Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick: Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 2026 13,90 Euro pro Stunde, was bei Vollzeit rund 2.410 Euro brutto im Monat entspricht.
Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick
Wenn du in Deutschland arbeitest, wird dir von deinem Bruttogehalt einiges abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Wie viel genau, hängt von deinem Einkommen, deiner Steuerklasse und deiner Krankenkasse ab. Besonders wichtig ist die Frage: Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn? Denn er bildet die untere Grenze für viele Beschäftigte.
Der aktuelle Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden einem Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 betrug der Mindestlohn noch 12,82 Euro. Die Anhebung erfolgt schrittweise auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Wer weniger als diesen Stundenlohn verdient, sollte seine Rechte kennen – der Mindestlohn ist gesetzlich verpflichtend.
Lohnsteuer – was wird abgezogen?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe richtet sich nach deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse und eventuellen Freibeträgen. Der Grundfreibetrag liegt bei etwa 12.348 Euro pro Jahr – wer darunter verdient, zahlt keine Lohnsteuer. Bei einem Mindestlohn-Job von 2.410 Euro brutto im Monat (28.922 Euro im Jahr) liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Freibetrag, sodass eine geringe Lohnsteuer anfällt. In Steuerklasse I beträgt die Lohnsteuer bei diesem Einkommen etwa 150–200 Euro monatlich.
Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Lohnsteuer erhoben, allerdings nur, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Betrag übersteigt. Bei Mindestlohn-Einkommen fällt er meist nicht an. Auch die Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland) kommt nur hinzu, wenn du Kirchenmitglied bist.
Sozialabgaben – die zweite große Abzugsquelle
Neben der Lohnsteuer werden Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa zur Hälfte. Dein Anteil als Arbeitnehmer beträgt 2026:
- Krankenversicherung: 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, der im Schnitt bei etwa 1,7 % liegt – insgesamt also rund 10,45 %, wovon du die Hälfte trägst)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen ab 23 Jahren; mit Kindern niedriger)
Diese Beiträge werden von deinem Bruttogehalt abgezogen, bevor du dein Netto erhältst. Bei einem Mindestlohn-Einkommen von 2.410 Euro brutto ergeben sich Sozialabgaben von rund 500–550 Euro, sodass das Netto etwa bei 1.900–2.000 Euro liegt (ohne Kirchensteuer).
Beispielrechnung für einen Mindestlohn-Job
Nehmen wir an, du arbeitest Vollzeit zum Mindestlohn (13,90 €/h, 40h/Woche, 2.410 € brutto/Monat). Du bist ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, kein Kirchenmitglied. Dann sieht die Rechnung ungefähr so aus:
- Brutto: 2.410 €
- Lohnsteuer: ca. 180 €
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + 0,85 % Zusatzbeitrag Hälfte): ca. 230 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 €
- Netto: ca. 1.687 €
(Die genauen Werte variieren je nach Krankenkasse und Bundesland. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für eine individuelle Berechnung.)
Höhere Gehälter und ihre Abzüge
Je höher dein Bruttogehalt, desto mehr Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen an – aber auch die Nettozuwächse sind spürbar. Der Durchschnittsverdienst in Deutschland liegt bei rund 4.784 Euro brutto im Monat (Vollzeit). Ein Softwareentwickler verdient etwa 5.500 Euro, eine Krankenschwester 3.800 Euro, ein Verkäufer 2.800 Euro. In diesen Gehaltsklassen steigt die Lohnsteuer deutlich, während die Sozialabgaben gedeckelt sind (Beitragsbemessungsgrenzen).
Steuerklassen und ihre Wirkung
Deine Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Die wichtigsten:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Steuerklasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen, wenn der Partner in Klasse V ist
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Steuerklasse VI: Zweit- oder Nebenjobs
Ein Wechsel der Steuerklasse kann dein monatliches Netto verändern, aber die jährliche Steuerschuld bleibt gleich (durch die Einkommensteuererklärung).
Tipps für deine Finanzen
- Brutto-Netto-Rechner nutzen: Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir, dein persönliches Netto zu ermitteln.
- Steuererklärung machen: Viele Arbeitnehmer bekommen Geld zurück, weil sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben.
- Freibeträge eintragen: Wenn du hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hast, lass dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen – das erhöht dein monatliches Netto.
Weitere Informationen zu Gehältern und Abzügen findest du in unserem Ratgeber.
Fazit
Die Frage „Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn?“ lässt sich klar beantworten: 13,90 Euro pro Stunde. Doch das Netto, das am Ende auf deinem Konto landet, hängt von vielen Faktoren ab. Lohnsteuer und Sozialabgaben sind die größten Posten. Mit einem guten Verständnis der Abzüge und den richtigen Tools kannst du deine Finanzen besser planen.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist derzeit der Mindestlohn in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro pro Stunde.
Welche Abzüge fallen bei einem Mindestlohn-Job an?
Bei einem Mindestlohn-Job in Steuerklasse I ohne Kinder zahlst du als Arbeitnehmer Sozialabgaben: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen). Hinzu kommt Lohnsteuer, die bei diesem Einkommen jedoch meist sehr gering ausfällt, da der Grundfreibetrag von rund 12.348 Euro greift. Das Netto liegt dann etwa zwischen 1.900 und 2.000 Euro, abhängig von der Krankenkasse.
Wie berechne ich mein Netto aus dem Bruttogehalt?
Du kannst dein Netto mit einem Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Dabei werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend) und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wichtige Faktoren sind dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Bundesland und ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Unser [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) hilft dir dabei.