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Ratgeber

Stundenlohn Pflegefachkraft: Aktuelle Mindestlöhne und Netto-Berechnung 2026

Der Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte beträgt ab 1. Juli 2026 21,03 € brutto, ab Juli 2027 21,58 €. Das Netto hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.

Stundenlohn Pflegefachkraft: Was du 2026 verdienen kannst

Der Stundenlohn Pflegefachkraft ist ein zentrales Thema für alle, die in der Pflege arbeiten oder einsteigen möchten. Die Pflegebranche unterliegt speziellen gesetzlichen Mindestlöhnen, die regelmäßig angepasst werden. In diesem Artikel erfährst du die aktuellen und kommenden Mindeststundenlöhne für Pflegefachkräfte, wie sich daraus dein Bruttogehalt berechnet und was nach Steuern und Sozialabgaben netto übrig bleibt.

Aktuelle Mindestlöhne für Pflegefachkräfte

Die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) legt verbindliche Mindestentgelte für die Pflegebranche fest. Für Pflegefachkräfte – also Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Ausbildung nach § 4 Pflegeberufegesetz – gelten folgende Stundensätze:

  • Ab 1. Juli 2026: 21,03 € brutto pro Stunde
  • Ab 1. Juli 2027: 21,58 € brutto pro Stunde

Diese Werte werden vom und vom bestätigt. Der Zoll führt ebenfalls eine Übersicht auf.

Zum Vergleich: Für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 lag der Mindestlohn für Pflegefachkräfte noch bei 20,50 €. Die Steigerung auf 21,03 € bedeutet eine Erhöhung um rund 2,6 %.

Vom Stundenlohn zum Bruttogehalt

Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich aus dem Mindeststundenlohn von 21,03 € ein monatliches Bruttogehalt von etwa:

21,03 € × 40 h/Woche × 4,33 Wochen/Monat ≈ 3.645 € brutto

Das liegt etwas unter dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst einer Pflegefachkraft (Krankenpfleger), der laut interner Datenbank bei rund 3.800 € liegt. Viele Pflegekräfte verdienen also mehr als den Mindestlohn – insbesondere durch Tarifverträge, Berufserfahrung oder Zuschläge.

Brutto-Netto-Rechnung für eine Pflegefachkraft

Um zu verstehen, was vom Bruttogehalt übrig bleibt, schauen wir uns ein Beispiel an. Wir nehmen eine ledige Pflegefachkraft ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer. Die Sozialversicherungssätze für 2026 sind:

  • Krankenversicherung: 8,75 %
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 %

Bei einem Bruttogehalt von 3.645 € ergeben sich folgende Abzüge:

  • Lohnsteuer (nach Grundfreibetrag von ca. 12.348 €/Jahr): ca. 400–450 €
  • Solidaritätszuschlag: entfällt bei diesem Einkommen meist
  • Krankenversicherung: 3.645 € × 8,75 % = 319 €
  • Rentenversicherung: 3.645 € × 9,3 % = 339 €
  • Arbeitslosenversicherung: 3.645 € × 1,3 % = 47 €
  • Pflegeversicherung: 3.645 € × 2,4 % = 87 €

Summe Sozialabgaben: ca. 792 €. Zusammen mit der Lohnsteuer ergibt sich ein Netto von etwa 2.300–2.400 € monatlich. Das entspricht einem Nettostundenlohn von rund 13,3 €.

Wichtig: Dies ist nur ein Beispiel. Dein tatsächliches Netto kann abweichen – je nach Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland. Nutze dafür unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Steuerklassen und ihre Auswirkungen

Die Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Lohnsteuer. In Steuerklasse I (ledig) zahlst du den vollen Grundtarif. In Steuerklasse III (verheiratet, höheres Einkommen) ist die Steuerlast geringer, in Steuerklasse V (verheiratet, geringeres Einkommen) höher. Auch Kinderfreibeträge oder ein Wechsel der Krankenkasse können dein Netto verändern.

Weitere Einflussfaktoren auf den Stundenlohn

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es tarifliche Regelungen, die oft höhere Stundenlöhne vorsehen. Auch Regionen mit Fachkräftemangel zahlen häufig über Tarif. Zudem können Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit den effektiven Stundenlohn deutlich erhöhen. Wer in der ambulanten Pflege arbeitet, erhält zudem Wegezeitvergütung.

Fazit

Der Stundenlohn Pflegefachkraft steigt zum 1. Juli 2026 auf mindestens 21,03 €. Das ist eine gute Nachricht für alle in der Pflege Beschäftigten. Mit unserem Ratgeber findest du weitere Informationen zu Gehältern, Steuern und Sozialabgaben. Denk daran: Dein tatsächliches Netto hängt von vielen Faktoren ab – eine genaue Berechnung lohnt sich immer.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte laut 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung 21,03 € brutto. Ab dem 1. Juli 2027 steigt er auf 21,58 €. Diese Werte gelten bundesweit und sind gesetzlich verbindlich.

Was bleibt netto vom Stundenlohn einer Pflegefachkraft übrig?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei einem Bruttostundenlohn von 21,03 € und einer 40-Stunden-Woche (ca. 3.645 € brutto monatlich) ergibt sich in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) ein Netto von etwa 2.250 € bis 2.350 €. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Welche Abzüge fallen bei einer Pflegefachkraft an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen, sonst 1,7 %). Die genauen Sätze können je nach Krankenkasse und Bundesland leicht variieren.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

2.513 €

Abzüge

1.987 €

Brutto
4.500 €
Lohnsteuer
1.008 €
Krankenversicherung
394 €
Rentenversicherung
419 €
Arbeitslosenversicherung
59 €
Pflegeversicherung
108 €
Netto
2.513 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte laut 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung 21,03 € brutto. Ab dem 1. Juli 2027 steigt er auf 21,58 €. Diese Werte gelten bundesweit und sind gesetzlich verbindlich.

Was bleibt netto vom Stundenlohn einer Pflegefachkraft übrig?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer und Krankenkasse ab. Beispiel: Bei einem Bruttostundenlohn von 21,03 € und einer 40-Stunden-Woche (ca. 3.645 € brutto monatlich) ergibt sich in Steuerklasse I (ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert) ein Netto von etwa 2.250 € bis 2.350 €. Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine genaue Berechnung.

Welche Abzüge fallen bei einer Pflegefachkraft an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben abgezogen: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen, sonst 1,7 %). Die genauen Sätze können je nach Krankenkasse und Bundesland leicht variieren.

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