Ratgeber
Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026: Was vom Brutto übrig bleibt – mit dem neuen Mindestlohn ab 2026
Bei einem Bruttogehalt von 4.784 € (Vollzeit-Durchschnitt) bleiben dir in Steuerklasse I rund 2.950 € netto – der neue Mindestlohn ab 2026 sorgt für ein Netto von etwa 1.950 €.
Lohnsteuer und Sozialabgaben 2026: Was vom Brutto übrig bleibt
Wenn du in Deutschland arbeitest, kennst du das: Auf deiner Gehaltsabrechnung stehen viele Posten – Brutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Krankenversicherung, Rentenversicherung und mehr. Was am Ende auf deinem Konto landet, ist das Netto. Besonders mit dem neuen Mindestlohn ab 2026 ändern sich die Abzüge für viele Beschäftigte. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über Lohnsteuer und Sozialabgaben, damit du verstehst, wie dein Nettogehalt zustande kommt.
Brutto, Netto und die Abzüge im Überblick
Dein Bruttogehalt ist der Betrag, den dein Arbeitgeber dir vor Abzügen zahlt. Davon werden zwei große Blöcke abgezogen:
- Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen, deiner Steuerklasse und weiteren Faktoren. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch von Spitzenverdienern erhoben – für die meisten fällt er weg. Die Sozialversicherungsbeiträge sind prozentual und werden bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Der neue Mindestlohn ab 2026 und seine Auswirkungen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mindestlohn ab 2026 von 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 1,08 Euro mehr als 2025. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro im Monat. Wie viel bleibt dir davon netto? Für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ohne Kinder und mit gesetzlicher Krankenversicherung liegt das Netto bei etwa 1.950 Euro. Die genauen Abzüge setzen sich so zusammen:
- Lohnsteuer: ca. 120–150 € (durch Grundfreibetrag von ~12.348 € gering)
- Solidaritätszuschlag: 0 € (da unter Freigrenze)
- Krankenversicherung (8,75 % + Zusatzbeitrag ~1,7 %): ca. 250 €
- Rentenversicherung (9,3 %): ca. 224 €
- Arbeitslosenversicherung (1,3 %): ca. 31 €
- Pflegeversicherung (2,4 %): ca. 58 €
Zusammen ergeben die Abzüge rund 460–470 €, sodass etwa 1.950 € netto übrig bleiben. Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du deine persönliche Situation durchspielen.
Durchschnittsgehalt und typische Berufe
Laut Destatis lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten im April 2025 bei etwa 4.784 €. Das entspricht einem Jahresgehalt von rund 57.408 €. In Steuerklasse I bleiben dir davon netto etwa 2.950 €. Die Abzüge sind hier höher, weil du mehr Lohnsteuer zahlst. Beispielhafte Berufe aus unserer Datenbank:
- Softwareentwickler: ~5.500 € brutto → Netto ca. 3.300 €
- Ingenieur: ~5.200 € brutto → Netto ca. 3.150 €
- Lehrer: ~4.200 € brutto → Netto ca. 2.650 €
- Krankenpfleger: ~3.800 € brutto → Netto ca. 2.450 €
- Buchhalter: ~3.900 € brutto → Netto ca. 2.500 €
- Elektriker: ~3.600 € brutto → Netto ca. 2.350 €
- Personalsachbearbeiter: ~3.700 € brutto → Netto ca. 2.400 €
- Verkäufer: ~2.800 € brutto → Netto ca. 2.200 €
Diese Werte sind Schätzungen und können je nach Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland abweichen. Mehr Details findest du in unseren Gehaltsdaten.
Lohnsteuer und Steuerklassen
Die Lohnsteuer wird nach dem Grundtarif berechnet. Für Ledige (Steuerklasse I) gilt ein progressiver Steuersatz: Je höher dein Einkommen, desto mehr Steuern zahlst du. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 € – bis zu diesem Betrag zahlst du keine Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab etwa 66.000 € zu versteuerndem Einkommen. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, ändert sich deine Steuerklasse (II, III, IV, V) und damit die Abzüge. Auch Kirchensteuer (8 oder 9 % der Lohnsteuer) kann anfallen, wenn du Mitglied einer Kirche bist.
