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Ratgeber

Was ist der Mindestlohn? Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn 2026) bleibt dir in Steuerklasse I etwa 1.700 € netto – abhängig von Krankenkasse und Zusatzbeitrag.

Lohnsteuer und Sozialabgaben: Was bleibt vom Brutto übrig?

Wenn du in Deutschland arbeitest, kennst du sicher den Unterschied zwischen Brutto und Netto. Dein Arbeitgeber zahlt dir ein Bruttogehalt, aber davon gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben ab. Wie viel genau, hängt von deiner Steuerklasse, deinem Einkommen und deiner Krankenkasse ab. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Abzüge und beantworten die Frage: Was ist der Mindestlohn?

Was ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den dir dein Arbeitgeber zahlen muss. Er wird regelmäßig angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Die Anpassung beschließt die Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass du von deiner Arbeit leben kannst – aber natürlich zahlst du auch darauf Steuern und Sozialabgaben.

Lohnsteuer: Wie viel geht an den Staat?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Die Höhe hängt von deiner Steuerklasse ab. Die wichtigsten Steuerklassen sind:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende ohne Kinder.
  • Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Partner in Steuerklasse V ist (oder umgekehrt).
  • Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.

Je nach Steuerklasse zahlst du unterschiedlich viel Lohnsteuer. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (Soli), der seit 2021 nur noch von Spitzenverdienern gezahlt wird – für die meisten Arbeitnehmer entfällt er.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Bis zu diesem Einkommen zahlst du keine Einkommensteuer. Liegt dein Jahreseinkommen darunter, wird keine Lohnsteuer einbehalten – aber Sozialabgaben fallen trotzdem an.

Sozialabgaben: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Neben der Lohnsteuer gehen von deinem Bruttogehalt die Sozialversicherungsbeiträge ab. Diese werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Die Sätze für 2026 sind:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (Arbeitnehmeranteil) + kassenindividueller Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern geringer)

Zusammen ergeben diese Beiträge etwa 20–21 % deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Bei einem Mindestlohn von 2.410 € brutto wären das rund 500 € Sozialabgaben. Dazu kommt die Lohnsteuer – bei Steuerklasse I und ohne Kinder etwa 0–50 €, da das Einkommen nahe am Grundfreibetrag liegt. Netto bleiben dir dann etwa 1.700–1.800 €.

Beispielrechnung: Mindestlohn vs. Durchschnittsgehalt

Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei rund 4.784 Euro. Das entspricht etwa 28,19 Euro pro Stunde. Ein Softwareentwickler verdient im Schnitt 5.500 €, ein Krankenpfleger 3.800 €, ein Verkäufer 2.800 €. Diese Zahlen sind Durchschnittswerte – dein tatsächliches Gehalt kann abweichen.

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag:

  • Mindestlohn (2.410 € brutto): Netto ca. 1.700 €
  • Durchschnittsgehalt (4.784 € brutto): Netto ca. 2.900 €

Die Differenz zeigt, wie stark Steuerprogression und Sozialabgaben wirken. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du dein persönliches Netto berechnen.

Steuerklasse und Familienstand

Deine Steuerklasse beeinflusst maßgeblich die Lohnsteuer. Heiratest du, kannst du zwischen III/V oder IV/IV wählen. Auch Kinder wirken sich über Kinderfreibeträge und Kindergeld aus. Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer Kirche bist. All diese Faktoren verändern dein Netto.

Fazit

Die Abzüge von Lohnsteuer und Sozialabgaben sind komplex, aber mit den richtigen Informationen kannst du dein Netto gut abschätzen. Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € – das ist die gesetzliche Untergrenze. Wenn du mehr verdienst, steigen auch die Abzüge, aber dein Netto wächst trotzdem. Für eine genaue Berechnung nutze unseren BruttoNettoCheck oder lies weitere Tipps im Ratgeber.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Was ist der Mindestlohn und wie hoch ist er 2026?

Der Mindestlohn ist der gesetzliche Mindeststundenlohn, den Arbeitgeber zahlen müssen. Ab 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro. Die Anpassung wird von der Mindestlohnkommission beschlossen.

Wie berechne ich mein Netto aus dem Bruttogehalt?

Von deinem Bruttogehalt werden Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (meist 0) und Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen. Die Sozialabgaben betragen 2026 insgesamt etwa 20–21 % deines Bruttos (ohne Zusatzbeitrag). Nutze am besten einen Brutto-Netto-Rechner für eine genaue Berechnung.

Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?

Die Steuerklasse hängt von deinem Familienstand ab. Ledige, Geschiedene und dauernd Getrenntlebende sind in Steuerklasse I. Verheiratete können zwischen Steuerklasse III/V oder IV/IV wählen. Die Wahl beeinflusst die monatliche Lohnsteuer. Eine Steuerberatung kann dir helfen, die optimale Kombination zu finden.

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