Ratgeber
Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt – inklusive Mindestlohn ab Januar 26
Der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde, was bei 40 Stunden pro Woche rund 2.410 Euro brutto im Monat ergibt – netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 1.700 bis 1.800 Euro.
Von Brutto zu Netto: So funktioniert die Gehaltsabrechnung
Du bekommst einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt – aber was bleibt am Ende auf deinem Konto? Die Differenz zwischen Brutto und Netto setzt sich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Netto selbst abschätzen kannst. Besonders wichtig: der Mindestlohn ab Januar 26, der auf 13,90 Euro pro Stunde steigt.
Die Grundlagen: Brutto, Netto und die Abzüge
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Das Netto ist das, was nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.
Die Höhe der Abzüge hängt ab von:
- deiner Steuerklasse (I bis VI)
- deinem Familienstand und Kinderfreibeträgen
- deiner Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert)
- deinem Bundesland (z. B. Pflegeversicherung)
- deiner Kirchenzugehörigkeit
Beispielrechnung: Mindestlohn ab Januar 26
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (BMAS). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergeben sich:
- Monatsbrutto: 13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen ≈ 2.410 €
- Jahresbrutto: 2.410 € × 12 ≈ 28.922 €
Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer sieht die grobe Rechnung so aus:
- Lohnsteuer: ca. 150–200 € pro Monat (abhängig vom genauen Jahresbrutto, Grundfreibetrag ~12.348 €)
- Solidaritätszuschlag: bei diesem Einkommen meist 0 €, da Soli erst ab ca. 18.000 € Jahreseinkommen anfällt
- Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil):
- Krankenversicherung: 8,75 % von 2.410 € ≈ 211 €
- Rentenversicherung: 9,3 % ≈ 224 €
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 % ≈ 31 €
- Pflegeversicherung (kinderlos): 2,4 % ≈ 58 €
- Summe SV: ca. 524 €
Netto ≈ 2.410 € – 180 € (Lohnsteuer) – 524 € (SV) ≈ 1.706 €
Je nach Krankenkasse und Bundesland kann der Nettobetrag um ±30 € schwanken. Mit Kindern oder in einer anderen Steuerklasse fällt das Netto höher aus.
Beispielrechnung: Durchschnittsgehalt
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst in Deutschland liegt bei rund 4.784 € (Destatis, April 2025). Für denselben Arbeitnehmer (ledig, Steuerklasse I) ergibt sich:
- Lohnsteuer: ca. 750–850 € (höherer Steuersatz)
- Solidaritätszuschlag: ca. 40–50 € (da über 18.000 € Jahreseinkommen)
- Sozialabgaben:
- KV: 8,75 % ≈ 419 €
- RV: 9,3 % ≈ 445 €
- AV: 1,3 % ≈ 62 €
- PV (kinderlos): 2,4 % ≈ 115 €
- Summe SV: ca. 1.041 €
Netto ≈ 4.784 € – 800 € (Lohnsteuer+Soli) – 1.041 € (SV) ≈ 2.943 €
Auch hier gilt: Die tatsächlichen Abzüge variieren. Nutze für deine persönliche Berechnung den Brutto-Netto-Rechner auf unserer Seite.
Steuerklassen und ihre Auswirkungen
Deine Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer du zahlst. Die wichtigsten:
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
- Klasse II: Alleinerziehende mit Kind
- Klasse III: Verheiratete mit höherem Einkommen (wenn Partner in Klasse V)
- Klasse IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
- Klasse V: Verheiratete mit geringerem Einkommen (Partner in III)
- Klasse VI: Zweitjob
Je höher die Klasse (z. B. VI), desto mehr Steuern zahlst du. Ein Wechsel kann sich lohnen – lies dazu unseren Ratgeber.
Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Überblick
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden jedes Jahr neu festgelegt. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (Prozentsätze vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze):
- Krankenversicherung: 8,75 % (plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,5 %)
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (Kinderlose ab 23 Jahren) / 1,8 % (mit Kindern)
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für 2026 sind noch nicht offiziell, aber erfahrungsgemäß steigen sie leicht. Liegt dein Brutto über der BBG, zahlst du nur bis zur Grenze Beiträge.
Tipps für eine realistische Netto-Schätzung
- Grundfreibetrag beachten: Bis ca. 12.348 € Jahresbrutto zahlst du keine Einkommensteuer. Beim Mindestlohn ab Januar 26 (28.922 €) bist du darüber, also steuerpflichtig.
- Kinderfreibeträge: Mit Kindern sinkt die Steuerlast, und der Pflegeversicherungsbeitrag ist niedriger.
- Kirchensteuer: Falls du Kirchenmitglied bist, kommen 8–9 % deiner Lohnsteuer als Kirchensteuer hinzu.
- Bundesland: In Sachsen beträgt der PV-Zusatzbeitrag 0,5 %, in anderen Ländern 0,8 % – das macht einige Euro Unterschied.
Für eine genaue Berechnung empfehlen wir unseren Brutto-Netto-Rechner oder die Gehaltsdaten für deinen Beruf.
Fazit
Der Weg vom Brutto zum Netto ist nicht kompliziert, wenn du die wichtigsten Bausteine kennst: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben. Mit dem Mindestlohn ab Januar 26 von 13,90 € pro Stunde erhältst du als Vollzeitkraft rund 2.410 € brutto – netto bleiben etwa 1.700 €. Je nach persönlicher Situation kann das Netto aber deutlich abweichen. Nutze die Tools auf unserer Seite, um deinen eigenen Nettolohn zu berechnen und zu optimieren.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn ab Januar 26?
Bei 40 Stunden pro Woche und 13,90 € pro Stunde erhältst du rund 2.410 € brutto im Monat. Als lediger Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder zahlst du etwa 14–15 % Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag (meist 0 %) und rund 21 % Sozialabgaben. Netto bleiben dir circa 1.700 bis 1.800 € – abhängig von deiner Krankenkasse und deinem Bundesland.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt abgezogen?
Vom Brutto werden zuerst die Lohnsteuer (nach Steuerklasse) und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen. Dann folgen die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung: Krankenversicherung (8,75 %), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (2,4 % bei Kinderlosen, sonst 1,8 %). Die Summe ergibt dein Netto.
Warum unterscheidet sich mein Netto von den Beispielrechnungen?
Das Netto hängt stark von deiner persönlichen Situation ab: Steuerklasse (I bis VI), Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht, Bundesland (z. B. Pflegeversicherungsbeitrag variiert), gewählte Krankenkasse (Zusatzbeitrag) und ob du vermögenswirksame Leistungen oder andere Abzüge hast. Nutze den [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Berechnung.