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Ratgeber

Wie viel ist der Mindestlohn? Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € pro Stunde, was bei Vollzeit etwa 2.410 € brutto monatlich entspricht. Nach Abzügen bleibt dir je nach Steuerklasse und Krankenkasse ein Netto von rund 1.700 bis 1.800 €.

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Wenn du in Deutschland arbeitest, wird dir von deinem Bruttogehalt einiges abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben. Was bleibt am Ende übrig? Und wie viel ist der Mindestlohn, der dir als unterste Grenze zusteht? In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick über die Abzüge und erfährst, wie du dein Netto selbst berechnen kannst.

Wie viel ist der Mindestlohn?

Die Frage „Wie viel ist der Mindestlohn?“ lässt sich für 2026 klar beantworten: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Das beschlossene BMAS hat diesen Wert festgelegt. Bei einer üblichen Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche erreichst du damit ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro – das sind knapp 28.922 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei etwa 4.784 Euro (Destatis). Der Mindestlohn ist also die absolute Untergrenze, die dein Arbeitgeber dir zahlen muss.

Lohnsteuer und Steuerklassen

Deine Lohnsteuer hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und deiner Steuerklasse ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Beim Mindestlohn von 28.922 Euro Jahresbrutto liegt dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug von Werbungskosten und Sozialabgaben deutlich unter dem Freibetrag? Nein, tatsächlich überschreitest du ihn, sodass du Lohnsteuer zahlst. In Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) beträgt die Lohnsteuer bei 2.410 Euro brutto monatlich etwa 200 bis 250 Euro. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei diesem Einkommen meist, da er erst ab höheren Beträgen anfällt.

Sozialabgaben im Detail

Neben der Lohnsteuer werden dir Sozialabgaben abgezogen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:

  • Krankenversicherung (KV): 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 1,7 %)
  • Rentenversicherung (RV): 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
  • Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos; mit Kindern 1,8 %)

Bei einem Brutto von 2.410 € ergeben sich daraus:

  • KV: ca. 211 € (mit Zusatzbeitrag etwas mehr)
  • RV: ca. 224 €
  • AV: ca. 31 €
  • PV: ca. 58 € (kinderlos)

Summe Sozialabgaben: rund 524 €. Zusammen mit der Lohnsteuer (ca. 200–250 €) kommst du auf Abzüge von etwa 720–770 €. Dein Netto liegt dann zwischen 1.640 und 1.690 Euro – je nach genauen Werten. Das ist eine grobe Schätzung; dein tatsächliches Netto kann abweichen.

Beispielrechnung für den Mindestlohn

Nehmen wir einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (angenommener Zusatzbeitrag 1,7 %), wohnhaft in einem Bundesland ohne Kirchensteuer. Monatsbrutto: 2.410 €.

  • Lohnsteuer: ca. 220 €
  • Solidaritätszuschlag: 0 €
  • KV: 8,75 % + 1,7 % = 10,45 % → 252 €
  • RV: 9,3 % → 224 €
  • AV: 1,3 % → 31 €
  • PV: 2,4 % → 58 €
  • Summe Abzüge: ca. 785 €
  • Netto: ca. 1.625 €

Dieser Wert liegt etwas niedriger als die vorherige Spanne, weil wir den Zusatzbeitrag konkret eingerechnet haben. Nutze für deine persönliche Berechnung am besten unseren Brutto-Netto-Rechner.

Abzüge bei höheren Gehältern

Je höher dein Brutto, desto mehr Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an – allerdings nur bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen. Die Lohnsteuer steigt progressiv, die Sozialabgaben werden bis zu einer bestimmten Obergrenze berechnet. Ein Softwareentwickler mit 5.500 € brutto zahlt beispielsweise rund 1.000 € Lohnsteuer und etwa 1.100 € Sozialabgaben – Netto dann etwa 3.400 €. Ein Krankenpfleger mit 3.800 € brutto kommt auf ein Netto von rund 2.500 €. Die genauen Werte findest du in unserer Gehaltsdaten-Übersicht.

Fazit

Die Frage „Wie viel ist der Mindestlohn?“ ist für 2026 klar: 13,90 € pro Stunde, 2.410 € brutto im Monat. Nach Abzügen bleibt dir ein Netto von etwa 1.600 bis 1.800 €, abhängig von deiner persönlichen Situation. Um dein genaues Netto zu ermitteln, empfehlen wir dir unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort kannst du Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer und deine Krankenkasse einstellen. Weitere Tipps zu Gehalt und Abzügen findest du in unserem Ratgeber.

Denk daran: Die genannten Werte sind Schätzwerte und keine Steuerberatung. Deine individuelle Situation kann abweichen – lass dich im Zweifel von einem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung beraten.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie viel ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von etwa 2.410 Euro und ein Jahresbrutto von rund 28.922 Euro.

Wie viel bleibt vom Mindestlohn netto übrig?

Das Netto hängt von deiner Steuerklasse, deiner Krankenkasse und weiteren Faktoren ab. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, liegt das Netto bei etwa 1.700 bis 1.800 Euro monatlich. Eine genaue Berechnung liefert unser Brutto-Netto-Rechner.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn an?

Vom Bruttolohn werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (meist entfällt er bei diesem Einkommen) und Sozialabgaben abgezogen. Die Sozialabgaben 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Bei einem Brutto von 2.410 € ergeben sich Abzüge von insgesamt rund 600–700 €.

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