Ratgeber
Mindestlohn Gastronomie 2026: Brutto zu Netto einfach erklärt
Bei einem Bruttogehalt von 2.410 € (Mindestlohn Gastronomie 2026) liegt das Netto je nach Steuerklasse und Abzügen schätzungsweise zwischen 1.700 und 1.800 €.
Brutto zu Netto: So berechnest du dein Gehalt in der Gastronomie
Ob du in der Küche, im Service oder an der Bar arbeitest – dein Bruttogehalt ist nur die eine Seite der Medaille. Was am Ende auf deinem Konto landet, hängt von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Besonders beim Mindestlohn Gastronomie lohnt sich ein genauer Blick, denn hier macht jeder Euro Abzug einen spürbaren Unterschied.
In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du von deinem Bruttogehalt auf dein Netto kommst. Du erfährst, welche Abzüge Pflicht sind und wie du mit unserem Brutto-Netto-Rechner selbst schnell eine Schätzung bekommst.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
Dein Bruttogehalt wird um zwei große Blöcke reduziert:
- Lohnsteuer – richtet sich nach deiner Steuerklasse und deinem Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei rund 12.348 Euro pro Jahr. Liegt dein Jahreseinkommen darunter, zahlst du keine Lohnsteuer. Beim Mindestlohn in der Gastronomie (ca. 28.922 €/Jahr) bist du darüber, also fällt Lohnsteuer an – aber im unteren Bereich.
- Sozialversicherungsbeiträge – diese werden prozentual von deinem Brutto berechnet. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile:
- Krankenversicherung (KV): 8,75 %
- Rentenversicherung (RV): 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
- Pflegeversicherung (PV): 2,4 % (kinderlos, sonst geringer)
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der aber bei den meisten Arbeitnehmern mit geringem Einkommen wegfällt.
Beispielrechnung: Mindestlohn Gastronomie 2026
Nehmen wir an, du arbeitest Vollzeit (40 Stunden pro Woche) in einem Restaurant und erhältst den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Dein Bruttomonatsgehalt beträgt dann:
13,90 € × 40 Std./Woche × 4,33 Wochen ≈ 2.410 €
Jetzt ziehen wir die Sozialversicherungsbeiträge ab (ohne Zusatzbeitrag der Krankenkasse):
- KV: 2.410 € × 8,75 % = 210,88 €
- RV: 2.410 € × 9,3 % = 224,13 €
- AV: 2.410 € × 1,3 % = 31,33 €
- PV (kinderlos): 2.410 € × 2,4 % = 57,84 €
- Summe SV: 524,18 €
Die Lohnsteuer hängt von deiner Steuerklasse ab. Bei Steuerklasse I (ledig, keine Kinder) liegt sie bei etwa 150–200 €. Der Solidaritätszuschlag entfällt meist. Somit ergibt sich ein Netto von rund 1.700 bis 1.800 €.
Wichtig: Das ist eine grobe Schätzung. Deine tatsächlichen Abzüge können durch Kirchensteuer, einen höheren KV-Zusatzbeitrag oder andere Steuerklassen abweichen. Nutze für eine genaue Berechnung unseren Brutto-Netto-Rechner.
Was bedeutet das für Beschäftigte in der Gastronomie?
Der Mindestlohn Gastronomie liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde – das ist ein Plus gegenüber 2025 (12,82 €). Viele Arbeitgeber zahlen aber mehr, vor allem in gehobenen Betrieben oder mit Berufserfahrung. Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei rund 4.784 € – deutlich über dem Mindestlohn.
Trinkgeld ist in der Gastronomie ein wichtiger Teil des Einkommens. Es ist steuerfrei und wird nicht auf das Bruttogehalt angerechnet. Das bedeutet: Dein Netto kann durch Trinkgeld spürbar höher ausfallen, ohne dass du dafür Abzüge zahlen musst.
So berechnest du dein Netto selbst
Du kannst dein Netto auch ohne Rechner grob abschätzen:
- Bruttogehalt ermitteln – Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33.
- SV-Beiträge berechnen – addiere die Prozentsätze (KV, RV, AV, PV) und multipliziere mit dem Brutto.
- Lohnsteuer schätzen – orientiere dich an der Lohnsteuertabelle (Steuerklasse I: bei 2.410 € ca. 150–200 €).
- Netto = Brutto – SV – Lohnsteuer – Soli.
Eine einfachere Methode: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner – dort gibst du deine Daten ein und erhältst sofort eine realistische Schätzung.
Fazit
Der Mindestlohn Gastronomie bringt dir 2026 ein Bruttogehalt von rund 2.410 € im Monat. Nach Abzügen bleiben dir etwa 1.700–1.800 € netto. Denk daran, dass Trinkgeld dein Einkommen steuerfrei aufbessert. Wer mehr verdienen möchte, kann durch Weiterbildung oder Spezialisierung sein Brutto steigern – und damit auch das Netto.
Weitere Tipps rund um Gehalt und Abzüge findest du in unserem Ratgeber.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 einheitlich 13,90 Euro pro Stunde – auch in der Gastronomie. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro. Trinkgeld ist zusätzlich steuerfrei.
Wird Trinkgeld auf das Bruttogehalt angerechnet?
Nein, Trinkgeld ist laut § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei und wird nicht auf den Mindestlohn oder das Bruttogehalt angerechnet. Es fließt also nicht in die Berechnung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen ein.
Welche Steuerklasse ist für Beschäftigte in der Gastronomie üblich?
Die meisten ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder fallen in Steuerklasse I. Verheiratete können je nach Situation die Klassen III, IV oder V wählen. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer und damit das Netto.