundfreibetrag 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Dein Jahreseinkommen beim Mindestlohn beträgt rund 28.922 Euro – damit liegst du über dem Freibetrag, aber im unteren Bereich des Progressionsvorlaufs. Die tatsächliche Lohnsteuer fällt daher relativ niedrig aus. Der Solidaritätszuschlag entfällt für die allermeisten Mindestlohnbezieher, da er erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze anfällt.
Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil 2026)
Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Brutto berechnet. Für 2026 gelten folgende Sätze (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern niedriger)
Zusammen ergeben diese Sätze rund 21,75 % vom Brutto – ohne Zusatzbeitrag. Mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6 % landest du bei etwa 23,35 %. Bei 2.410 € Brutto sind das rund 560 € Sozialabgaben pro Monat.
Beispielrechnung: Netto vom Mindestlohn pro Monat
Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Die grobe Schätzung:
- Brutto: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 100–130 € (abhängig von genauen Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag: 0 €
- Sozialabgaben (KV+RV+AV+PV): ca. 560 €
- Netto: ca. 1.720–1.750 €
Je nach Bundesland und Krankenkasse kann der Nettobetrag um 20–50 € schwanken. Mit Kindern oder in einer anderen Steuerklasse (z. B. III) fällt das Netto höher aus.
Wie beeinflusst die Steuerklasse das Netto?
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Für den Mindestlohn pro Monat relevant:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene, dauerhaft getrennt Lebende – Standardfall.
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen des Partners – hier wird weniger Lohnsteuer abgezogen.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
- Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen – hier wird mehr Lohnsteuer abgezogen.
Wenn du verheiratet bist und dein Partner wenig verdient, kann ein Wechsel in Steuerklasse III dein monatliches Netto spürbar erhöhen. Allerdings gleicht sich das über die Steuererklärung wieder aus.
Tipps für Mindestlohnbezieher
- Brutto-Netto-Rechner nutzen: Für eine genaue Berechnung deines persönlichen Nettos verwende unseren Brutto-Netto-Rechner. Du kannst dort Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Krankenkasse einstellen.
- Steuererklärung machen: Auch wenn du wenig verdienst, lohnt sich eine Steuererklärung oft – etwa um Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen.
- Sozialabgaben checken: Die Beiträge zur Rentenversicherung sind Pflicht, aber du kannst durch freiwillige Zahlungen deine spätere Rente verbessern. Informiere dich bei der Deutschen Rentenversicherung.
Weitere hilfreiche Artikel findest du in unserem Ratgeber rund um Gehalt und Abzüge.
Fazit
Der Mindestlohn pro Monat von rund 2.410 € brutto führt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben zu einem Netto von etwa 1.700–1.800 €. Die genauen Abzüge variieren je nach persönlicher Situation. Mit dem richtigen Wissen über Steuerklasse und Freibeträge kannst du dein Netto optimieren. Nutze dafür die Tools auf unserer Seite – und vergiss nicht, dass der Mindestlohn regelmäßig steigt. Bleib informiert!
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche?
Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen).
Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn pro Monat an?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei den meisten entfällt er) und Sozialabgaben abgezogen. Die Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV) betragen für Arbeitnehmer 2026 insgesamt etwa 21,75 % des Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Die Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse und Freibeträgen.
Wie viel bleibt netto vom Mindestlohn pro Monat?
Bei einem Brutto von 2.410 €, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag der Krankenkasse bleibt netto etwa 1.700 bis 1.800 Euro übrig. Der genaue Betrag variiert je nach individuellen Faktoren – nutze dafür den Brutto-Netto-Rechner.