Ratgeber
Stundenlohn Arzt: Mythen, Fakten und die Realität nach TV-Ärzte/VKA
Der Stundenlohn von Ärzten variiert stark nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe – von rund 31 € für Berufsanfänger bis über 65 € für Oberärzte (Stand 2024/2025).
Stundenlohn Arzt: Was stimmt wirklich?
Im Internet kursieren viele Mythen über den Stundenlohn Arzt. Mal heißt es, jeder Arzt verdiene locker 100 Euro pro Stunde, mal wird von Hungerlöhnen in der Assistenzzeit gesprochen. Die Wahrheit liegt – wie so oft – dazwischen und hängt stark von der Berufserfahrung, der Position und dem Arbeitgeber ab. Wir schauen uns die Fakten an, basierend auf den aktuellen Tarifverträgen.
Die offiziellen Tariftabellen: TV-Ärzte/VKA
Für Ärzte an kommunalen und kirchlichen Krankenhäusern gilt der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA. Die Tabellen werden regelmäßig aktualisiert – zuletzt mit einer neuen Laufzeit ab Juli 2024. Die Entgelte sind in vier Entgeltgruppen (EG I bis EG IV) unterteilt, die jeweils mehrere Entwicklungsstufen umfassen. Je höher die Gruppe und je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher der Stundenlohn.
Beispiele aus der Tabelle (gültig Juli 2024 bis Juli 2025)
- EG I (Assistenzarzt): Stufe 1: 31,62 €/h, Stufe 6: 40,65 €/h
- EG II (Facharzt): Stufe 1: 41,74 €/h, Stufe 6: 53,60 €/h
- EG III (Oberarzt): Stufe 1: 52,28 €/h, Stufe 3: 59,75 €/h
- EG IV (Leitender Arzt/Chefarzt): Stufe 1: 61,50 €/h, Stufe 2: 65,89 €/h
Die Werte steigen in den Folgejahren: Ab August 2025 bis Mai 2026 liegen die Sätze um etwa 2 % höher, ab Juni 2026 nochmals leicht. So verdient ein Assistenzarzt in Stufe 1 dann 32,90 €/h, ein Oberarzt in EG III Stufe 3 bereits 62,16 €/h.
Mythos 1: „Alle Ärzte verdienen über 100 € pro Stunde“
Das stimmt so pauschal nicht. Nur wenige Ärzte in Spitzenpositionen (z. B. Chefärzte mit langjähriger Erfahrung) erreichen solche Werte – und das auch nur, wenn man Überstunden- und Bereitschaftsdienstzuschläge einrechnet. Der reine Grundstundenlohn liegt für die meisten unter 70 €. Ein Berufsanfänger startet sogar unter 35 €. Wer also einen festen Stundenlohn Arzt sucht, sollte immer die konkrete Entgeltgruppe und Stufe nennen.
Mythos 2: „Der Stundenlohn ist immer gleich“
Falsch. Neben dem Grundentgelt gibt es zahlreiche Zuschläge: für Überstunden (15 % Aufschlag), Nachtarbeit (15–20 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (135 % mit Freizeitausgleich) und Samstagsarbeit (20 %). Diese Zuschläge können den effektiven Stundenlohn deutlich nach oben treiben – besonders für Ärzte im Schichtdienst. Die genauen Beträge sind in den Anlagen 10–13 des TV-Ärzte/VKA festgelegt. Ein Oberarzt erhält beispielsweise für eine Feiertagsstunde ohne Freizeitausgleich 88,95 € (Stand 2024/2025).
Vom Brutto zum Netto: Was bleibt übrig?
Der Stundenlohn Arzt ist immer der Bruttowert. Was am Ende auf dem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland ab. Ein lediger Arzt ohne Kinder in Steuerklasse I zahlt 2026 folgende Sozialabgaben:
- Krankenversicherung: 8,75 %
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %
Zusammen mit der Lohnsteuer (je nach Einkommen) bleiben netto oft nur 50–60 % des Bruttos übrig. Bei einem Brutto-Stundenlohn von 40 € sind das vielleicht 20–24 € netto. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, deinen persönlichen Nettostundenlohn zu ermitteln.
Wo gelten diese Tabellen?
Wichtig: Der TV-Ärzte/VKA gilt nur für Ärzte an Krankenhäusern, die Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind. Dazu gehören viele kommunale und kirchliche Kliniken. Universitätskliniken, private Krankenhausketten oder niedergelassene Ärzte haben oft eigene Tarifverträge oder Honorarordnungen. Einen Überblick über verschiedene Branchen bietet die Tarifdatenbank des Destatis.
Fazit
Der Stundenlohn Arzt ist kein einheitlicher Wert, sondern eine Spanne von etwa 31 € bis über 65 € brutto – plus Zuschläge. Wer sich über sein Gehalt informieren möchte, sollte die konkrete Entgeltgruppe und Stufe im TV-Ärzte/VKA nachschlagen. Und denk dran: Netto sieht die Welt anders aus. Weitere Tipps zum Thema Gehalt findest du in unserem Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Stundenlohn gilt für einen Assistenzarzt im ersten Jahr?
Laut TV-Ärzte/VKA (gültig ab Juli 2024) liegt der Stundenlohn in Entgeltgruppe I, Stufe 1 bei 31,62 € brutto. Nach Steuern und Sozialabgaben bleibt netto etwa die Hälfte übrig – abhängig von Steuerklasse und Krankenkasse. Mit Berufserfahrung steigt der Stundenlohn bis auf 40,65 € (Stufe 6).
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Oberarztes?
Oberärzte werden in Entgeltgruppe III oder IV eingruppiert. Der Stundenlohn beträgt in EG III Stufe 3 (höchste Stufe) 59,75 €, in EG IV Stufe 2 sogar 65,89 € (Stand 2024/2025). Hinzu kommen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, die den effektiven Stundenlohn deutlich erhöhen können.
Gelten die TV-Ärzte/VKA-Tabellen für alle Krankenhäuser?
Nein. Der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA gilt nur für Ärzte an kommunalen und kirchlichen Krankenhäusern, die Mitglied im VKA sind. Privatkliniken, Universitätskliniken oder Einrichtungen in freier Trägerschaft haben oft eigene Tarife. Die genauen Zahlen findest du in der Tarifdatenbank des Destatis.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Welcher Stundenlohn gilt für einen Assistenzarzt im ersten Jahr?
Laut TV-Ärzte/VKA (gültig ab Juli 2024) liegt der Stundenlohn in Entgeltgruppe I, Stufe 1 bei 31,62 € brutto. Nach Steuern und Sozialabgaben bleibt netto etwa die Hälfte übrig – abhängig von Steuerklasse und Krankenkasse. Mit Berufserfahrung steigt der Stundenlohn bis auf 40,65 € (Stufe 6).
Wie hoch ist der Stundenlohn eines Oberarztes?
Oberärzte werden in Entgeltgruppe III oder IV eingruppiert. Der Stundenlohn beträgt in EG III Stufe 3 (höchste Stufe) 59,75 €, in EG IV Stufe 2 sogar 65,89 € (Stand 2024/2025). Hinzu kommen Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit, die den effektiven Stundenlohn deutlich erhöhen können.
Gelten die TV-Ärzte/VKA-Tabellen für alle Krankenhäuser?
Nein. Der Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA gilt nur für Ärzte an kommunalen und kirchlichen Krankenhäusern, die Mitglied im VKA sind. Privatkliniken, Universitätskliniken oder Einrichtungen in freier Trägerschaft haben oft eigene Tarife. Die genauen Zahlen findest du in der Tarifdatenbank des Destatis.