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Ratgeber

Mindestlohn Vollzeit: Lohnsteuer und Sozialabgaben im Überblick

Beim Mindestlohn Vollzeit (13,90 €/h, 40h/Woche) liegt das Brutto bei rund 2.410 € monatlich; nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleibt dir ein Netto, das je nach Steuerklasse und Krankenkasse variiert – eine grobe Schätzung liegt bei etwa 1.550–1.650 €.

Lohnsteuer und Sozialabgaben beim Mindestlohn Vollzeit

Wenn du in Deutschland Vollzeit arbeitest und den gesetzlichen Mindestlohn verdienst, fragst du dich sicher: Wie viel bleibt am Ende des Monats netto übrig? Der Weg vom Bruttogehalt zum Nettolohn führt über zwei große Posten: die Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) und die Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die Abzüge, die beim Mindestlohn Vollzeit anfallen, und erklären, worauf du achten musst.

Bruttogehalt beim Mindestlohn Vollzeit

Ab dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von:

  • 13,90 € × 40 h × 4,33 Wochen ≈ 2.410 €
  • Im Jahr: 2.410 € × 12 = 28.922 €

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst aller Vollzeitbeschäftigten lag im April 2025 bei rund 4.784 € (Destatis). Der Mindestlohn liegt also deutlich darunter, aber er sichert dir ein geregeltes Einkommen.

Sozialversicherungsbeiträge – die festen Abzüge

Die Sozialversicherung besteht aus vier Zweigen: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für 2026 gelten folgende Arbeitnehmeranteile (in Prozent vom Brutto):

  • Krankenversicherung: 8,75 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Arbeitnehmerhälfte)
  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 2,4 % (für Kinderlose; mit Kindern 1,8 %)

Rechnen wir das für das Mindestlohn-Brutto von 2.410 €:

  • KV: 2.410 € × 8,75 % = 210,88 €
  • RV: 2.410 € × 9,3 % = 224,13 €
  • AV: 2.410 € × 1,3 % = 31,33 €
  • PV: 2.410 € × 2,4 % = 57,84 €
  • Summe Sozialabgaben: 524,18 €

Diese 524 Euro werden direkt vom Brutto abgezogen, bevor die Lohnsteuer berechnet wird.

Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Lohnsteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Jahreseinkommen und deiner Steuerklasse. Für einen ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in Steuerklasse I gilt der Grundtarif. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € – das bedeutet, dass du auf die ersten 12.348 Euro im Jahr keine Einkommensteuer zahlst.

Bei einem Jahresbrutto von 28.922 € liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der Werbungskostenpauschale (1.230 €) und der Sozialabgaben (ca. 6.290 €) bei etwa 21.400 €. Nach der Einkommensteuertabelle ergibt sich eine Lohnsteuer von rund 2.800 bis 3.200 € pro Jahr, also monatlich etwa 230–270 €. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) kommt nur dazu, wenn die Lohnsteuer über der Freigrenze liegt – bei diesen Beträgen fällt er meist an, aber in geringer Höhe (ca. 12–15 € monatlich).

Wichtig: Die genauen Werte hängen von deiner Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und deinem Bundesland ab. Die hier genannten Zahlen sind grobe Schätzungen.

Netto vom Mindestlohn Vollzeit

Ziehen wir von den 2.410 € Brutto die Sozialabgaben (524 €) und die Lohnsteuer inkl. Soli (ca. 250 €) ab, ergibt sich ein Netto von etwa 1.636 €. Je nach Krankenkasse (Zusatzbeitrag variiert) und anderen Faktoren kann der Betrag zwischen 1.550 und 1.650 € liegen.

Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Vollzeitverdiener mit 4.784 € Brutto hat nach Abzügen (Steuerklasse I, ledig) etwa 2.900–3.100 € netto. Der Abstand ist also deutlich – aber der Mindestlohn sichert dir ein existenzsicherndes Einkommen.

Steuerklassen und ihre Auswirkung

Deine Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer. Die meisten Ledigen ohne Kinder sind in Steuerklasse I. Verheiratete können zwischen III, IV und V wählen. Wenn du in Steuerklasse III bist (z. B. als Alleinverdiener), fällt weniger Lohnsteuer an – dein Netto wäre höher. In Steuerklasse V (der Partner mit geringerem Einkommen) zahlst du mehr. Für den Mindestlohn Vollzeit ist Steuerklasse I der Normalfall.

Tipps für mehr Netto

  • Kirchensteuer vermeiden: Wenn du keiner Kirche angehörst, sparst du 8–9 % der Lohnsteuer.
  • Kinderfreibeträge nutzen: Mit Kindern sinkt die Lohnsteuer.
  • Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. mindern das zu versteuernde Einkommen.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Manche Arbeitgeber zahlen VL – das ist ein Extra obendrauf.

Weitere Details zu den Abzügen und wie du sie optimieren kannst, findest du in unserem Ratgeber.

Fazit

Beim Mindestlohn Vollzeit bleiben dir nach Lohnsteuer und Sozialabgaben etwa 1.550 bis 1.650 Euro netto. Die genaue Summe hängt von deiner persönlichen Situation ab. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du deinen individuellen Nettolohn berechnen. Denk daran: Die Sozialabgaben sichern dich im Krankheitsfall, im Alter und bei Arbeitslosigkeit – sie sind also keine verlorenen Kosten, sondern eine Investition in deine soziale Absicherung.

Wenn du mehr über Gehaltsstrukturen erfahren möchtest, schau dir auch unsere Gehaltsdaten an.

Selbst nachrechnen

Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).

Abzugswasserfall

Vom Brutto zum Netto

Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.

€ brutto

Steuerklasse

Netto / Monat

1.558 €

Abzüge

852 €

Brutto
2.410 €
Lohnsteuer
328 €
Krankenversicherung
211 €
Rentenversicherung
224 €
Arbeitslosenversicherung
31 €
Pflegeversicherung
58 €
Netto
1.558 €

Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn Vollzeit im Jahr 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer typischen Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.410 Euro (28.922 Euro im Jahr). Diese Werte basieren auf der Ankündigung des BMAS und der Mindestlohnkommission.

Welche Abzüge fallen beim Mindestlohn Vollzeit an?

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Arbeitnehmeranteile für 2026 betragen: Krankenversicherung 8,75 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung (kinderlos) 2,4 %. Bei einem Brutto von 2.410 Euro ergeben sich Sozialabgaben von etwa 524 Euro. Hinzu kommt die Lohnsteuer (ca. 230–270 Euro, je nach Steuerklasse). Das Netto liegt dann schätzungsweise zwischen 1.550 und 1.650 Euro.

Wo finde ich eine genaue Berechnung für mein Gehalt?

Nutze unseren [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) für eine individuelle Schätzung. Gib dort dein Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenkasse und Bundesland ein – der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Abzüge. Weitere Informationen zu Gehaltsdaten und Steuerklassen findest du in unserem [Ratgeber](/blog).

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