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BruttoNettoCheck

Ratgeber

Lohnsteuer und Sozialabgaben: Was bleibt vom Brutto? Inklusive Minijob Stundenlohn

Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von rund 4.784 € (Steuerklasse I, keine Kinder) bleiben nach Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 2.900–3.100 € netto übrig.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wenn du deinen Bruttolohn siehst, fragst du dich vielleicht: „Was bleibt eigentlich netto übrig?“ Die Differenz zwischen Brutto und Netto setzt sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben zusammen. Hinzu kommt, dass deine Steuerklasse und persönliche Faktoren wie Kinder oder Kirchenzugehörigkeit eine Rolle spielen. In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über die wichtigsten Abzüge – inklusive des Minijob Stundenlohns und wie er sich von regulären Jobs unterscheidet.

Lohnsteuer – progressiv und nach Steuerklasse

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz steigt mit deinem Einkommen (Progressionszone). Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 € – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Lohnsteuer. Darüber hinaus greifen die Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
  • Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V)
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
  • Steuerklasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in III)
  • Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs

Je nach Steuerklasse fällt die monatliche Lohnsteuer unterschiedlich hoch aus. Ein Lediger in Klasse I mit 4.784 € brutto zahlt rund 700–800 € Lohnsteuer, während ein Verheirateter in Klasse III bei gleichem Brutto deutlich weniger abdrückt.

Solidaritätszuschlag – fast abgeschafft

Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird seit 2021 nur noch von Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen erhoben. Für die allermeisten Arbeitnehmer entfällt er komplett. Die Grenze liegt bei einer zu zahlenden Lohnsteuer von etwa 18.130 € im Jahr (Ledige). Wer darunter liegt, zahlt keinen Soli. Bei deinem Brutto-Netto-Check kannst du ihn also meist vernachlässigen.

Sozialabgaben – KV, RV, AV, PV

Die Sozialversicherungsbeiträge sind der zweite große Posten. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme: einige Zusatzbeiträge). Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent des Bruttos bis zur Beitragsbemessungsgrenze):

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderloser Arbeitnehmer; mit Kindern sinkt der Satz)

Zusammen ergeben diese Sätze etwa 21,75 % vom Brutto (ohne Zusatzbeitrag). Bei 4.784 € brutto sind das rund 1.040 € – plus den Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die Beitragsbemessungsgrenzen (2026 voraussichtlich ca. 5.512 €/Monat für KV/PV und 7.550 €/Monat für RV/AV) sorgen dafür, dass bei sehr hohen Gehältern die Abgaben gedeckelt sind.

Beispielrechnung für einen Durchschnittsverdiener

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I, ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert (durchschnittlicher Zusatzbeitrag), wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Sein Bruttomonatsgehalt beträgt 4.784 €.

  • Lohnsteuer: ca. 760 €
  • Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
  • KV (8,75 % + 1,6 % Zusatzbeitrag): ca. 495 €
  • RV (9,3 %): ca. 445 €
  • AV (1,3 %): ca. 62 €
  • PV (2,4 %): ca. 115 €
  • Summe Abzüge: ca. 1.877 €
  • Netto: ca. 2.907 €

Das ist eine grobe Schätzung. Deine tatsächlichen Abzüge können abweichen – vor allem durch die Wahl der Krankenkasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge. Nutze dafür den Brutto-Netto-Rechner auf unserer Seite.

Minijob Stundenlohn und Abgaben

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist eine Sonderform: Du verdienst maximal 556 € im Monat (Stand 2026). Der Minijob Stundenlohn liegt bei mindestens 13,90 € (gesetzlicher Mindestlohn 2026). Arbeitest du 40 Stunden im Monat, erhältst du 556 € brutto – und netto genau denselben Betrag. Warum? Weil Minijobs pauschal besteuert werden: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Lohnsteuer plus Sozialabgaben (ca. 13 %). Für dich fallen keine eigenen Abzüge an. Du musst den Minijob aber bei deiner Krankenversicherung anmelden – er ist beitragsfrei, solange du nicht über die Grenze kommst.

Das ist ein großer Vorteil gegenüber einem regulären Job, bei dem du rund 20–25 % Abzüge hast. Allerdings sammelst du im Minijob keine vollen Rentenansprüche (nur pauschale Beiträge des Arbeitgebers). Wenn du mehr als 556 € im Monat verdienst, wird der Job sozialversicherungspflichtig – dann greifen die normalen Regeln.

Weitere Abzüge: Kirchensteuer und Zusatzbeitrag

Bist du Mitglied einer Kirche, zahlst du Kirchensteuer – in der Regel 8 % oder 9 % deiner Lohnsteuer (je nach Bundesland). Das kann dein Netto noch einmal um 60–80 € monatlich senken. Auch der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse variiert: Manche Kassen erheben 0,8 %, andere bis zu 2,5 %. Ein Wechsel kann sich lohnen.

Fazit: So behältst du den Überblick

Lohnsteuer und Sozialabgaben sind komplex, aber mit den richtigen Zahlen durchschaubar. Dein Bruttogehalt ist nicht gleich dein Nettogehalt – die Differenz kann je nach Steuerklasse und Versicherung 30–40 % betragen. Besonders bei Minijobs siehst du den Unterschied: Der Minijob Stundenlohn von 13,90 € kommt bei dir netto voll an. Für alle anderen Jobs hilft dir unser Ratgeber mit Tipps zur Steueroptimierung. Und wenn du es genau wissen willst: Berechne dein persönliches Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Minijob Stundenlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das ist auch der Mindeststundenlohn für Minijobs. Bei einer typischen Minijob-Stundenzahl von 40 Stunden im Monat erhältst du brutto 556 € – netto genau denselben Betrag, da Minijobs pauschal versteuert werden und für dich keine Sozialabgaben anfallen.

Welche Steuerklasse ist für mich am besten?

Die Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Situation ab. Steuerklasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III für Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V), IV für Paare mit ähnlichem Gehalt, V für den Partner mit geringerem Einkommen und VI für Zweitjobs. Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht aber die Jahressteuer. Nutze den Brutto-Netto-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.

Was bleibt bei einem Bruttogehalt von 3.800 € netto übrig?

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.800 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) zahlst du etwa 500–550 € Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag (falls anwendbar) und rund 850–900 € Sozialabgaben. Netto bleiben dir circa 2.350–2.450 €. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland ab. Eine individuelle Berechnung findest du im Brutto-Netto-Rechner.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Minijob Stundenlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Das ist auch der Mindeststundenlohn für Minijobs. Bei einer typischen Minijob-Stundenzahl von 40 Stunden im Monat erhältst du brutto 556 € – netto genau denselben Betrag, da Minijobs pauschal versteuert werden und für dich keine Sozialabgaben anfallen.

Welche Steuerklasse ist für mich am besten?

Die Steuerklasse hängt von deiner persönlichen Situation ab. Steuerklasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende, III für Verheiratete mit höherem Einkommen (Partner in V), IV für Paare mit ähnlichem Gehalt, V für den Partner mit geringerem Einkommen und VI für Zweitjobs. Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer, nicht aber die Jahressteuer. Nutze den Brutto-Netto-Rechner, um die optimale Kombination zu finden.

Was bleibt bei einem Bruttogehalt von 3.800 € netto übrig?

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.800 € (Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) zahlst du etwa 500–550 € Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag (falls anwendbar) und rund 850–900 € Sozialabgaben. Netto bleiben dir circa 2.350–2.450 €. Der genaue Betrag hängt von deiner Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland ab. Eine individuelle Berechnung findest du im Brutto-Netto-Rechner.

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