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Ratgeber

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was der mindestlohn ab januar 2026 bringt

Mit dem Mindestlohn ab Januar 2026 von 13,90 Euro brutto pro Stunde ergibt sich bei Vollzeit ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro monatlich, wovon nach Steuern und Sozialabgaben etwa 1.700–1.800 Euro netto übrig bleiben (abhängig von Steuerklasse und Krankenkasse).

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wenn du in Deutschland arbeitest, kennst du das: Vom Bruttogehalt bleiben am Ende weniger übrig als gedacht. Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die Hauptposten, die dein Netto schmälern. Besonders mit der Erhöhung des mindestlohn ab januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde fragen sich viele: Was bleibt mir netto? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die Abzüge und zeigen, wie du dein Netto einschätzen kannst.

Lohnsteuer – progressiv und individuell

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen – das nennt man Progressionsvorbehalt. Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag zahlst du gar keine Lohnsteuer. Darüber hinaus wird jeder zusätzliche Euro mit einem steigenden Grenzsteuersatz besteuert.

Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von Spitzenverdienern erhoben. Für die allermeisten Arbeitnehmer entfällt er komplett. Auch die Kirchensteuer kommt nur dazu, wenn du einer Kirche angehörst, die sie erhebt.

Sozialabgaben – die vier Säulen der sozialen Sicherung

Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Sie finanzieren die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent des Bruttogehalts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze):

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 1,6 % – insgesamt also rund 10,35 % Arbeitnehmeranteil, aber der Zusatzbeitrag variiert)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern etwas niedriger)

Zusammen ergeben diese Sätze rund 21,75 % deines Bruttos, die direkt abgezogen werden. Hinzu kommt der krankenkassenspezifische Zusatzbeitrag, der deinen Nettoanteil noch leicht erhöhen kann.

Der Mindestlohn ab Januar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Das BMAS hat diesen Wert auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission festgelegt. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen). Im Jahr sind das etwa 28.922 Euro.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 laut Destatis bei rund 4.784 Euro. Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter, aber er sichert ein existenzsicherndes Einkommen.

Beispielrechnung: Mindestlohn in Steuerklasse I

Nehmen wir an, du bist ledig, hast keine Kinder, bist gesetzlich krankenversichert (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag) und wohnst in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Dein Bruttogehalt beträgt 2.410 Euro im Monat.

  • Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil): ca. 21,75 % von 2.410 € = 524 € (ohne Zusatzbeitrag; mit Zusatzbeitrag ca. 550 €)
  • Lohnsteuer: In Steuerklasse I fällt bei diesem Einkommen nur wenig Lohnsteuer an, etwa 150–200 Euro (abhängig von Werbungskosten und Sonderausgaben). Der Solidaritätszuschlag entfällt.
  • Netto: Somit bleiben dir schätzungsweise 1.700–1.800 Euro netto übrig.

Diese Zahl ist eine grobe Orientierung. Dein tatsächliches Netto kann abweichen, wenn du z. B. Kinder hast (Kinderfreibeträge, niedrigerer PV-Satz), in einer anderen Steuerklasse bist oder einen anderen Zusatzbeitrag zahlst. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.

Tipps für deine Finanzplanung

  • Steuerklasse prüfen: Wenn du verheiratet bist, kann die Wahl der Steuerklasse (III/V oder IV/IV) dein Netto beeinflussen. Lass dich dazu von einem Steuerberater beraten.
  • Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Lohnsteuer. Eine Steuererklärung lohnt sich oft.
  • Mindestlohn als Basis: Auch wenn du mehr verdienst, helfen dir die gleichen Prinzipien, dein Netto zu verstehen. Unser Ratgeber bietet weitere Artikel zu Gehalt und Abzügen.

Fazit

Der mindestlohn ab januar 2026 bringt eine spürbare Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde. Trotz Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt dir bei Vollzeit ein Netto von etwa 1.700–1.800 Euro. Die genauen Abzüge hängen von deiner persönlichen Situation ab. Mit einem Brutto-Netto-Rechner und einer Steuererklärung kannst du dein Einkommen optimieren. Denk daran: Sozialabgaben sichern dich im Krankheitsfall, im Alter und bei Arbeitslosigkeit – sie sind also auch eine Investition in deine Zukunft.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Diese Anhebung wurde vom BMAS beschlossen und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.

Welche Abzüge habe ich bei Mindestlohn?

Von Ihrem Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag (meist 0) und Sozialabgaben abgezogen. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung betragen 2026 insgesamt etwa 21,75 % (KV 8,75 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 2,4 % bei Kinderlosen). Die Lohnsteuer richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. In Steuerklasse I bleibt bei Mindestlohn netto etwa 1.700–1.800 Euro.

Wie kann ich mein Netto selbst berechnen?

Nutzen Sie unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine schnelle Schätzung. Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderfreibeträge ein. Beachten Sie, dass das Ergebnis nur eine Orientierung ist – für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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