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Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was ist der aktuelle Minijob-Lohn?
Der aktuelle Minijob-Lohn liegt bei maximal rund 556 Euro brutto monatlich (Stand 2026) – bis zu dieser Grenze fallen keine Lohnsteuer, aber pauschale Sozialabgaben an.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Was bleibt vom Brutto?
Wenn du in Deutschland arbeitest, wird von deinem Bruttogehalt eine ganze Menge abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben. Wie viel genau, hängt von deinem Gehalt, deiner Steuerklasse und deinem Familienstand ab. Besonders interessant ist der aktuelle Minijob-Lohn, denn hier gelten Sonderregeln. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Abzüge und erfährst, was du 2026 beachten musst.
Was ist der aktuelle Minijob-Lohn?
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem du monatlich nicht mehr als eine bestimmte Grenze verdienst. Für 2026 wird diese Grenze voraussichtlich 556 Euro brutto betragen (Stand: Anpassung an den Mindestlohn). Der aktuelle Minijob-Lohn orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (BMAS). Das bedeutet: Du kannst rund 40 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Der Vorteil: Bis zur Minijob-Grenze zahlst du keine Lohnsteuer und nur geringe Sozialabgaben. Als Arbeitnehmer führst du lediglich einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 % ab (Stand 2026). Der Arbeitgeber übernimmt den Rest. Du bist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht pflichtversichert – kannst aber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, um später höhere Ansprüche zu haben.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Überschreitest du die Minijob-Grenze oder hast einen regulären Job, wird Lohnsteuer fällig. Die Höhe richtet sich nach deiner Steuerklasse. Die meisten ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder fallen in Steuerklasse I. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro im Jahr – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Darüber hinaus greift der progressive Steuertarif.
Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben, der aber für die meisten Steuerzahler entfällt (nur bei sehr hohen Einkommen). Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt.
Sozialabgaben 2026
Die Sozialabgaben setzen sich aus vier Zweigen zusammen. Als Arbeitnehmer zahlst du folgende Anteile (Stand 2026):
- Krankenversicherung (KV): 8,75 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,6 %)
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos; mit Kindern 1,7 %)
Zusammen ergeben das rund 21,75 % deines Bruttolohns (ohne Zusatzbeitrag). Der Arbeitgeber legt noch einmal etwa den gleichen Betrag oben drauf.
Beispiele für verschiedene Gehälter
Um dir eine Vorstellung zu geben, wie viel Netto übrig bleibt, hier einige Richtwerte basierend auf den Durchschnittsgehältern aus unserer Datenbank (Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert):
- Verkäufer (2.800 € brutto): Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben etwa 1.900 – 2.000 € netto.
- Krankenpfleger (3.800 € brutto): Netto ca. 2.400 – 2.500 €.
- Softwareentwickler (5.500 € brutto): Netto ca. 3.300 – 3.500 €.
Diese Zahlen sind Schätzwerte. Dein tatsächliches Netto kann abweichen – zum Beispiel durch Kirchensteuer, Kinderfreibeträge oder einen höheren Krankenkassen-Zusatzbeitrag.
Tipps für deine Finanzplanung
- Nutze den Brutto-Netto-Rechner auf unserer Seite, um dein persönliches Netto zu berechnen. Du kannst Steuerklasse, Bundesland und Kinderfreibeträge einstellen.
- Informiere dich im Ratgeber über Themen wie Steuererklärung, Freibeträge und Minijob-Regeln.
- Achte auf die Minijob-Grenze: Wenn du regelmäßig mehr als 556 Euro verdienst, wird dein Job sozialversicherungspflichtig – dann fallen alle Abzüge an.
Fazit
Der aktuelle Minijob-Lohn bietet eine tolle Möglichkeit, nebenbei etwas dazuzuverdienen, ohne hohe Abzüge. Für reguläre Jobs gilt: Je höher dein Brutto, desto mehr Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an. Mit einem guten Überblick über Steuerklassen und SV-Sätze kannst du deine Finanzen besser planen. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, den Überblick zu behalten.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der aktuelle Minijob-Lohn und wie hoch ist die Grenze? Der aktuelle Minijob-Lohn bezieht sich auf die monatliche Verdienstgrenze, bis zu der ein Minijob steuer- und sozialabgabenfrei ist. Für 2026 liegt diese Grenze voraussichtlich bei 556 Euro brutto im Monat. Der tatsächliche Stundenlohn richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (2026). Bei einem Minijob zahlst du nur pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, aber keine Lohnsteuer.
Welche Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an? Bei einem Minijob zahlst du als Arbeitnehmer nur einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,6 % des Bruttolohns (Stand 2026). Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen Sozialabgaben (ca. 15 %). Du bist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht pflichtversichert, kannst aber freiwillig in der Rentenversicherung aufstocken.
Muss ich als Minijobber Lohnsteuer zahlen? Nein, solange dein monatlicher Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt, fällt keine Lohnsteuer an. Der Arbeitgeber meldet den Minijob pauschal versteuert (2 % Pauschalsteuer). Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird der Job als sozialversicherungspflichtig eingestuft und du musst Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse zahlen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 4.500 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
2.513 €
Abzüge
1.987 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Was ist der aktuelle Minijob-Lohn und wie hoch ist die Grenze?
Der aktuelle Minijob-Lohn bezieht sich auf die monatliche Verdienstgrenze, bis zu der ein Minijob steuer- und sozialabgabenfrei ist. Für 2026 liegt diese Grenze voraussichtlich bei 556 Euro brutto im Monat. Der tatsächliche Stundenlohn richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (2026). Bei einem Minijob zahlst du nur pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, aber keine Lohnsteuer.
Welche Sozialabgaben fallen bei einem Minijob an?
Bei einem Minijob zahlst du als Arbeitnehmer nur einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 3,6 % des Bruttolohns (Stand 2026). Der Arbeitgeber übernimmt die restlichen Sozialabgaben (ca. 15 %). Du bist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht pflichtversichert, kannst aber freiwillig in der Rentenversicherung aufstocken.
Muss ich als Minijobber Lohnsteuer zahlen?
Nein, solange dein monatlicher Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt, fällt keine Lohnsteuer an. Der Arbeitgeber meldet den Minijob pauschal versteuert (2 % Pauschalsteuer). Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird der Job als sozialversicherungspflichtig eingestuft und du musst Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse zahlen.