Ratgeber
Mini Job Lohn 2026: So berechnest du Brutto und Netto richtig
Bei einem Minijob mit 603 Euro Brutto bleibt netto entweder der volle Betrag (bei Rentenversicherungsbefreiung) oder 581,29 Euro (mit Rentenversicherungspflicht).
Mini Job Lohn: Was bleibt netto vom Brutto?
Ein Minijob – auch geringfügige Beschäftigung genannt – ist eine beliebte Möglichkeit, nebenbei Geld zu verdienen, ohne gleich in die vollen Sozialabgaben einzusteigen. Doch wie viel kommt eigentlich netto vom Mini Job Lohn an? Und welche Abzüge sind drin? Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du dein Netto berechnest.
Was ist ein Minijob und wie hoch ist der Lohn?
Ein Minijob liegt vor, wenn dein monatlicher Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Für 2026 gilt: maximal 603 Euro brutto im Monat. Diese Grenze ist dynamisch und steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Seit 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde (BMAS). Daraus ergibt sich die Obergrenze von 603 Euro – bei einem Stundenlohn von 13,90 € arbeitest du maximal etwa 43,4 Stunden im Monat.
Wichtig: Der Mini Job Lohn kann auch niedriger sein, solange er unter 603 € bleibt. Du kannst also auch weniger verdienen, etwa 450 € oder 500 €. Die Grenze gilt als Höchstgrenze, nicht als Mindestlohn – der Mindestlohn selbst gilt natürlich auch für Minijobber.
Brutto vs. Netto: Welche Abzüge fallen an?
Anders als bei einem normalen Job fallen bei einem Minijob keine Lohnsteuer und keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab, die dich nicht belasten. Das bedeutet: Dein Bruttolohn ist fast immer auch dein Nettolohn – mit einer Ausnahme: der Rentenversicherung.
Rentenversicherung: Der einzige mögliche Abzug
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt: Du zahlst einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent deines Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 15 Prozent pauschal. Dein Netto berechnet sich also so:
Netto = Brutto – (Brutto × 3,6 %)
Beispiel: Bei 603 Euro Brutto beträgt der Eigenbeitrag 603 × 0,036 = 21,71 Euro. Dein Netto liegt dann bei 581,29 Euro (Deutsche Rentenversicherung).
Du kannst dich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du keinen Eigenbeitrag und dein Netto entspricht dem vollen Brutto – also 603 Euro. Allerdings erwirbst du dann auch keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Seit Juli 2026 kannst du die Befreiung einmalig rückgängig machen.
Steuern beim Minijob: Pauschal und für dich kostenlos
Minijobs werden pauschal besteuert. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent des Bruttolohns (bei geringfügig entlohnter Beschäftigung) oder 20 Prozent bei kurzfristiger Beschäftigung. Für dich entsteht dadurch keine zusätzliche Steuerlast. Du musst den Minijob in der Regel nicht in deiner Steuererklärung angeben – es sei denn, du hast weitere Einkünfte oder möchtest Werbungskosten geltend machen.
Sozialversicherung: Keine Beiträge außer RV
Neben der Rentenversicherung fallen für dich als Minijobber keine weiteren Sozialabgaben an. Das bedeutet:
- Keine Krankenversicherungsbeiträge (du bist über Familie oder eigene KV versichert)
- Keine Pflegeversicherungsbeiträge
- Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge (daraus entsteht auch kein Anspruch auf ALG I)
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (13 % bzw. 15 %), aber das geht nicht von deinem Lohn ab.
Rechenbeispiel: So viel bleibt netto
| Brutto (Mini Job Lohn) | RV-Eigenbeitrag (3,6 %) | Netto (mit RV) | Netto (ohne RV) |
|---|---|---|---|
| 603,00 € | 21,71 € | 581,29 € | 603,00 € |
| 500,00 € | 18,00 € | 482,00 € | 500,00 € |
| 450,00 € | 16,20 € | 433,80 € | 450,00 € |
Wie du siehst, ist der Unterschied gering. Ob du dich für oder gegen die Rentenversicherung entscheidest, hängt von deiner persönlichen Situation ab – etwa ob du bereits anderweitig fürs Alter vorsorgst.
Mehrere Minijobs: Grenze beachten
Wenn du mehrere Minijobs hast, werden die Verdienste zusammengerechnet. Die 603-Euro-Grenze gilt für die Summe aller geringfügigen Beschäftigungen. Überschreitest du sie, wird einer der Jobs sozialversicherungspflichtig. Achte also darauf, dass dein gesamter Mini Job Lohn nicht über 603 € liegt.
Fazit: Mini Job Lohn – einfach und transparent
Der Mini Job Lohn ist eine unkomplizierte Möglichkeit, Geld zu verdienen. Die Berechnung von Brutto zu Netto ist simpel: Ziehe vom Brutto entweder 3,6 % RV-Beitrag ab oder lasse ihn weg. Steuern und andere Abgaben fallen für dich nicht an. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du auch andere Einkommensarten durchspielen. Weitere Tipps rund ums Gehalt findest du in unserem Ratgeber.
Quellen
- BMAS: – Mindestlohn 2026
- Bundesagentur für Arbeit: – Geringfügige Beschäftigung in Deutschland
- Deutsche Rentenversicherung: – FAQs zu Minijobs
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mini Job Lohn 2026?
Der Mini Job Lohn (Minijob) darf 2026 maximal 603 Euro brutto im Monat betragen. Diese Grenze ergibt sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bei einem Stundenlohn von 13,90 € entspricht das etwa 43,4 Stunden im Monat. Der tatsächliche Lohn kann auch niedriger sein, solange er die 603 € nicht übersteigt.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
Nein, als Minijobber zahlst du in der Regel keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2 % (bzw. 20 % bei kurzfristiger Beschäftigung) ab. Du musst den Minijob auch nicht in deiner Steuererklärung angeben, es sei denn, du hast weitere Einkünfte. Die pauschale Steuer gilt als Abgeltung.
Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen?
Ja, du kannst dich auf Antrag bei deinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du keinen Eigenbeitrag von 3,6 % und dein Netto entspricht dem vollen Bruttolohn. Allerdings erwirbst du dann auch keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Seit Juli 2026 kannst du die Befreiung einmalig rückgängig machen.