Sozialabgaben 2026 im Detail
Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (Ausnahme: Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Dein Anteil als Arbeitnehmer:
- Krankenversicherung: 8,75 % + krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag (im Schnitt ~1,7 %). Insgesamt also ca. 10,45 %.
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Pflegeversicherung: 2,4 % (bei Kinderlosen; mit Kindern 1,7 %)
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für 2026 sind noch nicht offiziell, aber voraussichtlich steigen sie leicht. Für die Krankenversicherung liegt die BBG 2025 bei 5.512,50 € monatlich – für 2026 wird ein ähnlicher Wert erwartet. Das bedeutet: Verdienst du mehr als die BBG, zahlst du nur bis zur BBG Beiträge. Die Rentenversicherungs-BBG liegt 2025 bei 7.550 € (West) / 7.450 € (Ost) – auch hier leichte Steigerung wahrscheinlich.
So berechnest du dein Netto
Du kannst dein Nettogehalt selbst überschlagen: Ziehe vom Brutto die Lohnsteuer (grobe Schätzung: bei 2.500 € brutto ca. 200 €, bei 4.000 € ca. 500 €) und die Sozialabgaben (ca. 20–21 % des Bruttos) ab. Genauer geht es mit unserem Brutto-Netto-Rechner. Dort wählst du deine Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse und Bundesland – und erhältst eine realistische Nettoschätzung.
Fazit
Ob Mindestlohn oder Durchschnittsgehalt – Lohnsteuer und Sozialabgaben sind ein fester Bestandteil deines Gehalts. Der neue Mindestlohn ab 2026 bringt für Geringverdiener mehr Brutto, aber auch höhere Abzüge. Mit den richtigen Informationen und einem guten Rechner behältst du den Überblick. Schau auch in unseren Ratgeber für weitere Tipps rund um Gehalt und Steuern.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der On-site Referenz-DB 2026 und offiziellen Quellen wie BMAS und Destatis. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Selbst nachrechnen
Beispielorientierung bei etwa 2.410 € brutto (Steuerklasse I).
Abzugswasserfall
Vom Brutto zum Netto
Ziehe am Brutto und wechsle die Steuerklasse — die Abzüge fließen sichtbar ab.
Steuerklasse
Netto / Monat
1.558 €
Abzüge
852 €
Schätzung für 2026 (gesetzliche KV, Ø-Zusatzbeitrag). Kein Ersatz für die Entgeltabrechnung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der neue Mindestlohn ab 2026?
Der neue Mindestlohn ab 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Bruttogehalt von rund 2.410 Euro im Monat und etwa 28.922 Euro im Jahr. Das sind rund 1,08 Euro mehr pro Stunde als 2025 (12,82 €).
Welche Sozialabgaben werden 2026 vom Brutto abgezogen?
Als Arbeitnehmer zahlst du 2026 folgende Beiträge: Krankenversicherung (KV) 8,75 %, Rentenversicherung (RV) 9,3 %, Arbeitslosenversicherung (AV) 1,3 % und Pflegeversicherung (PV) – bei Kinderlosen 2,4 %, mit Kindern etwas weniger. Hinzu kommt der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitrag (im Schnitt ca. 1,7 %). Insgesamt liegen die Sozialabgaben bei etwa 20–21 % des Bruttos, abhängig von der Krankenkasse.
Wie viel bleibt vom Brutto netto übrig?
Das hängt von deinem Gehalt, deiner Steuerklasse und deinen Abzügen ab. Beispiel: Bei einem Brutto von 2.410 € (Mindestlohn) bleiben dir in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.950 € netto. Beim Durchschnittsgehalt von 4.784 € brutto sind es etwa 2.950 € netto. Mit dem [Brutto-Netto-Rechner](/rechner) kannst du deinen persönlichen Nettobetrag genau berechnen.